Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82   

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https://dejure.org/1985,1890
OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Mitverschuldens bei der Geltendmachung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für einen Verletzungseintritt; Verteilung der Beweislast bei der Geltendmachung eines Mitverschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82
    Der Schädiger, der sich auf ein solches Mitverschulden beruft, muß zunächst beweisen, daß das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes die entstandenen Verletzungen mitverursacht hat, wobei es in der Regel genügt, daß er einen typischen Geschehensablauf beweist, aufgrund dessen der Anscheinsbeweis für die Ursachlichkeit spricht (BGH VersR 1980, 824, Weber DAR 1981, 161, 165).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (Senatsurteile vom 1. April 1980, aaO unter II. 3. a), aa) und vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - VersR 1983, 440; Entschließung Nr. 2 des Arbeitskreises I des 16. Verkehrsgerichtstages 1978, VGT 1978, S. 7; Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozeß, 20. Auflage, 1990, 27. Kapitel, Rdn. 549; Händel, NJW 1979, 2289, 2290; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1989, 1.11.8.4., Rdn. 162 d; Weber, NJW 1986, 2667, 2675; OLG München, VersR 1979, 1157; OLG Hamm, VersR 1987, 205, 206 [OLG Hamm 26.06.1985 - 13 U 277/82]; kritisch Ludolph, NJW 1982, 2595; Landscheidt, NZV 1988, 7, 8).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    b) Somit müssen die Beklagten beweisen, dass der Kläger seine schweren Verletzungen - namentlich im Bereich des Kopfes - nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rdnr. 42. KG, VM 1982, 63 - Leitsatz 1 bei juris. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537 - juri sRdnr. 24. OLG Hamm, VersR 1987, 205. für einen dahingehenden Inhalt des vom Schädiger zu erbringenden Beweises auch BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 18, 2. Satz).
  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Jedoch müssen Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, daß die Fahrzeugschlüssel entwendet werden könnten und deshalb eine Schwarzfahrt droht (OLG Hamm VersR 1978, 949, VersR 1987, 205, 206; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auf., § 7 StVG Rn 314 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - 1 U 44/03

    Zur Frage der Haftung des Fahrzeughalters und des Versicherers für materielle und

    Damit, dass ausgerechnet ein solcher Mitfahrer die kurze Abwesenheit des Kraftfahrers ausnutzt, mit dem steckengelassenen Schlüssel das Fahrzeug zu starten und damit zu fahren, muss der Kraftfahrer ohne konkreten Anlass nämlich nicht rechnen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1978, 949; VersR 1987, 205 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85   

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https://dejure.org/1986,2364
OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 8 U 154/85 (https://dejure.org/1986,2364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision"; Provisionsanspruch eines Maklers; Zahlung einer Maklercourtage aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter; Untergang des Forderungsrechts durch Vertragrücktritt des Versprechensempfängers bei ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 328; BGB § 334; BGB § 652

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1176
  • MDR 1986, 849
  • VersR 1987, 205
  • JR 1986, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 7 U 160/98

    Einbeziehung einer Maklerklausel in notarielle Kaufverträge

    In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist - wie sich aus § 328 Abs. 2 BGB ergibt - aus den Umständen, insbesondere aus dem Zweck eines Vertrages zu entnehmen, ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten bleiben soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung wieder aufzuheben (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1165, 1166; OLG Schleswig RDM A 136, BI. 10; OLG Celle WM 1985, 1455, 1456; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177).

    Handelt es sich nämlich bei der Provisionsklausel wirtschaftlich um einen "Teil des Kaufpreises" (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177; OLG Hamburg MDR 1978, 403), so muß diese bei Fehlen eines erkennbar gegenteiligen Parteiwillens auch das rechtliche Schicksal des im übrigen dem Versprechungsempfänger zustehenden Erfüllungsanspruchs teilen.

    Das Forderungsrecht aus § 328 BGB setzt eine solche originäre Provisionspflicht weder voraus noch fällt der originäre Anspruch durch ihn weg (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 812 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1176, 1177).

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Auch spricht vieles dafür, der einvernehmlichen Aufhebung den Fall der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes durch eine der Hauptvertragsparteien gleichzustellen, also auch in einem solchen Falle die Auswirkungen auf das Forderungsrecht des Maklers nach § 328 Abs. 2 BGB zu beurteilen (so für Rücktritt wegen Leistungsverzuges OLG Frankfurt WM 1986, 861; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1994, 29; vgl. aber auch BGH WM 1986, 528 unter II 2).
  • OLG Hamburg, 28.05.1999 - 11 U 10/99

    Courtageanspruch des Maklers bei Abschluss eines notariellen

    Das gilt ganz besonders auch für den Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Frankfurt (DB 1986, 2594 f) zugrunde lag, sowie für die Sachverhalte zu den neueren Entscheidungen des OLG Dresden und des Bundesgerichtshofs (in NJW-RR 1996, 694 [OLG Dresden 29.03.1995 - 8 U 1086/94] f bzw. in MDR 1998, 764 [BGH 29.01.1998 - III ZR 76/97] f).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 7 U 235/93

