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   BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85   

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https://dejure.org/1986,272
BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85 (https://dejure.org/1986,272)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1986 - VI ZR 138/85 (https://dejure.org/1986,272)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 (https://dejure.org/1986,272)
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Sichtbehinderung vor Auffahrunfall I

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Enträftung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz zukünftiger Schäden - Nicht ordnungsgemäßes Abblenden des Lichts eines entgegenkommenden PKWs - Verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO 1970 § 18 Abs. 6 Nr. 1; StVO 1970 § 4 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 4 Abs. 1 S. 1, § 18 Abs. 6 Nr. 1
    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1075
  • NJW-RR 1987, 607 (Ls.)
  • MDR 1987, 488
  • NStZ 1987, 272
  • VersR 1987, 358
  • Rpfleger 1987, 213
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Der Kraftfahrer muß auch ein plötzlich scharfes Bremsen des Vorausfahrenden einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; OLG Düsseldorf DAR 1965, 305 und 1975, 303; OLG Hamm VRS 27, 376; KG VRS 24, 130 und OLG Köln VRS 25, 353).

    Dies gilt insbesondere auf Autobahnen, auf denen erfahrungsgemäß mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird (BGH Urteile vom 30. März 1962 - 4 StR 12/62 - BGHSt 17, 223 = VRS 22, 364, 366 f und Senatsurteil vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672).

  • BGH, 01.07.1969 - VI ZR 26/68

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Diese Regel des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 StVO) gilt selbstverständlich auch für das Fahren auf der Überholspur (so schon der Beschluß der Vereinigten Großen Senate des BGH vom 1. Juli 1961 - BGHSt 16, 145; Senatsurteil vom 1. Juli 1969 - VI ZR 26/68 - VersR 1969, 900, 901).
  • BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Der an sich gegen den Auffahrenden sprechende Beweis des ersten Anscheins dafür, daß dies schuldhaft geschah (BGH Urteile vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - VersR 1964, 263, 264 und vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672 - beide m.w.N.), ist nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts durch die ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit entkräftet, daß R. erst so spät und abrupt nach rechts ausgewichen ist, daß für eine unfallvermeidende Reaktion des Zweitbeklagten keine hinreichende Zeit mehr blieb, wenn er nur den Regelabstand zu dem vorausfahrenden R. einhielt.
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Zwar darf nach ständiger Rechtsprechung (BGH Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 - VersR 1984, 741 m.w.N.) ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 105/73

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes braucht der Kraftfahrer sich bei der Bemessung des normalen Sicherheitsabstandes in aller Regel nicht darauf einzurichten, daß der normale Bremsweg eines anderen Fahrzeugs außergewöhnlich verkürzt wird (BGH Urteile vom 3. November 1967 - VI ZR 90/66 - VersR 1968, 51 für eine Bundesstraße und vom 10. Dezember 1974 - VI ZR 105/73 - VersR 1975, 373, 374 - beide für Begegnungsunfälle).
  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66

    Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes braucht der Kraftfahrer sich bei der Bemessung des normalen Sicherheitsabstandes in aller Regel nicht darauf einzurichten, daß der normale Bremsweg eines anderen Fahrzeugs außergewöhnlich verkürzt wird (BGH Urteile vom 3. November 1967 - VI ZR 90/66 - VersR 1968, 51 für eine Bundesstraße und vom 10. Dezember 1974 - VI ZR 105/73 - VersR 1975, 373, 374 - beide für Begegnungsunfälle).
  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Der an sich gegen den Auffahrenden sprechende Beweis des ersten Anscheins dafür, daß dies schuldhaft geschah (BGH Urteile vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - VersR 1964, 263, 264 und vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672 - beide m.w.N.), ist nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts durch die ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit entkräftet, daß R. erst so spät und abrupt nach rechts ausgewichen ist, daß für eine unfallvermeidende Reaktion des Zweitbeklagten keine hinreichende Zeit mehr blieb, wenn er nur den Regelabstand zu dem vorausfahrenden R. einhielt.
  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67

