Weitere Entscheidung unten: AG Wetzlar, 01.02.1990

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89   

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https://dejure.org/1990,7848
OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89 (https://dejure.org/1990,7848)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.1990 - 20 U 195/89 (https://dejure.org/1990,7848)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 1990 - 20 U 195/89 (https://dejure.org/1990,7848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; VVG § 61
    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Brand einer Friteuse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1266
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89
    Es stellt nur ein Augenblicksversagen dar, das den Vorwurf schlechthin unentschuldbaren Fehlverhaltens nicht rechtfertigt, wenn es dadurch zu einem Brandschaden kommt, daß ein im Haushalt wenig erfahrener junger Mann vergißt, eine elektrisch betriebene Friteuse abzuschalten, nachdem er das Fritiergut dem Gerät entnommen hat (i. A. an BGH LM VVG § 61 Nr. 32 = VersR 1989, 840 Abgrenzung zu OLG Frankfurt/M. r + s 88, 143).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung vermehrt grobe Fahrlässigkeit deshalb verneint, weil der Handelnde nur für einen Augenblick versagte (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 1230 [OLG Hamm 28.03.1990 - 20 U 146/89], VersR 1991, 223, VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266 [OLG Köln 02.03.1990 - 20 U 195/89]; grobe Fahrlässigkeit aber bejahend bei Ampelverstößen OLG Hamm, VersR 1988, 1260; OLG Köln, NJW-RR 1991, 480).
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    Elektrische Friteusen sind demgegenüber mit einem Überhitzungsschutz versehen, der - so das OLG Köln (20. ZS) in r+s 1990, 186, 187 = VersR 1991, 1266, 1267 - "den Beklagten in der möglicherweise trügerischen Hoffnung wiegen konnte, daß das Erhitzen von Fett in einem solchen Gerät weit weniger gefahrenträchtig ist, als wenn dies unmittelbar im Topf auf der Herdplatte (vgl. BGH LM VVG § 61 Nr. 32 = VersR 89, 840) geschieht".

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • LG Würzburg, 27.03.2023 - 44 S 119/23

    Wohnungsmiete: Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung

    Denn ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt, ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. OLG Köln, r + s 1990, 186, ebd.), sondern es handelt sich vielmehr nur um ein Augenblicksversagen.

    Ferner ist dem Kläger schuldmindernd zugute zu halten, dass er als junger Mann nur über wenig Erfahrungen im Haushalt verfügte (OLG Köln, r + s 1990, 186, 187).

  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03

    Rotlichtfall, Missdeutung eines akustischen Signals

    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den

    In subjektiver Hinsicht muss es sich um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH VersR 1989, 840; BGH VersR 1977, 465; OLG Köln Recht und Schaden 2000, 296; vgl. auch OLG Köln VersR 1991, 1266).
  • OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00

    Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich - subjektive Verantwortlichkeit

    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen.
  • LG Köln, 27.10.2005 - 24 O 544/04

    Verlassen der Wohnung bei eingeschaltetem Herd ist grob fahrlässig L

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Köln, VersR 1991, 1266, geboten.
  • LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 6 O 177/07

    Hausratversicherung: "Allein gelassenes" brennendes Fett ist purer Leichtsinn

    Elektrische Friteusen sind demgegenüber mit einem Überhitzungsschutz versehen, der - so das OLG Köln ( VersR 1991, 1266, 1267 [OLG Köln 02.03.1990 - 20 U 195/89] ) - den Kläger "in der möglicherweise trügerischen Hoffnung wiegen konnte, dass das Erhitzen von Fett in einem solchen Gerät weit weniger gefahrenträchtig ist, als wenn dies unmittelbar im Topf auf der Herdplatte (vgl. BGH LM VVG § 61 Nr. 32 = VersR 1989, 840 [BGH 05.04.1989 - IVa ZR 39/88] ) geschieht".
  • AG München, 29.06.2004 - 155 C 12509/04

    Leistungsausschluss wegen grob fahrlässigem Verhalten in Bezug auf die

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind hier enge Grenzen gesetzt: ,,In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung vermehrt grobe Fahrlässigkeit deshalb verneint, weil der Handelnde nur für einen Augenblick versagte (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt a.M., VersR 1992, 230;OLGKo¨ln,VersR 1991, 1266; grobe Fahrlässigkeit aber bejahend bei Ampelverstößen OLG Hamm, VersR 1988, 1260; OLG Köln, NJW-RR 1991, 480).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2000 - 11 O 23/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Bei einem sogenannten "Augenblicksversagen" ist deshalb auch bei Rotlichtverstößen grobe Fahrlässigkeit ausnahmsweise nicht anzunehmen (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 1230, OLG Frankfurt VersR 1992, 230, OLG Köln VersR 1991, 1266).
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Rechtsprechung
   AG Wetzlar, 01.02.1990 - 30 C 2342/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6847
AG Wetzlar, 01.02.1990 - 30 C 2342/89 (https://dejure.org/1990,6847)
AG Wetzlar, Entscheidung vom 01.02.1990 - 30 C 2342/89 (https://dejure.org/1990,6847)
AG Wetzlar, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - 30 C 2342/89 (https://dejure.org/1990,6847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von durch herabgefallene Kastanien verursachten Schäden an der Karosserie eines Pkw; Verkehrssicherungspflichten eines Hotelinhabers; Haftung aus einem Beherbergungsvertrag

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 276
    Beschädigung eines Kfz auf Hotelparkplatz durch Kastanien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1503
  • VersR 1991, 1266
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02

    Abgrenzung von Garantievertrag zu Tatsachenbehauptung: Auml;ußerung eines

    Für einen neben dem Beherbergungsvertrag zusätzlich geschlossenen Verwahrungsvertrag für Kraftfahrzeuge und Motorräder des Gastes genügt es allerdings nicht, daß der Hotelier Stellflächen bereithält (RGZ 105, 202 [203]; Hans.OLG Hamburg, MDR 1970, 842 f.; AG Wetzlar, VersR 1991, 1266).
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