Rechtsprechung
BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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VVG § 59
Ausschluß des Ausgleichsanspruches bei Leistungsfreiheit eines Doppelversicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs - Leistungsfreiheit - Doppelversicherer
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 768
- MDR 1986, 738
- VersR 1986, 380
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Im Urteil vom 5. März 1986 (IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 1) hat der Senat ausdrücklich offen gelassen, ob für die Ausgleichspflicht nach § 59 Abs. 2 VVG grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles abzustellen sei, wofür Prölss/Martin mit beachtlichen Gründen einträten. - BGH, 03.06.1992 - IV ZR 127/91
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kreditversicherung
Eine weitere Kündigung wäre dann nur eine überflüssige Formalität (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426, 428). - BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen …
Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II).
- OLG Celle, 19.03.2009 - 8 U 228/08
Sonderbedingungen zur Haftpflicht und Fahrzeugversicherung für …
Das bedeutet, dass insoweit kein Ausgleichsanspruch besteht, als der in Regress genommene Versicherer, hier die Beklagte, gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Versicherungsfalls leistungsfrei ist (vgl. BGH, VersR 1986, 380, unter 1). - OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04
Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78
Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (…vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ;… Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380;… insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95;… insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff). - BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87
Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten …
An anderer Stelle hat der Senat jedoch klargestellt, daß § 6 Abs. 2 VVG, der die Verletzung von Obliegenheiten zur Verminderung der versicherten objektiven Gefahr betrifft, für die Verletzung der Obliegenheit zur Minderung der Vertragsgefahr (subjektives Risiko) an sich nicht gilt (BGH Urteil vom 5.3.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380, 381 unter 2d zu § 11 VGB). - OLG Frankfurt, 15.04.2021 - 22 U 28/19
Ausgleich zwischen Haftpflichtversicherern: Unfall durch Gespann aus Lkw und …
Beide Seiten gehen zutreffend davon aus, dass Leistungen, zu denen der Versicherer nicht verpflichtet war, insbesondere Kulanz- und irrtümliche Leistungen, beim Gesamtschuldnerausgleich außer Betracht bleiben (BGH VersR 1981, 625, 626; 1986, 380, 381;… BK/Schauer § 59 Rn. 25;… HK-VVG/Brambach § 78 Rn. 19).Dieser wird durch die Zahlung des Versicherers nicht gebunden und kann sich auf die fehlende Erforderlichkeit berufen (BGH NJW-RR 1986, 768).
- OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Zum Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person aus einer vorläufigen …
Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (…BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381). - OLG Hamm, 23.09.1998 - 20 U 25/98
Vertragsbeendigung vor Versicherungsfall durch Eintritt einer auflösenden …
Eine Kündigungserklärung der Beklagten war entbehrlich, weil der Versicherungsschutz bis längstens 04.02.1996 Geltung hatte und damit bereits innerhalb der Monatsfrist des § 6 Abs. 1 S. 3 VVG endete (vgl. BGH VersR 1992, 1089, 1090; 1986, 380, 381; Senat VersR 1988, 371).