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   BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83   

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BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 1 A 88.83 (https://dejure.org/1987,2013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder - Versicherungsaufsichtsbehörde - Versicherungsgeschäft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1; VAG § 81; VAG § 86; VAG § 87

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 253
  • NJW-RR 1988, 343
  • NVwZ 1988, 624 (Ls.)
  • VersR 1987, 701
  • DÖV 1987, 1065
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66

    Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83
    Gegenstand einer Versicherung können auch aus der Abnutzung von Sachgütern (hier: Videorecorder) herrührende Schäden sein (im Anschluß an BVerwGE 32, 196).

    Beide Schreiben sind unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 A 3.66 - (BVerwGE 32, 196 - VerBAV 1969, 249) im wesentlichen damit begründet, daß die Klägerin Versicherungsgeschäfte betreibe und daß es bei einer rein büromäßigen Bearbeitung von Schadensfällen von vornherein nicht in Betracht komme, die Versicherung als aufsichtsfreie Nebenabrede eines anderen Geschäfts - der Wartung - aufzufassen.

    Daß die möglichen Schadensdifferenzen zwischen den einzelnen Schadensfällen beträchtlich sein können und somit versicherungsmäßig relevant sind (vgl. BVerwGE 32, 196 ), ergibt sich unmittelbar aus den diese Differenzen berücksichtigenden Ziffern 5 und 6 der Bedingungen der Klägerin und wird auch in der Werbung der Klägerin durch die Wendung hervorgehoben, daß im Einzelfall "schon mal 500,- DM und mehr zusammenkommen" könnten.

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Unternehmen ein Versicherungsunternehmen im Sinne von § 1 VAG, wenn es gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt (Garantie-Versprechen), wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 -, BVerwGE 75, 155 = VersR 1987, 297 ).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber

    Die Aufsicht hätte zur Folge, daß der Betrieb der betreffenden Geschäfte nach § 5 Abs. 1 VAG erlaubnispflichtig wäre und ein Betreiben ohne Erlaubnis nach § 81 Abs. 2 VAG untersagt werden könnte (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Versicherungsgeschäft dann vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 und 75, 155 sowie Urteile vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11 und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Ein Versicherungsvertrag kann zwar auch die Reparaturbedürftigkeit von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben, wie dies z.B. bei einer selbständigen Reparaturkostenversicherung der Fall ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein im übrigen unbeteiligter Dritter den Geschädigten von den Reparaturkosten entlastet (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Insoweit handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, dessen Erlaß der Beschlußkammer im förmlichen Verwaltungsverfahren obliegt (§ 2 VAG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in der Fassung des Gesetzes vom 18. Februar 1986, BGBl I S. 265; vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, VersR 1995, 344 unter II 2 a bb; vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, BB 1991, 2252 unter I; BVerwG VersR 1993, 1217 f.; 1992, 1381; 1987, 701, 702; 1980, 1013; vgl. ferner MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 1 Rn. 47 f.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 1 Rn. 14 f.; ders. VersR 2015, 1453, 1454; Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 17, 21).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 A 126.89

    Technisches Gerät - Langzeitgarantie - Reparatur - Herstellungs- und

    Die Aufsicht hätte zur Folge, daß der Betrieb der betreffenden Geschäfte nach § 5 Abs. 1 VAG erlaubnispflichtig wäre und ein Betreiben ohne Erlaubnis nach § 81 Abs. 2 VAG untersagt werden könnte (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Versicherungsgeschäft vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 und 75, 155 sowie Urteile vom 15. Juli 1980 - BVerwG I A 9.78 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11 und 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Ein Versicherungsvertrag kann zwar auch die Abnutzung von Sachgütern zum Gegenstand haben, wie dies z.B. bei einer selbständigen Reparaturkostenversicherung der Fall ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Mit dem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - BVerwGE 77, 253 ).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Danach ist ein Versicherungsgeschäft gegeben, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Anzahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 A 26/91 Rn. 14; vom 19. Mai 1987 - 1 A 88/83 Rn. 32, BVerwGE 77, 253, 254; vom 15. Juli 1980 - 1 A 9/78 Rn. 25; vom 19. Juni 1969 - I A 3.66 Rn. 16 f., BVerwGE 32, 196, 197; vom 21. September 1967 - I C 31.65 Rn. 31, BVerwGE 27, 334, 336 und vom 22. März 1956 - I C 147.54 Rn. 12, BVerwGE 3, 220, 221).
  • OLG Hamburg, 24.11.2022 - 15 U 103/21

    Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen - Vollwartungsvertrag für

    Weiter überzeugt auch der Verweis auf die Urteile des BVerwG (Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 A 88/83 -, BVerwGE 77, 253-258, Rn. 41) und des BGH (Urteil vom 16. März 1988 - IVa ZR 247/84) nicht.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15

    Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung

    Mit diesem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1987 - BVerwG 1 A 88.83 -, BVerwGE 77, 253, 254).
  • VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08

    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

    Dabei kann die Frage, ob die Selbständigkeit der Risikoübernahme ein eigenständiges Merkmal des Versicherungsgeschäfts ist oder lediglich die Selbstverständlichkeit ausdrückt, dass nicht jedes Garantiegeschäft ein Versicherungsgeschäft darstellt, dahingestellt bleiben (BVerwG, Urteil vom 19.05.1987 - 1 A 88/83 -, BVerwGE 77, 253).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16

    Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des

    Mit diesem Versicherungsgedanken geht zwingend eine Risikoübernahme einher, die auf dem Gesetz der großen Zahl beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1987 - BVerwG 1 A 88.83 -, BVerwGE 77, 253, 254).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

  • VG Oldenburg, 25.04.2017 - 7 A 1271/16

    Altersrente; offenes Deckungsplanverfahren; Eigentumsgarantie;

  • VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 1921/06

    Errichtung einer Adlerstele in der Talaue des Hornbachs unzulässig

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