Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86   

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https://dejure.org/1987,10380
OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Beweislage bei unklarem Schadensbild (Vorschäden, Manipulation, Kleinunfall)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86
    Der Kl. muß ausschließen, daß Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs nicht schon früher vorhanden waren oder noch vor der Schadensfeststellung hinzugekommen sind (vgl. BGHZ 71, 339 (345) = VersR 1978, 862 (864).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Die geschädigte Klägerin, welche den Versicherer des Halters dieses Lkws vorliegend in Anspruch nimmt, musste aber hier darlegen und auch beweisen , dass der von ihr behauptete Unfall tatsächlich auch so stattgefunden hat und zudem auch hierdurch der von ihr behauptete Schaden verursacht wurde ( BGH , VersR 1983, Seite 985; BGH , VersR 1978, Seiten 862 ff. = NJW 1978, Seiten 2154 ff.; OLG Köln , VersR 1989, Seite 152; OLG Hamm , VersR 1974, Seite 347; OLG Düsseldorf , VersR 1988, Seite 1191; OLG Nürnberg , VersR 1978, Seite 334; OLG Köln , DAR 2001, Seite 35, Nr.: 8 ).
  • OLG Köln, 15.06.2004 - 9 U 164/03
    Schon aus diesem Grund ist die Rechtsprechung zur Kfz- Haftpflichtversicherung, wonach bei teilweiser Inkompatibilität der geltend gemachten Schäden ein Ersatzanspruch des Geschädigten insgesamt ausscheiden soll (vgl. Entscheidung des 3. Zivilsenats in der Parallelsache; OLG Köln VersR 99, 865; OLG Düsseldorf VersR 88, 1191), nicht einschlägig.
  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis

    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).
  • LG Braunschweig, 25.02.2011 - 6 O 569/09

    Verkehrsunfall - Schadensersatz bei nicht abgrenzbaren Vorschäden

    Für einen Anspruch des Kfz-Unfallgeschädigten auf Ersatz behaupteter Kollisionsschäden ist kein Raum, wenn die am Unfallfahrzeug festgestellten Schäden teilweise auf einen oder mehrere andere Unfälle zurückzuführen sind und eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen dieser Vorunfälle nicht möglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.1987 zu 1 U 79/86; OLG Celle, Urteil vom 14.10.1999 zu 14 U 298/98, zitiert jeweils nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.12.1986 - 6 U 112/85   

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https://dejure.org/1986,3418
OLG Stuttgart, 23.12.1986 - 6 U 112/85 (https://dejure.org/1986,3418)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.12.1986 - 6 U 112/85 (https://dejure.org/1986,3418)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Dezember 1986 - 6 U 112/85 (https://dejure.org/1986,3418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit auf dem Gehweg entgegenkommenden radfahrenden Kindern

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1191
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 22.04.1987 - 13 S 233/86   

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https://dejure.org/1987,5395
LG Stuttgart, 22.04.1987 - 13 S 233/86 (https://dejure.org/1987,5395)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.1987 - 13 S 233/86 (https://dejure.org/1987,5395)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 1987 - 13 S 233/86 (https://dejure.org/1987,5395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 986
  • VersR 1988, 1191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Siegen, 25.07.2005 - 3 S 43/05
    Bei einem Verkehrsübungsplatz handelt es sich demnach zwar - möglicherweise - um einen öffentlichen Platz (offen gelassen ebenfalls in LG Stuttgart NJW-RR 1987, 986, 986), aber nicht um einen Platz, für dessen Benutzung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist.
  • AG Grevenbroich, 30.11.2007 - 16 C 149/07

    Fahrer eines Pkw haftet für den entstandenen Schaden infolge eines

    Zunächst finden die Regeln der §§ 7, 18 StVG nach allgemeiner Meinung auch auf einem abgesperrten Privatgelände für Fahrsicherheitstrainings ebenso wie auf Verkehrsübungsplätzen Anwendung (OLG München VersR 1974, 676; LG Stuttgart NJW-RR 1987, 986 ff.).
  • LG Mönchengladbach, 08.12.2005 - 2 S 268/99
    Der Klägerin obliegt - mangels Nachweis einer Zahlung unter Vorbehalt - im Rahmen des von ihr geltend gemachten Bereicherunssanspruchs die volle Darlegungs- und Beweislast einer Leistung ohne Rechtsgrund (vgl. Palandt-Heinrichs, $°362, Rdn. 11; S 8:4, Rdn. 5; OLG Hamm NJW-RR 1987, 986; BGH NIW 1989, 162; OLE Düsseldorf NIW-RR 1989, 28).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.04.1987 - 1 U 81/85   

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https://dejure.org/1987,13406
OLG Zweibrücken, 24.04.1987 - 1 U 81/85 (https://dejure.org/1987,13406)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.04.1987 - 1 U 81/85 (https://dejure.org/1987,13406)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. April 1987 - 1 U 81/85 (https://dejure.org/1987,13406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 675/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.04.1987 - 1 U 81/85
    In der dem Schutz des Längs-, vornehmlich des Gegenverkehrs dienenden (BGH VRS 6, 200) Vorschrift des § 2 Abs. 2 StVO ist bestimmt, daß grundsätzlich "möglichst weit rechts" zu fahren ist.
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