Rechtsprechung
BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltsverstoß eines Versicherungsnehmers - Objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß - Verpflichtung einer Versicherung zur Zeitwertentschädigung nach Verkehrsunfall - Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls als Versagungsgrund bei der ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61
Obliegenheitsverletzung bei Brennenlassen zweier Kerzen in einem Wohnmobil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eingeschlafen: Keine grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden - Keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Brennenlassen zweier Kerzen
Papierfundstellen
- VersR 1986, 671
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1972 - VI ZR 48/71
Begriff und Feststellung grober Fahrlässigkeit
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84
Damit sind die Ausführungen des Berufungsgerichts nicht mehr entscheidungserheblich, soweit sie den subjektiven Tatbestand grobfahrlässigen Verhaltens zum Gegenstand haben, und das Berufungsgericht auch hier die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bejahen will; das pflegt entgegen seiner Annahme keineswegs "anerkanntermaßen" zu geschehen (vgl. hierzu nur BGH-Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 568; BGH-Urteil vom 20. Juni 1972 - VI ZR 48/71 - VersR 1972, 944; BGH-Urteil vom 15. Juni 1983 - VIII ZR 78/82 - WM 83, 1009 m.w.N.). - BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 78/82
Formularmäßiger Ausschluß einer vereinbarten Haftungsfreistellung in der …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84
Damit sind die Ausführungen des Berufungsgerichts nicht mehr entscheidungserheblich, soweit sie den subjektiven Tatbestand grobfahrlässigen Verhaltens zum Gegenstand haben, und das Berufungsgericht auch hier die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bejahen will; das pflegt entgegen seiner Annahme keineswegs "anerkanntermaßen" zu geschehen (vgl. hierzu nur BGH-Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 568; BGH-Urteil vom 20. Juni 1972 - VI ZR 48/71 - VersR 1972, 944; BGH-Urteil vom 15. Juni 1983 - VIII ZR 78/82 - WM 83, 1009 m.w.N.). - BGH, 21.04.1970 - VI ZR 226/68
Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84
Damit sind die Ausführungen des Berufungsgerichts nicht mehr entscheidungserheblich, soweit sie den subjektiven Tatbestand grobfahrlässigen Verhaltens zum Gegenstand haben, und das Berufungsgericht auch hier die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bejahen will; das pflegt entgegen seiner Annahme keineswegs "anerkanntermaßen" zu geschehen (vgl. hierzu nur BGH-Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 568; BGH-Urteil vom 20. Juni 1972 - VI ZR 48/71 - VersR 1972, 944; BGH-Urteil vom 15. Juni 1983 - VIII ZR 78/82 - WM 83, 1009 m.w.N.).
- LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10
Wohngebäudeversicherung - Versicherungsfall durch brennende Kerzen am …
Dass der Zeuge ... vom Kläger oder dessen Ehefrau nicht ausdrücklich gebeten worden ist, die Kerzen am Baum zu beobachten, ist nicht entscheidend; maßgeblich für die Sicherheit ist allein, dass sich - wie hier - eine erwachsene Person durchgehend im Wohnzimmer aufgehalten hat, während die Kerzen am Baum brannten (vgl. BGH, VersR 1986, 671). - OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92
Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, nämlich einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und dasjenige nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedermann einleuchten mußte; neben dem objektiven Pflichtenverstoß muß auch ein subjektiv schweres Verschulden gegeben sein (BGH VersR 1986, 671).Anders als jemand, der von dritter Seite her, von außen, wie zB durch einen Telefonanruf, aus dem Zimmer gerufen wird (…OLG Hamm a.a.O) oder neben einer gesichert angebrachten Kerze unvermutet einschläft (BGH VersR 86, 671) oder Versehentlich eine von mehreren Kerzen nicht löscht (BGH VersR 86, 254), sind sie in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt worden, sondern hatten hinreichend Zeit, Veranlassung und Überlegungsspielraum, um durch einfaches Löschen der Kerzen ihre Wohnung vor deren Verlassen zu sichern.
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 49/97
Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Unter, den hier gegebenen Umständen ist es zwar als schuldhaft, aber eben nicht als unverzeihlich zu qualifizieren, einen solchen Hergang nicht von vornherein ins Auge gefaßt zu haben (vgl. BGH VersR 1986, 254 sowie VersR 1986, 671; OLG Hamm r + s.1989, 334; a.A. OLG Hamburg VersR 1994, 69 und Senat VersR 1986, 780) . - LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/1
Brennende Kerzen am Weihnachtsbaum, Versicherungsfall, grobe Fahrlässigkeit
Dass der Zeuge ... vom Kläger oder dessen Ehefrau nicht ausdrücklich gebeten worden ist, die Kerzen am Baum zu beobachten, ist nicht entscheidend; maßgeblich für die Sicherheit ist allein, dass sich - wie hier - eine erwachsene Person durchgehend im Wohnzimmer aufgehalten hat, während die Kerzen am Baum brannten (vgl. BGH, VersR 1986, 671).
Rechtsprechung
AG Dachau, 16.10.1984 - 2 C 786/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
VVG § 6; AKB § 7
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 671
Rechtsprechung
AG Dachau, 27.06.1985 - 6 S 2040/84 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3
Papierfundstellen
- VersR 1986, 671