Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2539
OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeldes; Fehlerhafte Implantation einer Penisprothese; Ärztlicher Behandlungsfehler; Erektionsimpotenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 299
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Haftung eines achtjährigen Kindes, das aufgrund längerer Unaufmerksamkeit mit dem

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05 [[...]] = SVR 2006, 180 [nur Ls.]); v. 14.07.2006 - 10 U 2623/05 [[...]]; v. 27.10.2006 - 10 U 3345/06 [[...]]; v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [[...]]; v. 13.08.2010 - 10 U 3928/09 [[...] = NJW-Spezial 2010, 617 = VA 2010, 185 ]; v. 24.09.2010 - 10 U 2671/10 [[...]]; v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [[...]]).
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