Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 28.03.1990

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3840
BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 (https://dejure.org/1990,3840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankentagegeldversicherung - Anforderungen an ein Geständnis der Arbeitsunfähigkeit - Abgrenzung der Begriffe "Arbeitsunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" - Unterlassen der Einreichung weiterer ...

  • kanzlei-kotz.de

    Krankentagegeldversicherung: Abgrenzung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 540
  • VersR 1991, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Demnach kann in der Abgrenzung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit im Sinne der MB/KT nicht allein auf das Vergleichspaar "vorübergehend - auf nicht mehr absehbare Zeit" abgestellt werden (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Berufsunfähigkeit (in der Definition der MB/KT 78) und eine Arbeitsunfähigkeit, die einen Anspruch auf Krankentagegeldleistungen begründet, schließen sich gegenseitig aus (Grundsatz der Spezialität zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung, s. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVa ZR 178/87 - VersR 1989, 392 = VVGE § 15 MB/KT Nr. 2), ferner Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 28.03.1990 - 8 O 697/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17258
LG Darmstadt, 28.03.1990 - 8 O 697/89 (https://dejure.org/1990,17258)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28.03.1990 - 8 O 697/89 (https://dejure.org/1990,17258)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28. März 1990 - 8 O 697/89 (https://dejure.org/1990,17258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,17258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 451
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht