Rechtsprechung
   KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87   

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https://dejure.org/1987,2745
KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87 (https://dejure.org/1987,2745)
KG, Entscheidung vom 10.12.1987 - 12 U 1912/87 (https://dejure.org/1987,2745)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 12 U 1912/87 (https://dejure.org/1987,2745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs wegen der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs; Schadensersatz für einen Kraftwagen nach den Rechtsprechungsgrundsätzen "alt für neu"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff.; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 23
  • VersR 1989, 56
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 75/83

    Mietwagen; Verkehrsunfall; Ersparte Aufwendungen

    Auszug aus KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87
    Deshalb ist der gegenteiligen Ansicht des OLG Frankfurt (NJW 1984, 1902 [hier: I (123) 284 c]) nicht zu folgen, wonach die Anmietung eines kleineren Pkw als das beschädigte Fahrzeug dazu führen soll, daß ersparte Aufwendungen nicht abzusetzen seien.
  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Zwar gilt die Haftung aus § 7 StVG gemäß § 8 Nr. 2 StVG nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kfz tätig war, was vor allem für den Führer in aller Regel zutrifft (BGH VersR 1989, 56; OLG Hamm NJW-RR 2003, 28; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 8 StVG Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn durch Kollision mit einem

    KG v 10.12.1987 - 12 U 1912/87 = VersR 1989, 56 = VRS 74, 251 = DAR 1988, 270 = NZV 1988, 23 = VM 1988, 49.

    In einer solchen Situation braucht der Hintermann auch nicht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO derart auf Sicht zu fahren, dass er vor solchen Hindernissen noch rechtzeitig anhalten kann, die sich vor dem Vordermann befinden (BGH aaO.; KG DAR 1988, 270 f.; NZV 1988, 23 f.; Greger, NZV 1992, 408 ).

  • OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98

    Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten

    Grundsätzlich gilt, dass bei Personenschäden die Kosten der Heilbehandlung sich im Rahmen des Angemessenen halten müssen; der Verletzte darf den Leistungsstandard wählen, den er üblicherweise in Anspruch nimmt (vgl. BGH in VersR 1989, 56; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage 1999, Rdnr. 10 zu § 249 m.w.N.).
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Die Orientierung der Behandlungen am Leistungsstandart (BGH VersR 1989, 56) steht dabei außer Zweifel.
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung, welcher der Senat bisher gefolgt ist, muß der Vorteilsausgleich und damit eine Anrechnung ersparter Eigenkosten auch dann vorgenommen werden, wenn ein Kraftfahrzeughalter für die Dauer der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs keinen typgleichen Ersatzwagen, sondern ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet (OLG Düsseldorf VersR. 1969, 429; OLG Nürnberg MDR 1978, 491; OLG Köln, DAR 1985, 385; KG DAR 1976, 241; NZV 1988, 23; OLG Karlsruhe …
  • KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01

    Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer

    Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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  • OLG München, 29.07.2004 - 24 U 827/03
    Denn ein Verletzter darf grundsätzlich den Leistungsstandard wählen, den er üblicherweise in Anspruch nimmt (Palandt, 62. Aufl., § 249 Rz. 8; BGH VersR 89, 56).
  • OLG Köln, 23.05.1985 - 1 U 3/85
    Immer häufiger aber geht es dabei um die rechtliche Relevanz der (zum 31.10.1993 ersatzlos auslaufenden) HUK-Verbandsempfehlungen (danach sollen die Haftpflichtversicherer auf den Einsparungsabzug verzichten, wenn der Geschädigte einen Pkw aus einer unter seinem Fahrzeug-Typ liegenden Modell-/Wagengruppe anmietet); dazu einige weitere Beispiele aus vorangegangener und nachfolgender Rechtsprechung: KG (Urteil - 12 U 2992/75 - 26.4.1976, in DRsp I (123) 215 e = VerkMitt 1977, 56): mag auch der Haftpflichtversicherer dem Abkommen beigetreten sein - der daran nicht beteiligte Geschädigte, für den die Anmietung aus einer niedrigeren Stufe »keinen Vermögensnachteil darstellt«, kann daraus keine Rechte herleiten; wenig folgerichtig und schwer verständlich danach die Argumentation desselben Senats (Urteil - 12 U 1912/87 - 10.12.1987, in DRsp I (123) 320 d = DAR 1988, 270 = VersR 1989, 56 = VRS 74, 251 ): voller Abzug trotz Anmietung eines kleineren Pkw sei nur möglich gewesen »während der Dauer eines entsprechenden Abkommens ..., welches jedoch seit langem ausgelaufen ist«; OLG Nürnberg (Urteil - 9 U 109/77 - 19.10.1977, in MDR 1978, 491 ) mit ähnlicher Argumentation wie das weiter oben zitierte KG-Urteil vom 26.4.1976, wobei es hier sogar am Beitritt des beteiligten Haftpflichtversicherers zum HUK-Abkommen fehlte; ähnlich wiederum LG Düsseldorf (Urteil - 22 S 299/78 - 12.1.1979, in VersR 1979, 456 ): kein aufzufangender Vermögensnachteil, kein Beitritt des Vermieters zum Abkommen; LG Köln (Urteil - 8 O 315/75 - 19.2.1976, in DRsp I (123) 210 b = VersR 1977, 458): »Vertrauenstatbestand« aufgrund Beitritts des Versicherers zum HUK-Abkommen; LG Nürnberg-Fürth (Urteil - 2 S 4733/77 - 20.9.1978, in VersR 1979, 1134): erforderlicher Abzug, denn das Abkommen ist ein »Privatvertrag zwischen den beiden Verbänden, der nicht zugunsten der jeweils Geschädigten abgeschlossen worden ist ... .
  • AG Velbert, 09.01.2018 - 11 C 319/17
    Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug - wie hier - reparieren, so sind die durch eine Reparaturrechnung der Werkstatt belegten Aufwendungen im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der eingegangenen Reparaturkosten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88, VersR 1989, 56 f.; BGHZ 63, 182 ff.).
  • KreisG Weimar, 30.04.1992 - 3 C 71/92

    Zum Einwand überlanger Reparaturdauer

  • AG Erfurt, 21.11.2006 - 6 C 1025/06

    Haftungsverteilung bei Kollision mit auf der Fahrbahn liegenden Reifenteilen

  • KG, 23.09.1991 - 12 U 4318/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Ulm, 01.10.1990 - 2 O 308/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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