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   OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89   

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https://dejure.org/1989,5624
OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Obliegenheitspflicht; Wissenserklärungsvertreterin; Obliegenheitsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 I; BGB § 166 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1225
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit

    Leistungsfreiheit kommt beim Offenlassen von Fragen im allgemeinen nur in Betracht, wenn der Versicherer Nachfrage hält und der Versicherungsnehmer auch darauf nicht reagiert (OLG Karlsruhe zfs 1999, 342, 343; OLG Köln VersR 1997, 962; OLG Hamm VersR 1996, 53; VersR 1994, 590 f.; Prölss/Martin, § 7 AKB Rdnr. 13; a. A. OLG Köln VersR 1990, 1225, 1226).
  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung;

    Nach diesen Grundsätzen kann ein Versicherungsnehmer der Versicherung im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung generell nicht entgegenhalten, sie hätte bei sorgfältiger Aktendurchsicht vielleicht selbst die zutreffenden Tatsachen ermitteln können (vgl. OLG Köln in VersR 1990, Seite 1225; LG Frankfurt in VersR 1986, Seite 586 und Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl. zu § 7 AKB Anm. 2 a, Seite 1435).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02

    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers durch falsche Auskunft in

    Dazu hat er den Versicherer wahrheitsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, die für die Deckungspflicht bedeutsam sind (BGH VersR 1963, 134; OLG Köln VersR 1990, 1225) und die in der Schadenanzeige gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, AKB § 7 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit

    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96

    Keine Widerlegung der Vorsatzvermutung durch behauptetes Vergessen; Pflicht zur

    Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen des Versicherers, indem er vorsätzlich Fragen des Versicherers falsch beantwortet, so kann er sich hinterher nicht darauf berufen, dass dieser den wahren Sachverhalt hätte erfahren können (BGH VersR 1982, 182, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 34 Anm. 2 C).
  • LG Coburg, 25.05.2005 - 13 O 624/04

    Nicht jedes unvollständige Ausfüllen des Schadenfragebogens führt zur

    Unter diesen Umständen kann das Offenlassen von Fragen bei vorsätzlichen Handeln des Versicherungsnehmers auch ohne weitere Rückfrage des Versicherers einen schwerwiegenden Verstoß gegen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers begründen (vgl. OLG Köln VersR 1990, 1225; BGH VersR 1982, 182).
  • LG Coburg, 19.02.2003 - 12 O 884/02

    Vorschäden verschwiegen - Vollkasko zahlt nicht

    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlass den Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf seine eingetretene Leistungsfreiheit zu versagen (vgl. BGH VersR 1982, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225).
  • LG Coburg, 20.02.2002 - 12 O 81/01

    Vollkaskoversicherung: Angabe von Vorschäden

    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlass dem Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf seine eingetretene Leistungsfreiheit zu versagen (vgl. BGH VersR 1982, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225).
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