Rechtsprechung
BGH, 04.11.1986 - VI ZR 12/86 |
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BGB § 254
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensminderungspflicht - Körperverletzung - Operation
Papierfundstellen
- VersR 1987, 408
- VersR 1987, 559
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische …
Der Umstand, dass die Klägerin sich nach den getroffenen Feststellungen mit Rücksicht auf die mit einer Behandlung verbundene Trennung von ihren Kindern nicht weiter therapieren ließ, könnte ein Mitverschulden begründen, wenn der Klägerin eine weitere Behandlung der Essstörung zumutbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86, VersR 1987, 408 mit zust. Anm. Deutsch, VersR 1987, 559; vom 18. April 1989 - VI ZR 221/88, VersR 1989, 701, 702 und vom 15. März 1994 - VI ZR 44/93, NJW 1994, 1592, 1593). - OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08
Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler
- BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19
Die stationäre psychiatrische Behandlung - als Schadensminderungspflicht
c) Dem kann eine weitere Obliegenheit zur Schadensminderung vorgeschaltet sein, wenn die (verbliebene) Arbeitskraft, die durch das schädigende Ereignis herabgesetzt worden ist, durch zumutbare Maßnahmen wiederhergestellt oder jedenfalls verbessert werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86, VersR 1987, 408, 409, juris Rn. 14).
- BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93
Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht
Das kann allerdings nur dann der Fall sein, wenn die Operation einfach und gefahrlos ist, wenn sie nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und wenn sie die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (vgl. BGHZ 10, 18, 19 sowie Senatsurteile vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86 - VersR 1987, 408 und vom 18. April 1989 - VI ZR 221/88 - VersR 1989, 701, 702). - BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88
Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation
Sollte es nach Durchführung der gebotenen weiteren tatsächlichen Aufklärung wiederum zu einer Verurteilung des Beklagten wegen eines Behandlungsfehlers kommen, wird freilich, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, der Klägerin ein Mitverschulden wegen einer unterlassenen rechtzeitigen Korrekturoperation nicht mit Erfolg entgegengehalten werden können (vgl. dazu das Senatsurteil vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86 - VersR 1987, 408). - BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88
Annahme eines groben Diagnosefehlers
Zumutbar in diesem Sinne ist eine solche Operation nach der Rechtsprechung des Senats, wenn sie einfach und gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist sowie die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung biete (Senatsurteile BGHZ 10, 18, 19 sowie vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86, VersR 1987, 408 f. ).Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich dieser Voraussetzungen obliegt dem Schädiger (Senatsurteil vom 4. November 1986 aaO).
- BGH, 14.03.1989 - VI ZR 136/88
Anspruch auf Zahlung einer Rente für die Einstellung einer Ersatzkraft in einem …
Ein Verletzter kann sogar aus diesem Grund verpflichtet sein, sich einer zumutbaren Operation zur Beseitigung der körperlichen Beeinträchtigung zu unterziehen (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86 = VersR 1987, 408 m.w.N.).Das findet seinen Ausdruck in den Grenzen der Zumutbarkeit; eine solche Operation muß einfach und gefahrlos sein, darf nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sein und muß die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1986 aaO).
Ebensowenig wie der Geschädigte verpflichtet ist, operative Eingriffe, die nicht einfach und gefahrlos sind, über sich ergehen zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1986 aaO), kann von ihm das lebenslange Tragen einer Augenklappe wegen des damit verbundenen Verzichts auf die Benutzung eines Organs verlangt werden.
- OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 7 U 197/01
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherers für Vorinvalidität; keine …
Auch im Rahmen der allgemeinen Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB ist der Geschädigte lediglich gehalten, sich auf einfache, gefahrlose und sicheren Erfolg versprechende Operationen einzulassen (BGH VersR 1987, 559). - OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative …
Allerdings muss eine solche Operation einfach und gefahrlos sein, sie muss die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten und darf nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sein (BGH, NJW 1994, 1592 ff., juris Tz. 11 ff. m.w.N.; VersR 1987, 559 f., juris Tz. 10 ff.). - OLG Koblenz, 26.09.2011 - 5 U 776/11
Arzthaftung wegen misslungener Kreuzbandersatzplastik
Der BGH hat wiederholt entschieden, dass der durch eine ärztliche Fehlbehandlung Geschädigte nur dann eine Revisionsoperation durchführen lassen muss, wenn sie einfach und gefahrlos ist, keine besonderen Schmerzen bereitet und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (BGH, Urteil vom 4.11.1986 - VI ZR 12/86 - in VersR 1987, 559 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OLG Oldenburg, 11.02.1997 - 5 U 164/96
Zahnarzt, Zahnersatz, Körperverletzung, Prothetik, Patient, Mitwirkung, …
- OLG Stuttgart, 21.10.2021 - 7 U 10/21