Rechtsprechung
   BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86   

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BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86 (https://dejure.org/1988,1006)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 3 AZR 408/86 (https://dejure.org/1988,1006)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 (https://dejure.org/1988,1006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Anmeldung des Arbeitnehmers zu einer Zusatzversorgungsanstalt - Möglichkeit der Nachversicherung bei der Bayerischen Versicherungskammer - Bestehen eines Feststellungsinteresses bei der Möglichkeit zur Erhebung einer Leistungsklage ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280; BGB § 325; BGB § 445; BGB § 440; BGB § 437; ZPO § 256; ZPO § 258

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine Versorgungskasse des öffentlichen Dienstes versprochen hat, für den Fall, dass der Versicherer trotz Vorliegens der Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen nicht leistet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 64
  • VersR 1988, 1057
  • VersR 1988, 1058
  • BB 1988, 1676
  • BB 1988, 2035
  • DB 1988, 1958
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
    Die Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben, steht einer Feststellungsklage dann nicht entgegen, wenn diese unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - MDR 1984, 28).
  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
    Verspricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erbringen soll, muß er eintreten, wenn der Versicherer nicht leistet, obwohl die Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aa0, zu 3 a der Gründe; BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10, aa0, zu II der Gründe).
  • BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 141/84

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung -

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
    Insoweit gilt nichts anderes als bei einem Rechtsanwalt, der für eine zuverlässige Übersendung der bestimmenden Schriftsätze sorgen muß (BGH Urteil vom 6. Februar 1985 - IV b ZB 141/84 - VersR 1985, 369).
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
    Verspricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erbringen soll, muß er eintreten, wenn der Versicherer nicht leistet, obwohl die Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aa0, zu 3 a der Gründe; BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10, aa0, zu II der Gründe).
  • BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
    Verspricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erbringen soll, muß er eintreten, wenn der Versicherer nicht leistet, obwohl die Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aa0, zu 3 a der Gründe; BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10, aa0, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das BetrAVG eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91  - zu 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 1) .
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    a) Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) , in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2001 (Art. 9 Nr. 2 iVm. Art. 35 Abs. 3 AVmG) , in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert - entgegen der Annahme der Beklagten - auf der ständigen Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor der Gesetzesänderung (vgl. statt vieler etwa BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
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Rechtsprechung
   BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87   

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https://dejure.org/1988,4599
BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87 (https://dejure.org/1988,4599)
BSG, Entscheidung vom 10.06.1988 - 12 RK 24/87 (https://dejure.org/1988,4599)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 12 RK 24/87 (https://dejure.org/1988,4599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1057
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Daß sie auch eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG vom 19. Dezember 1974 (BGBl I S 3610) ist - nach den Angaben ihres Geschäftsführers vor dem LSG soll dies der Fall sein -, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich (BSGE 58, 11/12 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR 2200 § 180 Nr. 38).

    Der Senat hat die Frage, ob auch allein vom Versicherten finanzierte Renten der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht unterliegen, zunächst im Urteil vom 18. Dezember 1984 für den Fall bejaht, daß sie Bestandteil einer von Arbeitgeber (Firma) und Arbeitnehmer (Mitglied) finanzierten Gesamtversorgung waren (BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25).

    Daher sieht der Senat keinen Anlaß zu verfassungsrechtlichen Ausführungen, zumal er sich inzwischen in mehrfacher Hinsicht mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung befaßt hat, sich von einer Verfassungswidrigkeit aber nicht hat überzeugen können (vgl BSGE 58, 1 = SozR 2200 § 180 Nr. 23; BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR 2200 § 180 Nr. 29, 37, 38).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86

    Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Versicherungsverein - Finanzierung

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Daß sie auch eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG vom 19. Dezember 1974 (BGBl I S 3610) ist - nach den Angaben ihres Geschäftsführers vor dem LSG soll dies der Fall sein -, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich (BSGE 58, 11/12 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR 2200 § 180 Nr. 38).

    Diese Auffassung hat der Senat neuerdings mit Urteil vom 11.Dezember 1987 (SozR 2200 § 180 Nr. 38) bestätigt und entschieden, daß der Beitragspflicht auch von den Mitgliedern selbst finanzierte Renten der betrieblichen Altersversorgung eines rechtlich selbständigen Versicherungsvereins unterliegen können.

    Zwar ist bei einer Ausrichtung von Beiträgen und Leistungen am Arbeitsverdienst die Einkommens-(Lohn-)Ersatzfunktion der Rente besonders deutlich und vom Senat auch als Bestätigung für den Rentencharakter der Bezüge angesehen worden (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 38).

