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   OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85   

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https://dejure.org/1987,2182
OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Folgen eines Arbeitsunfalles; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei der Aufstellung eines Arbeitsgerüsts; Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 254; ZPO § 286

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellung eines Stahlgerüstes gegen Unfallverhütungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1071
  • BauR 1988, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    (3) Im Falle ihrer Verletzung greift der schon im Landgerichtsurteil skizzierte Anscheinsbeweis zu Lasten des Pflichtigen: Vermutet wird die Ursächlichkeit zwischen Verstoß und solchen Unfällen, die sich im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet haben (vgl. neben der im LGU zitierten Entscheidung OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071 [OLG Karlsruhe 18.02.1987 - 7 U 97/85]: BGH DB 74, 426 und Palandt-Thomas. 58. A., § 823 BGB Rn. 168).

    b) Die Nichtbeachtung der UVV begründet auch in aller Regel den Vorwurf der Fahrlässigkeit (s. oben und ergänzend OLG Karlsruhe VersR 1988, 1072 [OLG Karlsruhe 18.02.1987 - 7 U 97/85] m.w.N.).

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften stellen regelmäßig schuldhafte Verletzungen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071, 1072 m.w.N.; Palandt/Thomas aaO.); auch spricht bei Unfällen im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle der Anscheinsbeweis dafür, daß der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften den Unfall verursacht hat (BGH, Urt. v. 29. März 1960 - VI ZR 84/95, VersR 1960, 614, 615).
  • OLG Rostock, 03.03.2009 - 5 U 113/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftung der Gerüstbaufirma für

    Stürzt ein Arbeiter bei Benutzung eines solchen Gerüstes im Bereich einer mangelhaft gesicherten Stelle ab, kommt ihm der Beweis des ersten Anscheins für die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften zugute (OLG Karlsruhe Urteil vom 18.02.1987 - 7 U 97/85 = Versicherungsrecht 1988, 1071).

    Im Falle ihrer Verletzung greift der Anscheinsbeweis zu Lasten des Pflichtigen: vermutet wird die Ursächlichkeit zwischen Verstoß und solchen Unfällen, die sich im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1999 - 2 U 74/98 = OLGR Stuttgart 1999, 254 = Baurecht 2000, 748 =NJWR R 2000 752; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Die Nichtbeachtung entsprechender Vorgaben begründet regelmäßig den Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens (BGH VersR 1962, 720 [721]; BGH VersR 1991, 892 [893]; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071 [1072]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1310).
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