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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85   

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https://dejure.org/1986,3660
OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85 (https://dejure.org/1986,3660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1986 - 9 U 245/85 (https://dejure.org/1986,3660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - 9 U 245/85 (https://dejure.org/1986,3660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrtrecht eines Radfahrer; Bürgersteigbenutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf den Gehweg fahrenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1246
  • VersR 1987, 1248
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85
    Straße oder der Weg überhaupt nicht befahren werden darf (BGH, NJW 82, 334 [hier: II (286) 169 a] m. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 17.02.1960 - Ss 291/59

    Regelvorschrift für Fortbewegung; Benutzung der Gehwege

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85
    Es mag allenfalls zulässig sein, Gehwege aus Zwangsgründen kurzfristig und unter äußerster Sorgfalt bei sofortiger Anhaltebereitschaft zu befahren (vgl. OLG Hamburg DAR 60, 241 ..).
  • OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg;

    Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121; OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Ein kurzfristiges Befahren der Gehwege darf aber auch in Zwangslagen im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes jedenfalls nur ausnahmsweise unter äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft und jedenfalls nicht zum Zweck des rascheren Vorankommens im fahrenden Verkehr erfolgen (vgl. Hentschel König/Dauer, 44. Aufl. 2017, § 2 StVO, Rn. 29 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 1986 - 9 U 245/85; vgl. a. Haarmann, NZV 1992, S. 175 f.).
  • OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen

    Der Senat hält nach umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m. w. N.]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 55, m. w. N.]) wegen der schwerwiegenden Verletzungen straßenverkehrsrechtlicher Sorgfaltspflichten seitens der Klägerin deren überwiegende Haftung für notwendig (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 1987, 1246).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 27 U 29/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem PKW bei Überquerung

    Abweichend von der Rechtsauffassung der Beklagten läßt sich auch nicht sagen, dass der Kläger den Radweg nach dem Verkehrszeichen "Radfahrweg Ende" nicht mehr bis zur abgesenkten Bordsteinkante hätte befahren dürfen, so dass ihm vorzuwerfen wäre, anschließend einen für Radfahrverkehr überhaupt nicht zugelassenen Weg befahren zu haben, was sein Vorfahrtsrecht begrifflich mangels Rechts zum Fahren ausschliessen würde (vgl. hierzu BGH in VersR 1982, 94; OLG Hamm in VersR 1987, 1246).
  • AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den

    Damit hat sie sich aber "grob verkehrswidrig" verhalten (Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rdnr. 29 m. w. Nachw.) und sich auf eigenes Risiko aus dem durch § 10 StVO auf dem Gehsteig geschützten Verkehrsteilnehmerkreis herausbegeben (so im Ergebnis auch OLG Hamm, VersR 1987, 1246; OLG Karlsruhe, NZV 1991, 154;, 281).

    Den gesamten Umständen nach wiegt das Verschulden der Bekl. auch so schwer, daß eine Mithaftung des Kl. unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr nicht in Betracht kommt (so im Ergebnis auch OLG Hamm, VersR 1987, 1246; OLG Karlsruhe, NZV 1991, 154).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    3a) Es liegt deshalb in rechtlicher Hinsicht die Schlussfolgerung nahe, auch Führern anderer Fahrzeuge, die nicht zur Radwegbenutzung berechtigt sind, schon rein begrifflich ein Vorfahrtrecht zu versagen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit Hinweis darauf, dass auch einem verbotswidrig den Gehweg befahrenden Radfahrer niemals ein Vorfahrtsrecht zustehen könne mit Verweis auf OLG Celle, MDR 2001, 1236; KG VM 1990, 35; OLG Hamm VersR 1987, 1246 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Osnabrück, 30.05.2017 - 3 S 118/17

    Verkehrsunfall - auf Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrender

    Das Vorfahrtsrecht ist nämlich schon begrifflich dort ausgeschlossen, wo das Recht zum "Fahren" fehlt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 1986, Geschäftszeichen 9 U 245/85, zit. BeckRS 2008, 16825).
  • LAG Sachsen, 08.11.2000 - 2 Sa 112/00

    Verschuldete Arbeitsunfähigkeit durch grob fahrlässige Inanspruchnahme nicht

    Er haftet daher für die Folgen eines Verkehrsunfalls allein, wenn er ohne die erforderliche Sorgfalt in den Einmündungsbereich einer Nebenstraße hineinfährt und dabei mit einem Fahrzeug zusammenstößt, das aus dieser Straße herankommt und gegenüber dem bevorrechtigten Fahrzeugverkehr wartepflichtig ist (OLG Hamm vom 23. Mai 1986 - 9 U 245/85 -, dok. in JURIS; LG Hamburg vom 24. Februar 1992 - 306 O 344/41 -, ebenfalls dok. in JURIS).
  • AG Kleve, 30.05.2006 - 30 C 253/04

    Vorrecht eines den Gehweg unzulässigerweise benutzenden Radfahrers gegenüber

    Die Beklagtenseits zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Versicherungsrecht 1987, 1246) formuliert deshalb nur die in der Rechtsprechung allgemein vertretene Auffassung, dass eine Vorfahrtsverletzung gegenüber demjenigen nicht in Betracht kommt, der eine ihm gegenüber verbotene Straße oder einen ihm gegenüber verbotenen Weg benutzt.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.05.1986 - 5 U 219/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10491
OLG Bamberg, 13.05.1986 - 5 U 219/85 (https://dejure.org/1986,10491)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.05.1986 - 5 U 219/85 (https://dejure.org/1986,10491)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 5 U 219/85 (https://dejure.org/1986,10491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall wegen Nichtbeachtens einer Vorfahrtsregelung; Beweis für eine schuldhafte Unfallverursachung; Schuldanerkenntnisvertrag oder ein Bekenntnis der Schuld zur Schadensverursachung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; StVG § 7; PflVG § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Denn die Notwendigkeit, die sein Prozessbegehren tragenden Behauptungen zu beweisen, trifft ihn erst dann, wenn dem Erklärenden der Nachweis der Unrichtigkeit des Anerkannten gelingt (vgl. nur BGH, NJW 1984, 799; OLG Bamberg, VersR 1987, 1246).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.1987 - 11 U 131/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9205
OLG Karlsruhe, 12.03.1987 - 11 U 131/85 (https://dejure.org/1987,9205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.1987 - 11 U 131/85 (https://dejure.org/1987,9205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 1987 - 11 U 131/85 (https://dejure.org/1987,9205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1246
  • VersR 1987, 1248
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