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   BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86   

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https://dejure.org/1988,338
BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 (https://dejure.org/1988,338)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 (https://dejure.org/1988,338)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - IVa ZR 278/86 (https://dejure.org/1988,338)
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§ 61 VVG, § 286 ZPO, kein Anscheinsbeweis für vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls (Anm.: vgl. Anmerkung bei BGH, «Werbewurfsendungen»)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbringung des Vollbeweises der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles - Höherer Überzeugungsgrad bezüglich der Kausalität zwischen einzelnen Indizien und dem unstreitigen Erfolg als Voraussetzung des Anscheinsbeweises - Anspruch auf Versicherungsleistungen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; VVG § 152; VVG § 170; VVG § 181

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61, § 152, § 170, § 181
    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 256
  • NJW 1988, 2040
  • NJW-RR 1988, 1051 (Ls.)
  • MDR 1988, 846
  • NZV 1988, 101
  • VersR 1988, 683
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Bedenken bestehen bereits, ob ein Anscheinsbeweis im Bereich individueller Willensentschlüsse überhaupt in Betracht kommt (BGHZ 104, 256, 259 ff.; Musielak/Foerste, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rdnr. 30 m.w.Nachw.; vgl. aber auch BGHZ 123, 311, 315 ff.).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03

    Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast

    a) Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen und individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 104, 256, 259).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Der Revision kann auch nicht darin gefolgt werden, daß damit sich der Typisierung entziehende individuelle Verhaltensweisen beurteilt werden, für die nach ständiger Rechtsprechung die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht herangezogen werden können (BGHZ 104, 256, 259; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IVa ZR 205/85 - BGHZ 100, 214, 216 m.w.N.).
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