Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 18.10.1990

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.02.1991 - 3 U 122/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8506
OLG Bremen, 12.02.1991 - 3 U 122/90 (https://dejure.org/1991,8506)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.02.1991 - 3 U 122/90 (https://dejure.org/1991,8506)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 3 U 122/90 (https://dejure.org/1991,8506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge des Mangels der Prozessvollmacht; Haftung des Ehegatten für den vom gemeinsamen Hund verursachten Schaden; Rechtsanspruch des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer zur Prozessvollmachterteilung an einen vom Versicherer benannten Rechtsanwalt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 5 Nr. 4, 7; AHB § 7 Nr. 1; ZPO § 80 Abs. 1; ZPO § 88 Abs. 1
    Keine Prozeßvollmachtserteilung durch den Versicherer gegen den Willen des VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 14.04.1999 - 1 U 630/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Die Versicherungsgesellschaft ist nur bei ausdrücklichem Widerspruch des Versicherungsnehmers gehindert, für diesen einen Anwalt einzuschalten (OLG Bremen, VersR 1991, 1281 f. [OLG Bremen 12.02.1991 - 3 U 122/90]; Zöller/Vollkommer, ZPO , 21. Aufl., § 80 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hannover, 18.10.1990 - 19 O 88/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20151
LG Hannover, 18.10.1990 - 19 O 88/90 (https://dejure.org/1990,20151)
LG Hannover, Entscheidung vom 18.10.1990 - 19 O 88/90 (https://dejure.org/1990,20151)
LG Hannover, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 19 O 88/90 (https://dejure.org/1990,20151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,20151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 BGB; § 723 BGB; § 749 BGB; § 1 Abs. 3 MBKT
    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages; Ausgestaltung der Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit; Anforderungen an das Vorliegen der Berufsunfähigkeit eines Maklers

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages; Ausgestaltung der Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit; Anforderungen an das Vorliegen der Berufsunfähigkeit eines Maklers

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 123; VVG § 16 ff.; MBKT § 1 Nr. 3
    Bedeutung von Arbeitsversuchen - Täuschung beim Erhöhungsvertrag L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 26.07.1990 - 19 O 316/89

    Versicherungsverhältnis endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hannover, 18.10.1990 - 19 O 88/90
    In dem Parallelrechtsstreit Landgericht Hannover 19 O 316/89 wurde die Klage des Klägers auf Fortzahlung des Krankentagegeldes mit der Begründung abgewiesen, das Versicherungsverhältnis bezüglich der Krankentagegeldversicherung sei bereits seit 1987 erloschen, da der Kläger seit diesem Zeitpunkt berufsunfähig sei.

    Wenn man, wie die Kammer in dem Parallelrechtsstreit 19 O 316/89 davon ausgeht, daß dies bereits im Jahre 1987 bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Klägers geschah, so ist allerdings für eine Kündigung dieses Versicherungsverhältnisses kein Raum.

    Festzuhalten ist, daß hier nicht zu entscheiden war, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche der Beklagten sich daraus ergeben könnten, daß nach der Entscheidung der Kammer in dem Parallelrechtsstreit 19 O 316/89 das Versicherungsverhältnis bereits vor dem hier streitigen Zeitraum gemäß § 15 b MB/KT beendet war.

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Ob hiervon eine Ausnahme bei bloßen Arbeitsversuchen - insbesondere solchen zu therapeutischen Zwecken - zu machen ist (so LG Hannover, VersR 1991, 1281; offen gelassen im Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83, VersR 1985, 54 unter II 3; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 Rn. 31 ff.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Zwar mag eine Berufsausübung dann nicht vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer lediglich einen Arbeitsversuch unternimmt (so LG Hannover VersR 1991, 1281; offen gelassen von BGH VersR 1985, 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht