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   OLG Hamburg, 21.02.1985 - 6 U 198/84   

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https://dejure.org/1985,9311
OLG Hamburg, 21.02.1985 - 6 U 198/84 (https://dejure.org/1985,9311)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.1985 - 6 U 198/84 (https://dejure.org/1985,9311)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 6 U 198/84 (https://dejure.org/1985,9311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für einen infolge unrichtiger Verladung von Lebensmitteln entstandenen Auftauschaden bei nichtbestehender Verladeverpflichtung aus Frachtvertrag; Voraussetzungen für die Mangelhaftigkeit eines zur Beförderung von Kühlgut verwendeten Fahrzeugs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 17; CMR Art. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1979 - 18 U 133/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.1985 - 6 U 198/84
    Wie der Senat bereits in dem Rechtsstreit 6 U 228/83 (Urteil vom 10. Mai 1984) in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (VersR 1980 S. 286 f.) ausgeführt hat, ist Art. 18 Abs. 4 CMR nur auf den Ausschlußtatbestand des Art. 17 Abs. 4 d anwendbar, nicht aber auf den hier allein in Rede stehenden Ausschlußtatbestand des Art. 17 Abs. 4 Buchst. c. Daran ist festzuhalten.
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94

    Haftungsabwägung - Leasing

    Diese Regelung ist im Rahmen der Gefährdungshaftung auch zu Lasten des Leasinggebers anwendbar (Klimke, VersR 88, 329; Greger, § 9 StVG, Rdn. 17; LG Hamburg, VersR 86, 483; s. auch BGH, NJW 65, 1273, 1274); das ist in der Entscheidung des BGH vom 22.03.1993 (VersR 83, 657 = NJW 83, 1492) offenbar übersehen worden (Greger, a.a.O., Fn. 14), ebenfalls in der Entscheidung vom 26.11.1985 (NJW 86, 1044).
  • OLG Hamburg, 30.03.1989 - 6 U 169/88

    Ttransportiertes Tiefkühlgut; Wertmindernde Beschädigung; Antauen; Haftung des

    Daß die Torten angetaut waren, muß ein redlicher Verkäufer angeben, es liegt auf der Hand, daß sie dann im Wirtschaftsleben nur einen geringeren Wert als den angegebenen haben (vgl. die Rechtspr. zu befördertem Tiefkühlgut: BGH, NJW 74, 1616 [tiefgefrorener Fisch]; NJW 65, 1593 [Speiseeis]; OLG Hamburg, VersR 86, 483 [tiefgefrorene Sauerkirschen]; OLG Hamburg, VersR 86, 865 [tiefgefrorene Himbeeren]; OLG Celle, NJW 75, 1603 [tiefgefrorene Bohnen]) ... .«.
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