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84

    Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Daher sieht der Senat keinen Anlaß zu verfassungsrechtlichen Ausführungen, zumal er sich inzwischen in mehrfacher Hinsicht mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung befaßt hat, sich von einer Verfassungswidrigkeit aber nicht hat überzeugen können (vgl BSGE 58, 1 = SozR 2200 § 180 Nr. 23; BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR 2200 § 180 Nr. 29, 37, 38).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84

    Leistungen einer Versorgungskasse als Renten der betrieblichen Altersversorgung;

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Die Vorschriften des BetrAVG seien letztlich nicht entscheidend, weil dieses Gesetz nach dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 34/84 - andere Zwecke verfolge als § 180 RVO.
  • BSG, 17.10.1986 - 12 RK 16/86

    Sicherung des Lebensunterhalts - Bedürftiges Mitglied - Hinterbliebene -

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Erst dann, wenn eine Leistung nicht mehr unmittelbar auf eine Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist und nicht dem Ersatz von Erwerbseinkommen dient, sondern zur Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Mitglieder oder ihrer Hinterbliebenen bestimmt ist und daher den Charakter privater Sozialhilfe trägt, hat der Senat die Eigenschaft als der Rente vergleichbare Einnahmen verneint (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 34).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 50/84

    Ruhegeld - Bezirksschornsteinfegermeister - Versorgungsbezüge - Beitragsrechnung

    Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87
    Daher sieht der Senat keinen Anlaß zu verfassungsrechtlichen Ausführungen, zumal er sich inzwischen in mehrfacher Hinsicht mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung befaßt hat, sich von einer Verfassungswidrigkeit aber nicht hat überzeugen können (vgl BSGE 58, 1 = SozR 2200 § 180 Nr. 23; BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR 2200 § 180 Nr. 29, 37, 38).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86   

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https://dejure.org/1988,13119
BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86 (https://dejure.org/1988,13119)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1988 - IVa ZR 198/86 (https://dejure.org/1988,13119)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - IVa ZR 198/86 (https://dejure.org/1988,13119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 109
  • VersR 1988, 1057
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85

    Berücksichtigung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Danach erfolgt die Inhaltskontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes; dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. Senat, urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 zu I 1 a); vom 11.12.1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360, 361 - NVwZ 1986, 419, 420 [BGH 11.12.1985 - IVa ZR 252/83] zu II; vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III m.w.N.).

    Wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Oberschiedsgerichts der VBL entschieden hat (Urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214, 215 zu I 1.), liegt die in den Anrechnungsbestimmungen der §§ 40 Abs. 1 und 2a, 41 Abs. 1 und 2, 42 Abs. 1 und 2a aa VBLS getroffene Regelung im Rahmen der Gestaltungsfreiheit der VBL darüber, inwieweit sie freiwillige Zahlungen an den Rentenversicherungsträger, die sich bei diesem rentensteigernd auswirken, bei der Bemessung der Versorgungsrente anrechnen will, und verstößt weder gegen § 242 BGB noch gegen den Gleichheitssatz.

  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei den Satzungen der Versorgungsanstalten um AVB (BGH VersR 87, 724 (725) m. w. Nachw.), die der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei den Satzungen der Versorgungsanstalten um Allgemeine Versicherungsbedingungen (vgl. Senat, Urteil vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu I 2 a) m.w.N.).

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Danach erfolgt die Inhaltskontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes; dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. Senat, urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 zu I 1 a); vom 11.12.1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360, 361 - NVwZ 1986, 419, 420 [BGH 11.12.1985 - IVa ZR 252/83] zu II; vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des §

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Danach erfolgt die Inhaltskontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes; dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. Senat, urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 zu I 1 a); vom 11.12.1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360, 361 - NVwZ 1986, 419, 420 [BGH 11.12.1985 - IVa ZR 252/83] zu II; vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Ob die Beklagte als kirchliche Einrichtung - wie die Revisionserwiderung meint - nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV eine Sonderstellung im Verhältnis zu den öffentlichen Versorgungskassen einnimmt, sie insbesondere bei der Ausgestaltung ihrer Satzung freier ist (vgl. BVerfGE 53, 366, 391, 392; ferner von Campenhausen, Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, 14. Band 1968/69, Seiten 278, 294, dort allerdings für die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, sowie Fricke a.a.O. Seiten 235, 236, wonach die Kirchliche Zusatzversorgungskasse als Teil der verfaßten Kirche anzusehen ist und damit an den kirchlichen Privilegien teilhat), kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86
    Ebenso wie der Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 70, 1 m.w.N.) darf der Satzungsgeber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisieren und hierbei auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen.
  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87

    Wirksamkeit der Änderung einer kirchlichen Satzung - Änderungen einer kirchlichen

    Auf sie ist daher die zur Satzung der VBL ergangene ständige höchstrichterliche Rechtsprechung übertragbar, wonach der Satzung die Bedeutung Allgemeiner Versicherungsbedingungen zukommt (Senat BGHZ 103, 370 [BGH 16.03.1988 - IVa ZR 154/87] unter I 2 a; Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 - unveröffentlicht, zu 2.).

    Ob die Beklagte als kirchliche Einrichtung nach Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV eine Sonderstellung im Verhältnis zu den öffentlichen Versorgungskassen einnimmt, sie insbesondere bei der Ausgestaltung ihrer Satzung freier ist (vgl. Senat Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 - unveröffentlicht - zu 2.), kann im Streitfall auf sich beruhen.

    Bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Grundentscheidungen kommt dem Satzungsgeber der ZVKDS - ebenso wie dem der VBL (vgl. Senat, Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 - unveröffentlicht - zu 4.) eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. auch Senatsurteil vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III., ebenfalls zur VBL).

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 213/87

    Verstoß gegen das Gleicheitsgebot - Wirksamkeit einer Satzungsänderung -

    Auf sie ist daher die zur Satzung der VBL ergangene ständige höchstrichterliche Rechtsprechung übertragbar, wonach der Satzung die Bedeutung Allgemeiner Versicherungsbedingungen zukommt (Senat BGHZ 103, 370 [BGH 16.03.1988 - IVa ZR 154/87] unter I 2 a; Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 unveröffentlicht, zu 2.).

    Ob die Beklagte als kirchliche Einrichtung nach Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV eine Sonderstellung im Verhältnis zu den öffentlichen Versorgungskassen einnimmt, sie insbesondere bei der Ausgestaltung ihrer Satzung freier ist (vgl. Senat Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 - unveröffentlicht - zu 2.), kann im Streitfall auf sich beruhen.

    Bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Grundentscheidungen kommt dem Satzungsgeber der ZVKDS - ebenso wie dem der VBL (vgl. Senat, Urteil vom 25.5.1988 - IVa ZR 198/86 - unveröffentlicht - zu 4.) eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. auch Senatsurteil vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III., ebenfalls zur VBL).

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   OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87   

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OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 500
  • VersR 1988, 1057
  • AnwBl 1988, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 18.08.1986 - 10 WF 159/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87
    Ist die Anlage also bisher nur einmal im Original vorhanden, so dürfen (wenn das Original dem Gericht vorgelegt wird) nicht nur zwei Kopien für die beiden Anwälte (so bisher für den Regelfall der Senat aaO.), oder eine dritte Kopie für die eigene Partei (vgl. OLG München, RPfl 1982, 438) oder eine dritte Kopie für die Gegenpartei (vgl. SchlHOLG , SchlHA 1986, 184), sondern vier Kopien gem. § 27 BRAGO berechnet und gem. § 91 ZPO vom Gegner erstattet verlangt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.01.1988 - 8 W 599/87   

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https://dejure.org/1988,16741
OLG Stuttgart, 28.01.1988 - 8 W 599/87 (https://dejure.org/1988,16741)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.1988 - 8 W 599/87 (https://dejure.org/1988,16741)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - 8 W 599/87 (https://dejure.org/1988,16741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1057
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.03.1988 - 1 W 840/88   

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https://dejure.org/1988,12717
OLG München, 04.03.1988 - 1 W 840/88 (https://dejure.org/1988,12717)
OLG München, Entscheidung vom 04.03.1988 - 1 W 840/88 (https://dejure.org/1988,12717)
OLG München, Entscheidung vom 04. März 1988 - 1 W 840/88 (https://dejure.org/1988,12717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1057
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 18.05.2006 - 5 U 36/06

    Kein Schmerzensgeld für Betriebsunfall im Kindergarten

    Der Zweck der Haftungsfreistellung auch für Schulen und Kindergärten, den "Schulfrieden" nicht durch gegenseitige Ansprüche zu stören (vgl. Wussow, a. a. O., Kap. 80. Rdnr. 1588), würde sonst konterkariert (vgl. auch OLG München VersR 1988, 1057 [OLG München 04.03.1988 - 1 W 840/88] : Haftungsausschluss gegenüber einem Lehrer, der mit einem Stück Kreide nach einem Schüler wirft und ihn dabei fahrlässig verletzt).
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Rechtsprechung
   AG Offenbach, 13.01.1988 - 330 C 6029/87   

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https://dejure.org/1988,10183
AG Offenbach, 13.01.1988 - 330 C 6029/87 (https://dejure.org/1988,10183)
AG Offenbach, Entscheidung vom 13.01.1988 - 330 C 6029/87 (https://dejure.org/1988,10183)
AG Offenbach, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 330 C 6029/87 (https://dejure.org/1988,10183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1057
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 26.01.1988 - 4 T 283/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,18821
LG Mannheim, 26.01.1988 - 4 T 283/87 (https://dejure.org/1988,18821)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26.01.1988 - 4 T 283/87 (https://dejure.org/1988,18821)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 4 T 283/87 (https://dejure.org/1988,18821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1057
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