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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.1985 - 5 U 41/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3705
OLG Köln, 13.06.1985 - 5 U 41/85 (https://dejure.org/1985,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.1985 - 5 U 41/85 (https://dejure.org/1985,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 5 U 41/85 (https://dejure.org/1985,3705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen; Herabsetzung von Versicherungsleistungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKK § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.1985 - 5 U 41/85
    Der BGH (VersR 1978, S. 267, 270) und ihm folgend Bach-Moser (§ 5 MB/KK Rdz. 66) wenden diese Bestimmung entsprechend auch auf den Fall an, daß zwar nicht das Ausmaß der Heilbehandlung, wohl aber die Höhe der Vergütung für diese das notwendige, d.h. angemessene Maß übersteigen.
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Die Übermaßregelung erstreckt sich nach herrschender Meinung auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwendigen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsansatz des Arztes bzw. des Krankenhausträgers (OLG Köln VersR 1986, 378; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218; OLG Hamm r+s 1999, 429; LG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1046 f.; Schoenfeldt/Kalis, aaO § 5 MB/KK Rdn. 64 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 20 U 191/09

    Medizinische Notwendigkeit erfordert adäquates Verhältnis zwischen Therapie und

    Darin liegt die Aufgabe der früheren Rechtsprechung, wonach sich die Übermaßregelung auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwendigen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsansatz des Arztes oder Krankenhausträgers erstrecken sollte (BGH VersR 1978, 267; so auch OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 1986, 378; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218).
  • LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85
    Bemerkung: Vgl. BGH VersR 78, 267 und zuletzt OLG Köln VersR 86, 378 .
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.04.1984 - 11 U 231/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11524
OLG Hamburg, 13.04.1984 - 11 U 231/83 (https://dejure.org/1984,11524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.1984 - 11 U 231/83 (https://dejure.org/1984,11524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 1984 - 11 U 231/83 (https://dejure.org/1984,11524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Hinterbliebenen aus Lebensversicherung; Erbringung der Versicherungsleistung im Fall von Selbsttötung

  • VersR (via Owlit)

    ALB § 8

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 98/80

    Schadensersatzpflicht eines Arztes wegen nicht rechtzeitiger Versendung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.04.1984 - 11 U 231/83
    Die Frage, ob ein Selbstmord auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins festgestellt werden kann, wird zwar überwiegend bejaht (z.B. von Prölss-Martin, § 169 VVG Anm. 4; OLG Frankfurt VersR 78, 1110; LG Detmold VersR 68, 1136), ist vom Bundesgerichtshof jedoch bisher nicht einheitlich entschieden worden (während sie in VersR 55, 99 f bejaht wird, wird sie in VersR 67, 269 verneint und in VersR 81, 452 angesichts der vorgenannten unterschiedlichen Entscheidungen ausdrücklich offengelassen).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 138/64

    Streit zwischen Versicherungen über die Pflichten aus einem Teilungsabkommen -

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.04.1984 - 11 U 231/83
    Die Frage, ob ein Selbstmord auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins festgestellt werden kann, wird zwar überwiegend bejaht (z.B. von Prölss-Martin, § 169 VVG Anm. 4; OLG Frankfurt VersR 78, 1110; LG Detmold VersR 68, 1136), ist vom Bundesgerichtshof jedoch bisher nicht einheitlich entschieden worden (während sie in VersR 55, 99 f bejaht wird, wird sie in VersR 67, 269 verneint und in VersR 81, 452 angesichts der vorgenannten unterschiedlichen Entscheidungen ausdrücklich offengelassen).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85   

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https://dejure.org/1985,9473
LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85 (https://dejure.org/1985,9473)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.1985 - 23 S 69/85 (https://dejure.org/1985,9473)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 23 S 69/85 (https://dejure.org/1985,9473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61

    Gewährung von Versicherungsschutz - Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85
    Nur wenn der Versicherer erkennt oder erkennen muß, daß der VN glaubt, er habe durch die Zahlung der Folgeprämien Anspruch auf Versicherungsschutz, hat er seinen VN darauf hinzuweisen, daß Versicherungsschutz erst dann wieder besteht, wenn alle außenstehenden Prämien gezahlt sind (vgl. hierzu BGH VersR 57, 442; 63, 376; 1974, 121).
  • BGH, 07.11.1973 - IV ZR 128/71

    Leistungsfreiheit eines Versicherungsnehmers wegen Prämienrückständen -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85
    Nur wenn der Versicherer erkennt oder erkennen muß, daß der VN glaubt, er habe durch die Zahlung der Folgeprämien Anspruch auf Versicherungsschutz, hat er seinen VN darauf hinzuweisen, daß Versicherungsschutz erst dann wieder besteht, wenn alle außenstehenden Prämien gezahlt sind (vgl. hierzu BGH VersR 57, 442; 63, 376; 1974, 121).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85
    Nur wenn der Versicherer erkennt oder erkennen muß, daß der VN glaubt, er habe durch die Zahlung der Folgeprämien Anspruch auf Versicherungsschutz, hat er seinen VN darauf hinzuweisen, daß Versicherungsschutz erst dann wieder besteht, wenn alle außenstehenden Prämien gezahlt sind (vgl. hierzu BGH VersR 57, 442; 63, 376; 1974, 121).
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