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   OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89   

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https://dejure.org/1990,5573
OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89 (https://dejure.org/1990,5573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.1990 - 20 U 146/89 (https://dejure.org/1990,5573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 1990 - 20 U 146/89 (https://dejure.org/1990,5573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Pächterin einer Pizzeria gegen eine Rechtsanwaltskanzlei auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines Anwaltsvertrages; Leistungsfreiheit eines Versicherers gem. §§ 16 Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen (AFB), 61 ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 ff.; VVG § 61; AFB § 6; AFB § 7; AFB § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1230
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Wach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt NJW 1989, 1861 m.w.N. und 2474) ist in der Feuerversicherung Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.

    Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin sich "der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit" für die Pizzeria "vollständig begeben" hat (BGH NJW 1989, 1861, 1862; VersR 1969, 695, 696).

  • OLG Köln, 26.09.1985 - 5 U 79/85
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Zwar hätte Rechtsanwalt ... anhand der gängigen Kommentierung zum VVG (vgl. Prölss/Martin a.a.O.) erkennen können, daß in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. OLG Köln VersR 1986, 1186) und im Schrifttum (vgl. Prölss/Martin a.a.O.) die Auffassung vertreten wird, eine Belehrung, die allein auf eine Klage und nicht allgemein auf die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruchs hinweist, sei zumindest bedenklich.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Im Rahmen von Routinetätigkeiten läßt sich bei einmaligem Fehlverhalten eine subjektive Unentschuldbarkeit regelmäßig nicht annehmen (vgl. BGH NJW 1989, 1354, 1355).
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin sich "der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit" für die Pizzeria "vollständig begeben" hat (BGH NJW 1989, 1861, 1862; VersR 1969, 695, 696).
  • OLG Hamm, 07.02.1983 - 20 W 1/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Der Hinweis der Klägerin auf die in Versicherungsrecht 1983, 1124 veröffentlichte Senatsentscheidung vom 07.02.1983 geht fehl, weil - anders als im dort entschiedenen Fall - im Streitfall die Beantragung eines Mahnbescheides aus Rechtsgründen möglich war; ob in Anbetracht unzureichender Feststellungen zur Schadenshöhe eine Festellungsklage zweckmäßiger oder aus anwaltlicher Sicht gar geboten gewesen sein mag, ist insoweit ohne Belang.
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
    Dieses von beiden Beklagten zu vertretene Anwaltsverschulden - auf seiten der Beklagten besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, da der Vertrag eines Mandanten mit zusammenarbeitenden Rechtsanwälten in der Regel mit allen Rechtsanwälten zustandekommt (BGH NJW-RR 1988, 1299; NJW 1978, 946) - ist auch für den bei der Klägerin eingetretenen Verlust ihres Leistungsanspruchs gegen den Versicherer ursächlich geworden, da eine vom Beklagten zu 2) auftragsgemäß erhobene Deckungsklage erfolgreich gewesen wäre.
  • OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00

    Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich - subjektive Verantwortlichkeit

    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen.
  • OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99

    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung

    Die im Ablehnungsschreiben vom 09.02.1990 enthaltene Belehrung ist jedenfalls hinsichtlich der Verweisung der Antragstellerin auf die Erhebung einer Klage insoweit unrichtig, als für die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruches im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG auch die Beantragung eines Mahnbescheids ausreicht (vgl. insoweit OLG Hamm VersR 1990, 1230, 1232; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345; OLG Hamm R+S 1995, 1; Prölls/Martin-Voit 26. Aufl., VVG § 6 BUZ Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03

    Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG

    Vorliegend genügte der im Ablehnungsschreiben vom 12.12.2000 (GA 48) enthaltene Hinweis auf die Klagefrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, da eine gerichtliche Geltendmachung auch durch Einleitung eines Mahnverfahrens erfolgen kann (Prölss/Martin, aaO, § 12 Rn. 36, 40; OLG Hamm VersR 1971, 458; 90, 1230).
  • AG München, 29.06.2004 - 155 C 12509/04

    Leistungsausschluss wegen grob fahrlässigem Verhalten in Bezug auf die

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind hier enge Grenzen gesetzt: ,,In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung vermehrt grobe Fahrlässigkeit deshalb verneint, weil der Handelnde nur für einen Augenblick versagte (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt a.M., VersR 1992, 230;OLGKo¨ln,VersR 1991, 1266; grobe Fahrlässigkeit aber bejahend bei Ampelverstößen OLG Hamm, VersR 1988, 1260; OLG Köln, NJW-RR 1991, 480).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2000 - 11 O 23/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Bei einem sogenannten "Augenblicksversagen" ist deshalb auch bei Rotlichtverstößen grobe Fahrlässigkeit ausnahmsweise nicht anzunehmen (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 1230, OLG Frankfurt VersR 1992, 230, OLG Köln VersR 1991, 1266).
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