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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86   

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OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86 (https://dejure.org/1987,2708)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.1987 - 1 U 288/86 (https://dejure.org/1987,2708)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 1 U 288/86 (https://dejure.org/1987,2708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwingender Grund; Bremsen; Ente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall nach Vollbremsung wegen Wildente: Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegt - Vollbremsung stellt Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StVO § 4 Abs. 1 S. 2
    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden Wildente

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 28
  • VersR 1988, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 16.12.1964 - 2 Ss 1026/64

    Handlungen im strafrechtlichen Sinn; Menschliche Verhaltensweisen; Bewußtsein der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86
    zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt/M. (VRS 28, 364 ) steht hierzu im Übrigen nicht im Widerspruch.
  • OLG München, 11.05.1973 - 10 U 3024/72

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen starken Abbremsens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86
    Diese Auffassung befindet sich in Übereinstimmung mit der in Rechtspr. und Literatur allgemein vertretenen Rechtsansicht (OLG München DAR 74, 19).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Hieraus folgt, dass starkes Bremsen wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Kleintiers dann nicht zulässig ist, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet werden kann, indem durch den Bremsvorgang die Gefahr hervorgerufen wird, dass nachfolgende Fahrzeuge auffahren (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (20); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28; OLG Köln, DAR 1994, 28 f; OLG Hamm, r+s 1999, 20 (21); Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 11; Geigel-Zieres, aaO., 27. Kap., Rdnr. 145).

    Im Gegensatz zu größeren Tieren, etwa Rehen oder Hirschen, bei denen der Fahrzeugführer im Falle eines Zusammenstoß damit rechnen muss, selbst einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden, ist es daher bei Kleintieren zumutbar, nicht abzubremsen, sondern das Tier zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; OLG Köhl, DAR 1994, 28).

    Ist aber ein Verschulden des Vorausfahrenden gegeben, da dieser entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ohne erkennbaren Grund scharf abgebremst hat, und liegt gleichzeitig ein - auf Grund Anscheinsbeweises oder konkreter Umstände erwiesenes - Verschulden des Auffahrenden vor, so hat i. d. R. eine Haftungsteilung zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; KG, NZV 1993, 478 (479); OLG Köln, VersR 1993, 1168; MDR 1995, 577; Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 17; Grüneberg, aaO., S. 116, Vorbemerkung vor Rdnr. 129).

    Erfolgte das Abbremsen wegen die Fahrbahn überquerender Kleintiere, so wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Haftungsquoten des Bremsenden angenommen (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (75 %); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 (50 %); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 (40 %); OLG Köln, DAR 1994, 28 (60 %) - m. w. N.; OLG Hamm, r + s 1999, 20 (100 %); weitere Beispiele: Grüneberg, aaO., Rdnr. 127).

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2017 - 9 U 189/15

    Schadensersatz bei Auffahrunfall nach möglicherweise grundlosem Abbremsen des

    Im Straßenverkehr muss jeder Fahrzeugführer grundsätzlich damit rechnen, dass das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst wird, auch wenn der nachfolgende Fahrzeugführer vorher nicht sieht - und auch nicht vorhersehen kann -, dass und warum es zu einem Bremsmanöver des Vordermanns kommt (vgl. BGH, NZV 2007, 354; OLG Karlsruhe, - 1. Zivilsenat -, NJW-RR 1988, 28, 29; Senat, NJW 2013, 1968; Wenker, jurisPR-VerkR 12/2013 Anmerkung 1; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Auflage 2014, § 38 Rn. 87).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    Ein zwingender Grund setzt dabei eine plötzlich drohende ernste Gefahr für Rechtsgüter und Interessen voraus, die dem Schutzobjekt der Vorschrift (Sachen und Personen) mindestens gleichwertig sind (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1988, 138; Saarl.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2014 - 5 U 28/14

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf dem

    Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass in der Regel derjenige, der auf den Vorausfahrenden auffährt, unaufmerksam war oder einen zu kurzen Abstand eingehalten hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28).
  • OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95

    Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts

    Insoweit fehlt es für ein Abbremsen oder auch für Ausweichbewegungen an einem sachlichen und ausreichenden Grund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 28 f.).
  • OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden

    Das OLG Karlsruhe hat ausgeführt, auch bei einem durch ungerechtfertigt starkes Bremsen des Vordermannes mit verursachten Auffahrunfall überwiege in der Regel der Haftungsanteil des Auffahrenden (NJW-RR 1988/28).
  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Ein zwingender Grund setzt dabei eine plötzlich drohende ernste Gefahr für Rechtsgüter und Interessen voraus, die dem Schutzobjekt der Vorschrift (Sachen und Personen) mindestens gleichwertig sind (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1988, 138; Saarl.
  • LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09

    Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden

    Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, in der höhere Sachschäden sowie die Gefährdung von Menschen dazu führen können, dass eine Taube kein zwingender Grund für ein starkes Bremsen ist (OLG Köln, VersR 93, 1168; OLG Karlsruhe, VersR 88, 138).
  • OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Anforderungen an den Nachweis eines

    Was die Haftungsverteilung gem. § 17 Abs. 1 StVG unter Berücksichtigung der jeweiligen Verursachungsbeiträge der beteiligten Fahrzeuge anbelangt, so spricht im Hinblick auf die Regelung des § 4 Abs. 1 S. 1 StVO gegen den Beklagten zu 1) ein Anscheinsbeweis, daß er entweder keinen genügenden Abstand eingehalten hat oder unvorsichtig gefahren ist; er mußte grundsätzlich auch dann in der Lage sein, rechtzeitig hinter dem Porsche anzuhalten, wenn dieser scharf bremste (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 138).
  • AG Köln, 24.04.2012 - 267 C 198/11

    Möglichkeit der Erschütterung des Anscheinsbeweises hinsichtlich des Verschuldens

    Das gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende hat bremsen müssen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 88, 28, VRS 77 100).
  • LG Wiesbaden, 21.01.1993 - 7 O 85/92

    Bei einem Auffahrunfall haftet der Auffahrende grundsätzlich voll, da der Beweis

  • LG Landau/Pfalz, 30.06.1988 - 2 O 59/88
  • AG Reinbek, 06.08.2018 - 18 C 939/17

    Verkehrsunfall - Fahren mit Niedriggeschwindigkeit auf Autobahn

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.04.1987 - 2 U 71/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8440
OLG Koblenz, 10.04.1987 - 2 U 71/85 (https://dejure.org/1987,8440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.04.1987 - 2 U 71/85 (https://dejure.org/1987,8440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. April 1987 - 2 U 71/85 (https://dejure.org/1987,8440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 138
  • BB 1987, 2046
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.1987 - 14 W 66/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6821
OLG Koblenz, 02.02.1987 - 14 W 66/87 (https://dejure.org/1987,6821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.1987 - 14 W 66/87 (https://dejure.org/1987,6821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 1987 - 14 W 66/87 (https://dejure.org/1987,6821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuziehung eines Verkehrsanwalts; Persönliche Unterrichtung; Arbeitstag

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 138
  • BB 1988, 510
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Außer der Feststellung der Überschreitung der 40 km-Grenze ist nicht zusätzlich zu berücksichtigen, ob die Partei, hätte sie ihren Prozeßbevollmächtigten persönlich informiert, eine bestimmte Mindestzeit, so zum Beispiel einen halben Arbeitstag (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.01.1984 - 7 W 86/86, HessJMBl. 1984, 232; Beschl. v. 01.06.1971 - 6 W 252/71, MDR 1972, 525, 526; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 02.02.1987 - 14 W 66/87, JurBüro 1988, 1788), verloren hätte.
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