    Anforderungen an den Sicherheitsabstand auf Bundesautobahnen

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Dies gilt insbesondere auf Autobahnen, auf denen erfahrungsgemäß mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird (BGH Urteile vom 30. März 1962 - 4 StR 12/62 - BGHSt 17, 223 = VRS 22, 364, 366 f und Senatsurteil vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672).
  • OLG Köln, 24.09.1965 - Ss 276/65

    Sorgfaltsanforderungen; Kraftfahrer; Abstandpflicht

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß ein Kraftfahrer, dem die Sicht nach vorn durch ein vorausfahrendes Fahrzeug versperrt ist, vor allem bei Dunkelheit einen so großen Abstand einhalten und so aufmerksam fahren muß, daß er auch bei einem plötzlichen Ausscheren des Vordermannes dessen Fahrspur folgen kann; denn nur wenn er dessen Ausweichbewegung mitmacht, könne er sicher sein, daß sich zwischen ihm und dem vorausfahrenden Fahrzeug kein Hindernis in seiner Fahrbahn befinde (so OLG Köln VRS 29, 365; OLG Schleswig VerkMitt 1971, 93 und OLG München NJW 1968, 652, 653 [OLG München 24.11.1967 - 8 U 1967/67]; ebenso Füll/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, 1980, § 4 StVO Rz. 8).
  • OLG Köln, 16.07.1963 - Ss 27/63

    Auffahrunfall; Gebotener Abstand; Verkürzung des Bremsweges; Vorwerfbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
    Vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist allerdings die Frage, ob das Vertrauen des nachfolgenden Kraftfahrers jedenfalls beim Fehlen konkreter Anhaltspunkte für das Gegenteil dahin gehen darf, sein Vordermann werde so fahren, daß jede Kollision mit einem in seiner Fahrbahn befindlichen, rechtzeitig erkennbaren Hindernis ausgeschlossen ist, so daß dem Nachfahrenden also stets der volle Bremsweg des Vorausfahrenden zugute kommt (so OLG Hamm DAR 1963, 249 und OLG Köln VRS 26, 52, 53).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.1967 - 1 Ss 276/66

    Auffahrunfall; Autobahn; Fahrweise; Angemessen; Vorhersehbarkeit

  • BayObLG, 16.02.1982 - 1 ObOWi 563/81

    Abstand; Auffahren; Auffahrunfall; Bremslicht; Bremsen; Verkehrsunfall;

  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

  • OLG Frankfurt, 05.06.1975 - 2 Ws (B) 144/75

    Bundesautobahn; Kolonnenfahren; Abstand vom Vordermann; Auffahrunfall;

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Dies kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats etwa dann in Betracht, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Fahrzeug vorausgefahren ist, welches nach seiner Beschaffenheit geeignet war, dem Nachfahrenden die Sicht auf das Hindernis zu versperren, dieses Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur gewechselt hat und dem Nachfahrenden ein Ausweichen nicht mehr möglich oder erheblich erschwert war (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358, 359 f.).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann auch dann erschüttert werden, wenn der Vorausfahrende unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges "ruckartig" - etwa infolge einer Kollision - zum Stehen gekommen und der Nachfolgende deshalb aufgefahren ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO; vgl. Lepa, NZV 1992, 129, 132).

    Daran fehlt es aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug - wie hier der PKW von Frau H. - durch eine Vollbremsung oder Notbremsung zum Stillstand kommt, denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; Senatsurteile vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672 und vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO, m.w.N.).

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Jedenfalls mit einem "ruckartigen" Stehenbleiben muss der Hintermann nicht ohne weiteres rechnen, etwa einem Abwürgen des Motors mit sofortigem Stillstand des Fahrzeugs (BGH NJW 1987, 1075 ; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2003, Az. I-1 U 28/02 [[...]]).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auch der überholende Kraftfahrer darf sich in der Regel darauf verlassen, daß der Vorausfahrende sich verkehrsgerecht verhält (BGH Urteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast, wenn sich bei einem Auffahrunfall der Auffahrende zur Erschütterung des für sein Verschulden sprechenden ersten Anscheins darauf beruft, daß ihm die Sicht auf das Hindernis durch ein im letzten Augenblick auf die Nachbarfahrspur ausgewichenes anderes Fahrzeug versperrt gewesen sei (im Anschluß an Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358).

    Unter diesen Umständen, so meint das Berufungsgericht, sei bei Zugrundelegung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1986 (VI ZR 138/85, VersR 1987, 358) ein Unfallverschulden des Klägers nicht festzustellen.

  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 23 U 120/20

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten des Auffahrenden

    Dies soll allenfalls dann nicht mehr gelten, wenn der Bremsweg für den Hintermann etwa durch eine Kollision ruckartig verkürzt wird (BGH, NJW 1987, 1075), jedoch nicht schon bei einer Vollbremsung oder Notbremsung des Vordermannes (BGH, NJW-RR 2007, 680, 681).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines

    Dabei kann dahinstehen, ob die Grundsätze des Anscheinsbeweis beim Auffahren (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 1075 [1077]; BGH, MDR 1989, 150 [151]; KG Berlin, KGR 2001, 93 und KGR 1997, 233; OLG Hamm, OLGR 2001 39 [40]; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462; Senatsurteile vom 22.10.1998 [Az. 3 U 148/98 - 19 -], vom 14.03.2000 [Az. 4 U 718/99 - 236 -] und vom 25.03.2003 [ Az. 3 U 262/02 - 33 -]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 4 StVO Rdnrn. 17 und 18 m.w.N.) hier überhaupt anwendbar sind, was angesichts der nur geringfügigen Überdeckung der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision fraglich ist.
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auf Autobahnen muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug nach StVO § 4 Abs. 1 S 1 in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 -, juris).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann zwar dann erschüttert werden, wenn der Vorausfahrende unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges "ruckartig" - etwa infolge einer Kollision - zum Stehen gekommen und der Nachfolgende deshalb aufgefahren ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 -, juris).

  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug regelmäßig so groß sein, dass auch dann angehalten werden kann, wenn - wie vorliegend - plötzlich und scharf gebremst wird ( BGH, Urteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 , juris).
  • OLG München, 28.09.2018 - 10 U 4206/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Pkw des fließenden Verkehrs auf einen auf

    In seinem Urteil vom 09.12.1986 - IV ZR 138/85, VersR 1987, 358 , hat der Bundesgerichtshof für eine Sachverhaltskonstellation auf einer Autobahn, in der der Beklagte auf den auf der vom ihm befahrenen Überholspur stehengebliebenen klägerischen PKW auffuhr, nachdem ein dem stehengebliebenen Fahrzeug auf der Überholspur nachfolgender Fahrer mit seinem PKW einen Zusammenstoß - anders als das klägerische Fahrzeug - vermeiden konnte, indem er nach rechts auf die Normalspur auswich, dargelegt, dass der an sich gegen den Auffahrenden sprechende Beweis des ersten Anscheins, dass dieses schuldhaft geschah, im Streitfall durch die ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit entkräftet sei, dass das dem Beklagtenfahrzeug vorausfahrende Fahrzeug erst so spät und abrupt nach rechts ausgewichen sei, dass für eine unfallvermeidende Reaktion des Beklagten keine hinreichende Zeit mehr blieb, wenn er nur den Regelabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug einhielt (Rdnr. 23 bei juris).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05, NJW-RR 2007, 680 , kommt eine Erschütterung des Anscheinsbeweises beim Auffahren auf den Vorausfahrenden auf einer Autobahn auch etwa dann in Betracht, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Fahrzeug vorausgefahren ist, welches nach seiner Beschaffenheit geeignet war, dem Nachfahrenden die Sicht auf das Hindernis zu versperren, dieses Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur gewechselt hat und dem Nachfahrenden ein Ausweichen nicht mehr möglich oder erheblich erschwert war (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 09.12.1986 - VI ZR 138/85, VersR 1987, 358 ).

    Die bloße Möglichkeit eines solchen Ablaufs oder die Feststellung, dass der von dem Auffahrenden behauptete Ablauf nicht widerlegt sei, reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 09.12.1986 - VI ZR 138/85, a.a.O.; Urteil vom 18.10.1988 - VI ZR 223/87, a.a.O.; Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05, a.a.O.; Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, a.a.O.).

  • LG Saarbrücken, 04.10.2019 - 13 S 69/19

    Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden wird nicht allein

    Dies gilt etwa in Fällen, in denen der Nachfolgende auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, weil dieses durch ein Fahrzeug verdeckt war, das erst im letzten Moment durch einen Fahrspurwechsel den Blick freigegeben hat, oder weil das vorausfahrende Kfz unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges "ruckartig" - etwa infolge einer Kollision - zum Stehen kommt (BGH, Urt. v. 9.12.1986 - VI ZR 138/85, VersR 1987, 358).
  • OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 48/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Begriff des Fahrzeughalters

  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

  • LG Stade, 05.10.2021 - 4 O 161/20
  • LG Magdeburg, 03.06.2014 - 11 O 2274/13

    Verkehrsunfallhaftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins zu Lasten

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

  • OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19

    Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr

  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

  • LG Saarbrücken, 07.09.2018 - 13 S 43/17

    Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall: Haftung des Hintermanns für

  • KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01

    Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

  • LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 11 O 329/15

    Haftung des Auffahrenden bei einem typischen Auffahrunfall hinsichtlich

  • OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn durch Kollision mit einem

  • LG Bochum, 16.05.2014 - 5 S 138/13

    Umfang des Anscheinsbeweises bei Kettenauffahrunfällen

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

  • OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Ersatzfähigkeit der Kosten

  • LG Berlin, 09.01.2007 - 24 O 132/05

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall infolge Abbremsens des Vorausfahrenden trotz

  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 1962/19

    Kollision zweier Motorräder innerhalb eines Motorradkonvois

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05

    Zur Entkräftung des gegen den hinten auffahrenden Unfallgegner sprechenden

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung im Zusammenhang mit einem

  • OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95

    Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts

  • AG Bremen, 03.04.2009 - 9 C 529/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer Vollbremsung wegen

  • OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 18 U 37/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • LG Hildesheim, 17.12.2008 - 4 O 407/07

    Zum Sichtfahrgebot und zu einem Unfall durch Verlust einer schlecht sichtbaren

  • OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06

    Maklervertrag: Annahme eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens in

  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
  • OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91

    Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage

  • AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung

  • OLG Köln, 31.03.2004 - 13 U 153/03
  • OLG Köln, 24.07.1991 - 27 U 10/91

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 114/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigung eines gemieteten Kfz durch einen

  • OLG Hamburg, 22.06.2022 - 14 U 181/21

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis für Auffahrverschulden nach Fahrstreifenwechsel

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07

    Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur

  • OLG Köln, 19.01.1994 - 11 U 151/93

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der

  • AG Reutlingen, 07.10.2022 - 5 Cs 29 Js 20198/22

    Notwendiger Umfang der Ermittlungen vor der Annahme einer HWS-Distorsion

  • AG Duisburg, 16.06.2016 - 49 C 1312/14

    Verkehrsunfall - Haftung bei verbotswidrigem Wendemanöver

  • AG Köln, 24.04.2012 - 267 C 198/11

    Möglichkeit der Erschütterung des Anscheinsbeweises hinsichtlich des Verschuldens

  • KG, 18.04.1994 - 12 U 6895/92

    Haftungsverteilung und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

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