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   OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87   

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https://dejure.org/1988,9384
OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87 (https://dejure.org/1988,9384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1988 - 9 U 182/87 (https://dejure.org/1988,9384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 9 U 182/87 (https://dejure.org/1988,9384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 913
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Entgegen seiner früheren Auffassung (so z.B. VersR 1990, 913, 914 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 271/88 -) nimmt es jedoch an, daß Kinder oder Jugendliche, selbst wenn sie körperlich zum Erklettern der Waggons in der Lage seien, vom Alter her nicht über eine derartige Lebenserfahrung und ein solches technisches Grundwissen verfügten, daß sie einen Blitzpfeil als Warnung vor der unter Hochspannung stehenden Oberleitung verstehen müßten.

    Insoweit kann sich die Revision darauf berufen, daß in dem in VersR 1990, 913, 914 abgedruckten, von dem erkennenden Senat durch Nichtannahme der Revision bestätigten Urteil des OLG Hamm sowie in einem weiteren, nicht veröffentlichten Urteil des selben Gerichts vom 19. Februar 1990 - 6 U 144/89 - die Warnfunktion des Blitzpfeils für ausreichend erachtet und insbesondere angenommen worden ist, daß sie auch von Kindern und Jugendlichen auf die Oberleitung bezogen werde.

  • OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

    Diesen Standpunkt hatte namentlich das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung aus dem Jahre 1988 (VersR 1990, 913) eingenommen und war darin auch durch den Bundesgerichtshof, der die gegen das Urteil eingelegte Revision mit Beschluß vom 10.10.1989 nicht angenommen hatte, bestätigt worden.
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03

    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

    Höhere Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HPflG ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung außergewöhnlich und unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist (BGH VersR 88, 910 = NZV 88, 100 = DAR 88, 238; OLG Hamm VersR 90, 913).
  • OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines

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