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   OLG Hamm, 20.11.1987 - 20 U 135/87   

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https://dejure.org/1987,12269
OLG Hamm, 20.11.1987 - 20 U 135/87 (https://dejure.org/1987,12269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1987 - 20 U 135/87 (https://dejure.org/1987,12269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1987 - 20 U 135/87 (https://dejure.org/1987,12269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 75 Abs. 1; VVG § 76 Abs. 1; AKB § 13 Abs. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leasingnehmer; Leasinggeber; Autoleasing; Wagenleasing; Fahrzeugvollversicherung; Versicherung für fremde Rechnung; Entschädigung; Entschädigungsforderung; Entschädigungsanspruch

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 926
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Also kann die "Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs durch den Leasingnehmer", auf die im Schrifttum für die Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Leasingnehmers abgestellt wird (Knappmann in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. AKB § 13 Anm. 3 S. 1498, weiter Wussow, WI 1988, 171 und 1989, 38) nur bei der in Leasingfällen bislang offenbar (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 926 [OLG Hamm 20.11.1987 - 20 U 135/87] unter I 1 a.E.) unüblichen Vertragsgestaltung erwogen werden, daß der Leasingnehmer bei Totalschaden oder Verlust die Pflicht hat, auf eigene Kosten dem Leasinggeber ein "Ersatzfahrzeug" zu stellen (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 14. Aufl. AKB § 13 Rdn. 44).
  • OLG Jena, 17.01.2007 - 4 U 574/06

    Zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei Zahlungsverzug des

    d. BGH, z.B. in BGHZ 100, 161; BGH NJW-RR 1989, 211; BGH VersR 1988, 926; OLG Düsseldorf r+s 2000, 185; zustimmend die Lit. wie Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl, § 69 Rz. 4; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 69 Rz. 13).
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei

    Soweit die Leasinggeberin die Versicherungsnehmerin im Leasingvertrag (5 9 Weitere Bedingungen des Leasing-Vertrags - Bl. 8 d. A.) ermächtigt hat, u. a. auch fahrzeugbezogene Versicherungsansprüche im eigenen Namen und treuhänderisch für die Leasinggeberin geltend zu machen, handelt es sich um eine Ermächtigung zur gewillkürten Prozeßstandschaft (BGH Versicherungsrecht 1967, 343 ; 1985, 981, 982; Senat Versicherungsrecht 1988, 926; Prölss/Martin § 15 AKB Anm. 2 m. w. N.; Römer/Langheid, VVG , §§ 75, 76 Rdnr. 21).
  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    In einem solchen Fall wird der Versicherungsvertrag als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen (BGH VersR 1988, 1925; OLG Hamm, VersR 1988, 926), und zwar zugunsten des Leasinggebers als des Fahrzeugeigentümers oder - bei Finanzierung des Fahrzeuges durch einen Dritten - zugunsten des Kreditgebers, dem ein Kfz - Sicherungsschein ausgestellt wurde (BGH a.a.O.) - Bei der Versicherung auf fremde Rechnung steht die Versicherungsforderung dem Versicherten zu (§ 75 Abs. 1 Satz 1 VVG), jedoch kann der Versicherungsnehmer über den Anspruch aus der Versicherung im eigenen Namen verfügen (§ 76 Abs. 1 VVG).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 81/98

    Erneuter Abschluss eines gekündigten Feuerversicherungsvertrages

    Nicht der wirtschaftliche Übergang des Eigentums, vereinbart im Kaufvertrag zwischen der Klägerin und der Firma A. M., sondern der rechtsgeschäftliche Eigentumsübergang ist insoweit ausschlaggebend (vgl. BGHZ 100, 60, 61; NJW-RR 1989, 211; VersR 1988, 926).
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