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   OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89   

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https://dejure.org/1990,2937
OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89 (https://dejure.org/1990,2937)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.03.1990 - 5 U 161/89 (https://dejure.org/1990,2937)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. März 1990 - 5 U 161/89 (https://dejure.org/1990,2937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 23 ff.; VVG § 61; AKB § 7 V Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung; Krankenhausaufenthalt; Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12; VVG § 6

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 479
  • NZV 1991, 70
  • VersR 1990, 1226
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05

    Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis

    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (vgl. OLG Köln, r+s 1990, 192 zur Prüfung des Reifenzustandes).

    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03

    Kaskoversicherung: Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers unter dem

    Der positiven Kenntnis steht das arglistige Entziehen nämlich nur dann gleich, wenn der Versicherungsnehmer damit rechnet, dass ein Reifen abgefahren ist, er weiter damit rechnet, dass es für den Versicherungsschutz auf seine Kenntnis von diesem Mangel ankommt und er schließlich, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, von einer Überprüfung Abstand genommen hat (vgl. BGH a.a.O. und OLG Köln VersR 1990, 1226).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 7 U 50/04

    Versicherungsschutz: Arglist im Zusammenhang mit mangelhaftem Reifenprofil

    Arglist erfordert die Feststellung, dass der Versicherungsnehmer mit einer Gefahrerhöhung rechnen muss und gerade deshalb keine Überprüfung vornimmt (BGH VersR 1982, 793; Römer, § 23 Rdn. 35; Prölss-Martin § 23 Rdn. 35; OLG Köln VersR 1990, 1226; Koblenz VersR 1997, 303; OLG Hamburg VersR 1996, 1095; OLG Düsseldorf r + s 2004, 407).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2004 - 4 U 185/03

    Grob fahrlässige Verursachung eines Versicherungsfalls; Grob fahrlässige

    Die Beklagte kann auch nicht gemäß §§ 25 Abs. 1, 23 VVG i.V.m. § 2 b) Nr. 2 DA-AKB - summenmäßig begrenzt in Höhe von 10.000 DM (= 5.112,92 EUR) - Rückgriff nehmen, da zur "Vornahme" einer Gefahrerhöhung i. S. v. § 23 Abs. 1 VVG gehört, dass dem Versicherungsnehmer die die Gefahr erhöhenden Umstände bekannt waren (BGHZ 50, 385; 390; 50, 392, 396; VersR 1982, 793, 794 = NJW 1983, 121, 122) oder dass er sich dieser Kenntnis arglistig entzogen hat (BGH VersR 1982, 793, 794 f.; OLG Köln VersR 1990, 1226 = NJW-RR 1991, 479).
  • LG Bonn, 18.07.2002 - 6 S 93/02
    Die mangelhafte Profilrillentiefe stellt sich als gefahrerhöhender Umstand im Sinne von § 23 Abs. 1 VVG dar (vgl.: OLG Köln VersR 1990, 1226 f.; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 23 VVG Rdnr. 28).
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