Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 25.06.1986

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.1986 - 20 W 14/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3590
OLG Hamm, 14.07.1986 - 20 W 14/86 (https://dejure.org/1986,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1986 - 20 W 14/86 (https://dejure.org/1986,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1986 - 20 W 14/86 (https://dejure.org/1986,3590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaskoversicherung für fremde Rechnung; Identität zwischen Halter und Eigentümer mit Versicherungsnehmer; Leistungsfreiheit des Versicherers; Sicherungseigentümer; Vorlage eines Sicherungsscheins; Treuwidrigkeit des Versicherungsnehmers Verlangen der Zahlung seitens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 3 Abs. 2; VVG §§ 74, 75, 76

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2014 - 4 U 146/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Kaskoversicherungsvertrag über

    Die Legitimationswirkung des Sicherungsscheins zum Schutz des Versicherers würde konterkariert, wenn der Versicherte über die Auszahlung der Versicherungsleistung an die Reparaturwerkstatt i.S.d. § 45 Abs. 1 VVG verfügen kann, ohne dass er einen Sicherungsschein besitzt und damit seine Rechtsposition nicht "verstärkt" hat (OLG Hamm r+s 1986, 303).

    Er ist im allgemeinen durch die Regelungen in den §§ 44, 45 VVG vor ungerechtfertigter bzw. doppelter Inanspruchnahme hinreichend geschützt (vgl. OLG Hamm r+s 1986, 303, 304), die hier ausnahmsweise nicht eingreifen, da die Beklagte ohne Erteilung des Sicherungsscheins und ohne Zustimmung des Klägers eine rechtsgrundlose Leistung an die BMW Bank GmbH erbracht hat.

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 20 U 100/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung auf eine private Unfallversicherung in der

    Durch eine Zahlung an den Versicherten erlischt der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht (OLG Hamm, VersR 1988, 30).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6896
LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85 (https://dejure.org/1986,6896)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.1986 - 17 S 361/85 (https://dejure.org/1986,6896)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 17 S 361/85 (https://dejure.org/1986,6896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85
    Bemerkung: Vgl. BGH VersR 78, 267 und zuletzt OLG Köln VersR 86, 378 .
  • OLG Köln, 13.06.1985 - 5 U 41/85

    Versicherungsleistungen; Herabsetzung von Versicherungsleistungen

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85
    Bemerkung: Vgl. BGH VersR 78, 267 und zuletzt OLG Köln VersR 86, 378 .
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.10.1984 - 4 C 356/84

    Arzt; Patient; Honorarvereinbarung; Beratung und Betreuung; Ärztlicher Vertreter

    Auszug aus LG Hamburg, 25.06.1986 - 17 S 361/85
    Vielmehr werden vergleichbar ausgestaltete Honorarvereinbarungen in der Rechtsprechung ebenfalls als unwirksam angesehen (vgl. z.B. AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg VersR 85, 1197 m. Nachw.).
  • LG Hamburg, 06.04.2016 - 314 O 113/15

    Private Krankenversicherung: Höhe der Erstattungspflicht bei

    aa) Die Krankheitskostenversicherung als Passivenversicherung verpflichtet den Versicherer gegenüber seinem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen, die diesem in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2003, Az.: IV ZR 278/01 - "Alphaklinik"; OLG Hamburg, Urt. v. 11.02.1997, Az.: 9 U 128/96 LG Hamburg, Urt. v. 25.06.1986, Az.: 17 S 361/85 Boetius, in: PKV, 2010, § 192 VVG, Rn. 165; Rogler, in: HK-VVG, a. a. O., MB/KK 2009, § 1, Rn. 2).
  • AG Essen, 03.02.2006 - 20 C 289/04

    Anspruch auf Zahlung von Restbeträgen für physiotherapeutische Behandlungen;

    Zu Recht weist sie zwar darauf hin, dass sie als Versicherer gegenüber dem Kläger als Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen verpflichtet ist, die ihm in Bezug auf das versicherte Risiko zur Ablösung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen eines Dritten erwachsen sind (LG Hamburg, VersR 1988, 30; Schönfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Auflage 2002, § 1 MBKK 1994, Randnummer 4), weshalb die Leistungspflicht des Versicherers einen entsprechenden wirksamen und fälligen Vergütungsanspruch des Behandlers voraussetzt (OLG Hamm, r + s 99, 429).
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