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   BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89   

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https://dejure.org/1990,1965
BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,1965)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - VI ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,1965)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 (https://dejure.org/1990,1965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Waffenüberlassung - Vorübergehendes Ablegen der Waffe - Gaspistole - Verkehrssicherungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WaffG § 34; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 34 Abs. 1 Satz 2
    Überlassen einer Waffe durch vorübergehendes Ablegen in Reichweite eines anderen; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 696 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 24
  • MDR 1991, 233
  • FamRZ 1990, 1214 (Ls.)
  • VersR 1990, 1289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte -

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89
    Das erfordert zwar nicht eine körperliche Übergabe der Waffe, mindestens aber das Gewähren der Möglichkeit für andere, die Waffe selbständig zu verwenden (BVerwG NJW 1979, 1564).
  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Das gilt etwa für die verheerende Wirkung des heißen Gasstrahls einer Gaspistole auf den menschlichen Körper (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - VersR 1990, 1289, 1290) oder die Gefahr eines Stromschlags, die schon bei der Annäherung an die Oberleitung der Bahn besteht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 65/90

    Schadensersatzklage gegen einen von mehreren Schädigern; Aufgliederung des

    Bei der Frage, ob das Überlassen eines Kraftfahrzeugs an einen führerscheinlosen Fahrer auch diesem gegenüber als Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht anzusehen ist, ist neben der Art des Fahrzeugs u.a. zu berücksichtigen, ob und welche sich auf die Größe der Gefahr auswirkenden Fahrkenntnisse der Halter bei dem Fahrer voraussetzen darf, ob ihm wegen erheblichen Altersunterschiedes oder aus sonstigen Gründen eine besondere Garantenstellung gegenüber dem Fahrer zukommt sowie ob er berechtigten Grund zu der Annahme hat, der Fahrer sei in der Lage, das mit der Fahrt verbundene Risiko selbst einzuschätzen und eigenverantwortlich zu übernehmen (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1977 = aaO; OLG München VersR 1974, 1132; OLG Stuttgart VRS 67, 429, 430; zur Verkehrssicherungspflicht des Besitzers gefährlicher Gegenstände in Bezug auf deren Benutzung durch Minderjährige siehe auch Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - z.V. best.).
  • OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12

    Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen

    Nach dem heutigen Rechtsverständnis setzt fahrlässiges Handeln jedoch (nur) voraus, dass die Sorgfaltspflicht für den Schädiger erkennbar ist (BGH, Urt. v. 12.06.1990 - VI ZR 297/89, VersR 1990, 1289, 1291; Urt. v. 31.05.1994 - VI ZR 233/93, NJW 1994, 2232, 2233).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein

    Die Zeugin ...[A] nahm das Gewehr auch nicht etwa nach einem vorübergehenden, unbeaufsichtigten Ablegen durch den Angeklagten eigenmächtig an sich (zu einem fehlenden Überlassen in einem solchen Fall BGH, VI ZR 297/89 v. 12.06.1990 - NJW-RR 1991, 24), sondern erhielt es unmittelbar von ihm ausgehändigt.
  • LG Konstanz, 13.01.2004 - 5 O 358/00

    Haftung aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Verletzung eines jugendlichen

    Es entspricht stetiger Rechtsprechung, bei der Aufbewahrung von Schusswaffen, wozu auch die streitgegenständliche Gaspistole zwanglos gehört, höchste Sorgfaltsanforderungen zu stellen (BGH NJW 1991, 696; Münchener Kommentar, 2. Aufl., § 823, Rdnr. 189 m. w. N.).
  • KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Bayreuth, 10.07.2015 - B 1 S 15.432

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugangs einer unberechtigten Person

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 06.12.1978 - I C 94.76 und I C 7.77; BGH, U. v. 12.06.1990 - VI ZR 297/89) erfordert dies nicht eine körperliche Übergabe der Waffe, mindestens aber das Gewähren der Möglichkeit für andere, die Waffe selbstständig zu verwenden.
  • OLG Celle, 10.07.1991 - 9 U 127/88

    Mitverschulden eines Minderjährigen bei Selbstverletzung mit fremder Waffe

    Hälftiges Mitverschulden eines Minderjährigen, der sich lebensgefährliche Verletzungen zufügt, indem er unbemerkt eine im Besitz eines anderen stehende Gaspistole an seinen Kopf ansetzt und abfeuert (i. A. an BGH VersR 1990, 1289).
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