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   KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88   

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https://dejure.org/1989,2601
KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88 (https://dejure.org/1989,2601)
KG, Entscheidung vom 27.02.1989 - 12 U 2732/88 (https://dejure.org/1989,2601)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 1989 - 12 U 2732/88 (https://dejure.org/1989,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Regulierung des aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadens; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1865 (Ls.)
  • NZV 1989, 232
  • VersR 1989, 713
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75

    Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88
    Die bloße Ungewißheit, ob zusätzlich zum Erstschädiger noch ein anderer verantwortlich ist, reicht für seine Anwendung nicht aus (BGHZ 72, 355 und BGHZ 67, 14).
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 128/76

    Gesamtschuldnerische Haftung zweier Unfallverursacher

    Auszug aus KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88
    Die bloße Ungewißheit, ob zusätzlich zum Erstschädiger noch ein anderer verantwortlich ist, reicht für seine Anwendung nicht aus (BGHZ 72, 355 und BGHZ 67, 14).
  • LG Saarbrücken, 21.09.2012 - 13 S 102/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Möglichkeit der Verweisung auf eine günstigere

    Dies entspricht der typischen Vorgehensweise, wenn der Haftpflichtversicherer dem Reparateur die Bezahlung der von ihm zu erbringenden Reparaturleistung zusagen will (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 92/07, zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1997, 42; KG VersR 1989, 713).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2004 - 7 U 8/04

    Hochzeitsgäste beim Feuerwerk verletzt: Kein Schmerzensgeld für Brautpaar

    Die Regulierungsleistungen sind, soweit Schmerzensgeld gezahlt worden ist, nach dem Vortrag in der Klageschrift (Bl. 3 d.A.) an einen anderen Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft erfolgt, sodass hier - allenfalls - eine Erklärung gegenüber einem Dritten vorliegt, die nicht zugunsten der Kläger herangezogen werden kann (vgl. KG NZV 1989, 232, 233; Staudinger/Marburger, BGB, 13. Bearbeitung 2002, § 781, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05

    Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall

    Dem Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten hinsichtlich des Heckschadens steht nicht entgegen, dass sein Fahrzeug bereits durch den zeitlich ersten, nicht erwiesenermaßen durch den womöglich früheren Anstoß gegen den Mercedes des Zeugen A. und den hieraus entstandenen Frontschaden zum Totalschaden entwertet worden sein kann mit der Folge, dass durch den Heckanstoß des Beklagten zu 1.) überhaupt kein zusätzlicher, von den Beklagten zu tragender Schaden an dem Fahrzeug des Klägers entstehen konnte (dazu KG Berlin, NZV 1989, 232; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anh I Rn. 65; Greger, "Aufgeschoben ist nicht aufgefahren", NZV 1989, 58, 60).
  • LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07

    Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des

    Aus dem - im Schadensrecht maßgeblichen - Blickwinkel des Geschädigten führt der Zweitschaden allein schon wegen der weiteren Funktionseinschränkung und dem Zwang, nunmehr eine Reparatur durchführen zu lassen, zu einer Vermögensminderung des Geschädigten (vgl. auch KG v. 27.02.1989 - 12 U 2732/88, NZV 1989, 232; AG Berlin-Mitte v. 31.03.2004 - 6 C 6004/04).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung

    Bei zwei zeitlich aufeinander folgenden Beschädigungen derselben Sache ist eine Schadensersatzverpflichtung eines Zweitschädigers dann nicht gegeben, wenn die bei dem zweiten Unfall eingetretenen etwaigen Beschädigungen bestehenden Vorschaden nicht mehr erweitern oder die Folgen einer Zweitschädigung nicht mehr heraus gerechnet werden kann (OLG Schleswig, OLGR 2007, 637; KG Berlin, DAR 2006, 323 und VersR 1989, 713).
  • KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92

    Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei

    Aus den genannten Gründen scheidet bei einer solchen Sachlage eine Anwendung von § 830 BGB aus (vgl. auch KG, Urteil vom 27. Februar 1989 - 12 U 2732/88 -).
  • AG Meinerzhagen, 13.02.2008 - 4 C 278/07

    Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung einer Schranke durch mehrere

    Schwierigkeiten bezüglich des Umfangs der jeweils verursachten Schäden können aber gerade nicht mit § 830 BGB überwunden werden (vgl. dazu auch OLGR Saarbrücken 2004, 329; Urteil des KG Berlin vom 27.02.1989, AZ: 12 U 2732/88).
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