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   OLG München, 09.02.1989 - 19 U 4229/88   

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https://dejure.org/1989,3974
OLG München, 09.02.1989 - 19 U 4229/88 (https://dejure.org/1989,3974)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.1989 - 19 U 4229/88 (https://dejure.org/1989,3974)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 19 U 4229/88 (https://dejure.org/1989,3974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie streng sind die Verkehrssicherungspflichten auf einer bewachten Großbaustelle? (IBR 1990, 21)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 499
  • BauR 1989, 763
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Verläßt ein Bauunternehmer nach der Fertigstellung ein in nicht verkehrssicherem Zustand befindliches Werk, so dauert seine Verantwortlichkeit an, bis ein anderer die ausreichende Absicherung der Gefahrenquelle übernommen hat (Senatsurteil vom 26. April 1960 - VI ZR 167/59 - VersR 1960, 798, 799; OLG Köln, BauR 1974, 359 f; OLG München, BauR 1989, 763).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 81/04

    Seitliche Absicherung eines Überwegs

    Im vorliegenden Fall kann nicht allein auf die Sicherungserwartungen der mit den Gegebenheiten und den üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen, die sich befugt im Baustellenbereich aufhalten (vgl. OLG München BauR 1989, 763), abgestellt werden.
  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

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  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05

    Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit

    Gemessen daran und an den Anforderungen, die der Senat an eine überwiegende Mithaftung von Kindern und Jugendlichen stellt (Urteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 499 f. und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392 f.), liegt die Entscheidung des Berufungsgerichts im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums.
  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Die Voraussetzung für ein Fortbestehen der Sicherungspflicht, das Verlassen der Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand (OLG Hamm, VersR 1993, S. 491; OLG Bremen, VersR 1978, S. 873; OLG München, BauR 1989, S. 763), lag nicht vor.
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