Rechtsprechung
BGH, 08.03.1988 - VI ZR 161/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfolglosigkeit einer Revision aufgrund der Unwesentlichkeit von entsprechenden Erwägungen des Berufungsgerichts hinsichtlich einer Entscheidung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1032
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 08.03.1988 - VI ZR 161/87
In dem Rechtsstreit hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Ankermann, Dr. Macke, Bischoff und Dr. Birkmann am 8. März 1988 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Die Klägerin hat wenig zu dem Entscheidungskonflikt vorgetragen, zumal sich die Beklagtenseite schriftsätzlich nicht auf eine hypothetische Einwilligung berufen hat, was aber erforderlich gewesen wäre, um dieser Frage nachzugehen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. März 1988 - VI ZR 161/87 - AHRS 1050/36 b). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Dies setzt jedoch voraus, daß sich die Arztseite überhaupt auf diesen Einwand beruft (vgl. Senatsbeschluß vom 8. März 1988 - VI ZR 161/87 - VersR 1988, 1032 = AHRS 1050/36 b). - OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
Außenknöchelfraktur; Aufklärungspflicht; Arzt; Operation
Für einen Patienten besteht erst dann Anlass, einen plausiblen Entscheidungskonflikt für den Fall der ordnungsgemäßen Aufklärung darzulegen, wenn der Arzt oder Krankenhausträger eingewendet hat, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken des Eingriffs seine Einwilligung erteilt haben (vgl. BGH, NJW 1994, 799, 800; VersR 1988, 1032). - OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; …
Infolgedessen wäre die vom Landgericht vorgenommene Plausibilitätsprüfung an sich nicht unbedingt geboten gewesen (vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, RWS-Skript 137, 5. Aufl., S. 131 mit Hinweis auf OLG Frankfurt vom 30.04.1987 mit NA BGH vom 08.03.1988 - VI ZR 161/87 unveröffentlicht).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.04.1987 - 1 U 172/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1522 (Ls.)
- VersR 1988, 1032
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 19.12.1986 - 2 U 71/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 823
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1032
Wird zitiert von ...
- OLG München, 07.05.2009 - 1 U 4059/08
Arzt- und Krankenhaushaftung für Geburtsschaden: Regelgerechtheit einer …
Vielmehr muss er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihre Einwilligung für die Art der Entbindung versichern (ebenso OLG Braunschweig VersR 1988, 382, 383 und 1988, 1032 - LS -, OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186 und OLG Hamm VersR 1985, 598f. = AHRS 4490/2).
Rechtsprechung
OLG München, 03.07.1984 - 5 U 2125/83 |
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1032
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 105/87
Beweispflicht über die Kausalität eines Behandlungsfehlers und einem …
Auszug aus OLG München, 03.07.1984 - 5 U 2125/83
Bemerkung: Der BGH hat die Revision des Beklagten durch Beschluß vom 19.4.1988 (VI ZR 105/87) mit folgendem Zusatz nicht angenommen: Der erkennende Senat vermag dem Berufungsgericht zwar nicht darin zu folgen, daß im Streitfall der Beklagte in entsprechender Anwendung des § 282 BGB die fehlende Kausalität des Behandlungsfehlers des Arztes Prof. Dr. W. für den eingetretenen Schaden zu beweisen hat.