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BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 335/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung von Sachverständigenverfahren als Klageausschluss - Anforderungen an formgerechte Wahl eines Obmanns von ernannten Sachverständigen - Rechtsfolgen von Mängeln im Sachverständigenverfahren
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AFB § 15; VVG § 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFB § 15 Nr. 2a S. 5
Erforderliche Wahl eines Obmanns durch die Sachverständigen noch vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Feststellung der Schadenshöhe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AFB (AVB f. Feuervers.) § 15; VVG § 64
Wirksamkeit der Wahl des Obmanns
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1188
- MDR 1990, 36
- VersR 1989, 910
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 335/88
Zutreffend weist Martin (a.a.O. § 64 Anm. 9 C unter Bezugnahme auf BGH (Urteil vom 31.01.1957 - II ZR 216/55 - VersR 1957, 122) darauf hin, daß die Parteien im allgemeinen alle Formvorschriften für wesentlich gehalten haben, weil sie sie sonst nicht statuiert hätten.
- LG Frankfurt/Oder, 26.06.2014 - 15 S 1/14
Kfz-Kaskoversicherung: Einrede der Schiedsgutachterklausel im Deckungsprozess; …
Eine abweichende Handhabung kann zur fehlenden Bindung der Feststellung im Sachverständigenverfahren führen (vgl. BGH VersR 1989, 910;… MünchKommVVG/Halbach aaO Rn. 19). Da hier die Bestellung eines Obmanns noch nicht erfolgt ist, ist das Verfahren in das Feststellungsstadium, in welchem die Gutachter zur Vornahme inhaltlicher Handlungen berechtigt sind, noch nicht eingetreten.