Rechtsprechung
BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz für die Beerdigungskosten eines ertrunkenen Kindes - Umfang der Verkehrssicherungspflichten zur Verhinderung eines Badeunfalls - Besondere Gefährlichkeit eines Baggersees wegen plötzlichen Abfallens des Untergrunds - Risikoverteilung für "wildes" Baden an einem ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Nutzung eines Baggersees zum "wilden" Baden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823, 844 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 219
- MDR 1989, 243
- VersR 1989, 155
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11
Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch …
Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88, VersR 1989, 155, 156; Braun, AUR 2012, 207, 208). - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Doch kann eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, daß dann, wenn auf bestimmte Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden ist, dies auch beachtet worden wäre (vgl. Senatsentscheidung Urteil vom 18. Oktober 1988 VI ZR 94/88 - VersR 1989, 155, 157 = JZ 1989, 249 mit Anm. v. Bar (Baggersee)). - BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08
Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen
Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (st. Rspr.; BGHZ 103, 338, 340; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 18).
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze anderer Personen zu treffen (BGHZ 103, 338, 340; Senatsurteile vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 - VersR 1989, 155, 156). - OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines …
Doch besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn auf bestimmte Gefahren deutlich und für den Verwender plausibel hingewiesen worden wäre, dies auch beachtet worden wäre (BGH, VersR 1989, 155; 1992, 96; OLG Hamm, NZV 1993, 310;… Wagner, in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 823 RN 692). - AG Schwalmstadt, 20.02.2020 - 43 Ds 2 Js 12490/16
Fahrlässige Tötung durch Verletzung Verkehrssicherungspflichten bei Teich
Wenn ein Betreiber eine öffentliche Freizeiteinrichtung der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, hat er die Verpflichtung, die Benutzer vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, nicht ohne weiteres erkennbar und auch vom Benutzer nicht vorhersehbar sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 -, juris - Rn. 9 ff., insb. Rn. 14).Wo besonderer Anreiz für einen kindlichen Spieltrieb besteht, muss der Gefahr, die das Kind nicht erkennen kann, durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen begegnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2988 - VI ZR 94/88 -, juris, Rn. 14; zustimmend v. Bar JZ 1989, 251, 252).
Gerade gegenüber Kindern ist der Verkehrssicherungspflichtige zu einem besonderen Schutz (auch durch wirksame Warnungen) verpflichtet, weil von diesem nicht wie bei Erwachsenen die Einsicht in die besonderen Gefahren einer Einrichtung erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 -, juris -, Rn. 14; siehe auch v. Bar JZ 1989, 251, 252).
Gegenüber Kindern ist der Verkehrssicherungspflichtige zu einem besonderen Schutz (auch durch wirksame Warnungen) verpflichtet, weil von diesem nicht wie bei Erwachsenen die Einsicht in die besonderen Gefahren einer Einrichtung erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 -, juris -, Rn. 14; siehe auch v. Bar JZ 1989, 251, 252).
- OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch …
Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.Liegt somit aber eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fern, löst schon die Erkennbarkeit einer konkreten Gefährdung, die hier auf Grund der Automatik des Hochfahrens des Pollers gegeben war, die Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zum Einschreiten aus (BGH, VersR 1989, 155 [157]).
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
Jedenfalls ist, wenn nicht besondere Umstände für anderes sprechen, davon auszugehen, dass Warnhinweise zur Abwehr von Gefahren, vorausgesetzt sie sind in ihrer Aussage klar und verständlich, auch beachtet werden; auf eine dahingehende Wirkung gründet allgemein das Aufstellen von Warnhinweisen (BGH, Urteil vom 18.10.1988 - VI ZR 94/88, NJW-RR 1989, 219). - BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
Insoweit hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, daß die Verkehrssicherungspflicht zum Schutz spielender Kinder sich in aller Regel auf solche Gefahren beschränkt, die ihnen verborgen bleiben oder denen sie aus anderen Gründen nicht ausweichen können (Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739, 740 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 - VersR 89, 155, 156 f.). - OLG Köln, 23.04.2019 - 1 U 12/19
Mountainbike im Wald - Kommune haftet nicht für "waldtypische Gefahren"
Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88, VersR 1989, 155, 156; Braun, AUR 2012, 207, 208). - AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
- OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 2 RBs 2/14
OWi-Protokollurteil ist bei Rechtsbeschwerde immer in der gesetzlichen Frist …
- OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG
- VG Düsseldorf, 09.11.2010 - 17 K 8924/08
Herstellung und Einhaltung einer profilgerechten Neigungslinie einer …
- OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98
Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00
Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads …
- OLG Köln, 03.11.1992 - 22 U 101/92
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Sicherung eines …
- OLG Saarbrücken, 11.09.2012 - 4 U 339/10
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Unterlassung eines Warnhinweises bei …
- OLG Frankfurt, 24.03.2014 - 13 U 56/12
Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
Produzentenhaftung: Pflicht des Vertriebshändlers des Herstellers zur Instruktion …
- LG Arnsberg, 31.07.2002 - 2 O 156/02
- OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
- OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG
- LG Coburg, 28.07.2010 - 21 O 249/10
Zur Haftung eines Thermalbads für Bodenbelag im Außenbereich
- OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer bei schlechten Lichtverhältnissen …
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 16 U 2/00
Verkehrssicherungspflicht; Freizeit-Hallenbad; Lichtverhältnisse; Treppenanlage; …
- AG Rendsburg, 23.02.2007 - 18 C 479/06
- OLG Hamm, 28.02.2003 - 6 U 175/02
Baden (wildes) - Verkehrssicherungspflicht und Haftung
- VG München, 31.01.2013 - M 11 K 12.3959
Baubeseitigung; keine berufsmäßige Binnenfischerei oder Landwirtschaft; …
Rechtsprechung
LG Münster, 07.12.1987 - 16 O 209/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 155