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   OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89   

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OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89 (https://dejure.org/1990,8331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.1990 - 20 U 302/89 (https://dejure.org/1990,8331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 1990 - 20 U 302/89 (https://dejure.org/1990,8331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3; MBKT 78 § 14 Abs. 1; BGB § 242
    Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 610
  • VersR 1991, 452
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Nach diesem Verständnis ist eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Nichtausübung des Berufes in § 1 Abs. 3 MB/KT 94 dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, abzulehnen (so aber OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1991, 452, 453; Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdn. 11 m.w.N.; Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 1 MB/KT Rdn. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).

    Es geht dabei auch nicht etwa um Arbeitsversuche zur Erprobung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit (vgl. dazu BGH, a.a.O.; Senat, VersR 1991, 452 unter 2 a bb); auch die Klägerin macht dies nicht geltend.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einem obiter dictum in dem bereits zitierten Senatsurteil vom 24.08.1990 (VersR 1991, 452 unter 2b bb); die - etwaige - Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in dem dort entschiedenen Fall wog, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, deutlich geringer als die hier festzustellende Pflichtverletzung der Klägerin.

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 20 U 46/03

    Zurückweisung eines Beweisantritts wegen Verspätung; Begriff der Verzögerung;

    24.08.1990 - 20 U 302/89 - VerR 1991, 452.

    Es erscheint zweifelhaft, ob die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte mit den wenigen behaupteten Handgriffen des Klägers dessen volle oder nahezu volle Berufstätigkeit , die ihm den Vorwurf der Erschleichung von Versicherungsleistungen einbringen würde, überhaupt schlüssig dargetan hat (vgl. Senatsurteil vom 24.08.1990, aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05

    Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines privaten Kranken- und

    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  • OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96

    Übernahme untergeordneter Hilfstätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich hier nicht um untergeordnet Hilfstätigkeiten, die nicht relevant im Sinne des § 1 Nr. 3 MBKT wären (vgl. dazu Senat VersR 91, 452 = NJW-RR 91, 610).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03

    Außerordentliche Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Vortäuschung von

    Ein wichtiger Grund ist dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 03.10.1984 - VersR 85, 54; LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1999 - VersR 2000, 307; OLG Hamm, Urteil vom 24.08.1990 - VersR 91, 452).
  • OLG München, 08.07.1996 - 17 U 1871/96

    Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags

    Insoweit weicht der Streitfall auch von den Sachverhalten ab, über die das OLG Köln (VersR 1991, 410 ) und das Hanseatische Oberlandesgericht (VersR 1991, 452) entschieden haben.
  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).Nach diesem Verständnis ist eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Nichtausübung des Berufes in § 1 Abs. 3 MB/KT 94 dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, abzulehnen (so aber OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1991, 452, 453; Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11 m.w.N.; Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 1 MB/KT Rdnr. 22 m.w.N.).
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