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   BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89   

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https://dejure.org/1990,1408
BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89 (https://dejure.org/1990,1408)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - VI ZR 273/89 (https://dejure.org/1990,1408)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - VI ZR 273/89 (https://dejure.org/1990,1408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Überwachungspflicht des Bademeisters in einem Hallenbad

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schadenersatzpflicht - Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund Kaffeepause beider Bademeister im Bademeisterhaus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1245
  • MDR 1990, 995
  • VersR 1990, 989
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
    Jedenfalls vor diesem Hintergrund beruht aber die Ablehnung der von der Klägerin im Berufungsrechtszug beantragten Beweiserhebung mit der Begründung, die Zeuginnen könnten über die Dauer der Unaufmerksamkeit der Beklagten keine zuverlässigen Angaben machen, auf einer prozeßrechtlich unzulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung (siehe dazu Senatsurteile vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 19/84 - VersR 1986, 183, 185 und vom 10. März 1987 - VI ZR 123/86 - VersR 1987, 781, 782).
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
    Zudem hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1979 (VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67) ausgeführt, daß im allgemeinen bereits ein Schwimmeister allein genüge, um eine nicht zu große Schwimmhalle ausreichend zu überblicken.
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86

    Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
    Jedenfalls vor diesem Hintergrund beruht aber die Ablehnung der von der Klägerin im Berufungsrechtszug beantragten Beweiserhebung mit der Begründung, die Zeuginnen könnten über die Dauer der Unaufmerksamkeit der Beklagten keine zuverlässigen Angaben machen, auf einer prozeßrechtlich unzulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung (siehe dazu Senatsurteile vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 19/84 - VersR 1986, 183, 185 und vom 10. März 1987 - VI ZR 123/86 - VersR 1987, 781, 782).
  • OLG Stuttgart, 21.09.2017 - 2 U 11/17

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Freibades: Organisation des

    Zu diesem Zweck hat er insbesondere die einzelnen Schwimmbecken daraufhin zu überwachen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (BGH, Urteil vom 12.06.1990, Az. VI ZR 273/89).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Zu diesem Zweck hat er die einzelnen Schwimmbecken darauf überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 273/89 - VersR 1990, 989, 990).

    Vielmehr bedarf es gerade auch im Hinblick auf die Zeitdauer, innerhalb der ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muß, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

    Im Übrigen ist für die Feststellung, wie der Prozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen und welcher Schaden dem Mandanten aus der für ihn negativen Entscheidung erwachsen ist, § 287 ZPO maßgeblich, da es sich um eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität handelt (vgl. BGH, VersR 1985, 146 (147); NJW 1987, 3255; NJW 1988, 3013 (3015); NJW-RR 1990, 1245; OLG Köln, OLGR 1992, 82 (83)Zugehör-Fischer, aaO., Rdnr. 1111; Borgmann, NJW 2000, 2953 (2962)).
  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH, NJW-RR 1990, 1245 = VersR 1990, 989 ; NJW 1980, 392 = VersR 1980, 67), wird die deliktische Garantiepflicht des Bademeisters gegenüber den Badegästen dahin verstanden, daß dieser das Schwimmbecken zu überblicken, die Einhaltung der zum Schutze der Gäste und der notwendigen Ordnung erlassenen Vorschriften zu gewährleisten und in Notfällen helfend einzugreifen hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1990, 989 ), genügt im allgemeinen der Einsatz eines Schwimmeisters allein.

  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

    Zu diesem Zweck hat er die einzelnen Schwimm- und Sprungbecken darauf überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (BGH VersR 1990, 989 (990); und LM Nr. 118 zu § 823 (Aa)).

    Vielmehr bedarf es gerade auch hinsichtlich der Zeitdauer, innerhalb deren ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muss, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahme, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um Besucher des Bades vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH VersR 1990, 989).

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Ergriffen werden müssen die Sicherheitsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH, NJW 2000, Seite 1946; ders. NJW-RR 1990, Seite 1245).
  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

    Hiernach bedarf es nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH, NJW 1980, 392 ; BGH, VersR 1990, 989, 990).

    Ein Aufsichtsverschulden kommt in Betracht, wenn mehrere Personen mehrfach vergeblich um Hilfe rufen, die Schwimmmeister dies überhören und Hilfe dadurch erst um mehr als fünf Minuten später gegeben wird (BGH, VersR 1990, 989, 990).

  • OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Badeaufsicht für Leib und

    Es entspricht aber angesichts der großen Bedeutung einer sorgfältigen Badeaufsicht für Leib und Leben der Badegäste (vgl. hierzu BGH VersR 1990, 989 f.), nicht einer sachgerechten Ausübung der Überwachungspflicht, wenn sich die mit der Aufsicht betraute Person dauernd an einem Platz aufhält, der eine hinreichende Beobachtung der Vorgänge, die sich innerhalb der Schwimmbecken abspielen, nicht ermöglicht.
  • LG Münster, 17.05.2006 - 12 O 639/04

    Schadensersatzansprüche der Eltern gegen einen Hallenbadbetreiber wegen eines

    In einem Hallenbad reicht nämlich im Allgemeinen ein Schwimmmeister für die Durchführung der Aufsicht aus (BGH, NJW-RR 1990, S. 1245 (1245); BGH, NJW 1980, S. 392 (392); Steffen, in: RGRK, BGB, § 823 Rdnr. 229).
  • OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98

    Haftung für Badeunfall

    Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung (BGH a.a.O.; NJW-RR 1990, 1245, 1246; OLG Hamm VersR 1996, 727, 728).
  • LG München II, 26.05.2023 - 2 O 5124/19

    Keine Haftung von Gemeinde und Bademeister für Freibadunfall

  • OLG Dresden, 27.01.2005 - 4 U 1496/04

    Schadenersatzansprüche der Eltern eines im Hallenschwimmbad ertrunkenen Kindes;

  • OLG Hamm, 27.06.2003 - 9 U 164/02

    Verletzung einer Schutzpflicht aus einem Beförderungsvertrag wegen Sturzes auf

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 18 U 19/94

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb eines Schwimmbades

  • LG Heidelberg, 17.05.2002 - 1 Qs 32/02

    Fahrlässige Tötung: Verantwortlichkeit eines Schwimmmeisters für die Sicherheit

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