    Auswirkung der Vertragsaufhebung auf die Maklerprovision

    Nach überwiegender Meinung kann durch einen Rücktritt wegen Leistungsverzug oder aber auch durch einverständliche Aufhebung des Kaufvertrages dem Dritten das diesem eingeräumte Forderungsrecht dann entzogen werden, wenn dessen Berechtigung widerruflich ist (BGH NJW 1986, 1165 f.; OLG Frankfurt WM 1986, 861 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.1986 - 8 U 140/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2510
OLG Frankfurt, 13.06.1986 - 8 U 140/85 (https://dejure.org/1986,2510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.1986 - 8 U 140/85 (https://dejure.org/1986,2510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 8 U 140/85 (https://dejure.org/1986,2510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immobilienmakler; Provisionsanspruch; Grundstück zum Kauf; Zuschlag im Zwangsversteigerungsvefahren

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2117
  • NJW-RR 1986, 1177 (Ls.)
  • MDR 1986, 850
  • VersR 1987, 205
  • DB 1986, 2663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1969 - VII ZR 132/67

    Geltung kurzer Verjährungsfristen im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.1986 - 8 U 140/85
    "... Nach der Rechtspr. des BGH kann der Makler im Falle der Ersteigerung eines zunächst zum Kauf nachgewiesenen Grundstücks durch den Auftraggeber die Zahlung einer Vergütung jedenfalls dann verlangen, wenn seine Geschäftsbedingungen eine entsprechende Klausel enthalten (vgl. BGH BB 1969, 934 ).

    Hieran mag etwa dann zu denken sein, wenn das Bargebot den ursprünglich in Aussicht genommenen Kaufpreis übersteigt (vgl. hierzu KG aaO. S. 514; OLG Nürnberg aaO. S. 17; vgl. aber auch BGH WM 1969, 884 f., 885) oder der Erwerber durch die Notwendigkeit der Bereitstellung des Erstehungspreises (§ 49 Abs. 1 ZVG ) gegenüber seinen ursprünglichen Finanzierungsplänen belastet wird.

  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    c) Für seine gegenteilige Auffassung beruft sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (NJW 1986, 2117 = WM 1986, 1006) zu Unrecht auf die Grundsätze, die das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof über die Provisionspflicht bei wirtschaftlicher Identität aufgestellt haben.
  • KG, 02.03.2023 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

    Es muss der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt werden, wobei unerhebliche Abweichungen bedeutungslos sind (RGZ 115, 266; BGH WM 1978, 985; NJW-RR 1990, 184; 1999, 1255, 1256; Frankfurt NJW 1986, 2117, 2118); bei Beurteilung der Gleichwertigkeit ist in erster Linie auf die Interessen des Auftraggebers abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 184; BB 1998, 1333f).
  • KG, 19.12.2022 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

    Es muss der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt werden, wobei unerhebliche Abweichungen bedeutungslos sind (RGZ 115, 266; BGH WM 1978, 985; NJW-RR 1990, 184; 1999, 1255, 1256; Frankfurt NJW 1986, 2117, 2118); bei Beurteilung der Gleichwertigkeit ist in erster Linie auf die Interessen des Auftraggebers abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 184; BB 1998, 1333f).
  • OLG Koblenz, 18.07.1989 - 3 U 157/88

    Maklertauglichkeit eines Objekts hinsichtlich des durch die Anordnung der

    Denn jedenfalls ist diese Erwerbsart für die Beurteilung der Provisionspflicht dem Erwerb durch Kauf gleichzustellen (OLG Frankfurt. NJW 1986, 2117 f. OLG Köln. NJW-RR 1989, 247 ff; zum Meinungsstand vgl. Staudinger-Reuter, 12. Aufl., 1988, §§ 652, 653 BGB Rdnr. 61).
  • OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88

    Zulässigkeit einer Provisionsforderung, wenn der Makler gleichzeitig Verwalter

    Vom erkennenden Senat wird die Frage der grundsätzlichen Gleichwertigkeit des Erwerbs in der Zwangsversteigerung mit dem freihändigen Erwerb, die vom BGH in den vorgenannten Entscheidungen offengelassen worden ist, in ständiger Rechtsprechung bejaht (z. B. Urteile vom 17.01.1974 - 10 UF 89/73 - und 13.04.1978 - 10 U 162/77 - ebenso OLG München RDM-Sammlung A 138 Bl. 1 und OLG Frankfurt NJW 1986, 2117 = WM 1986, 1006 = RDM-Sammlung A 138 Bl. 3; Palandt-Thomas, BGB, 47. Aufl., § 652 Anm. 4 D a und wohl auch Schwerdtner a.a.O. Rn. 89).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.1986 - 10 U 244/84   

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https://dejure.org/1986,6182
OLG Frankfurt, 11.04.1986 - 10 U 244/84 (https://dejure.org/1986,6182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.1986 - 10 U 244/84 (https://dejure.org/1986,6182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 1986 - 10 U 244/84 (https://dejure.org/1986,6182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2648
  • NJW-RR 1986, 1223 (Ls.)
  • VersR 1987, 205
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