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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.07.1990 - 4 U 89/89   

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https://dejure.org/1990,8319
OLG Oldenburg, 25.07.1990 - 4 U 89/89 (https://dejure.org/1990,8319)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.07.1990 - 4 U 89/89 (https://dejure.org/1990,8319)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 4 U 89/89 (https://dejure.org/1990,8319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1367
  • VersR 1991, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13

    Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom

    Beeinträchtigungen, die nicht spezifisch von dem Überhang, sondern von den streitgegenständlichen Bäumen als solchen ausgehen, haben bei der rechtlichen Bewertung i. R. v. § 910 BGB außer Betracht zu bleiben (vgl.OLG Oldenburg, Urteil v. 25.07.1989 - 4 U 89/89, VersR 1991, 556 = NJW-RR 1991, 1367, OLG Köln, Urteil v. 22.05.1996 - 11 U 6/96, juris, Tz. 10; Palandt - Bassenge, a.a.O., § 910 BGB, Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.

  • OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung nachbarlicher Störungen wie z.B. hinübergewachsene Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Im Übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 47 NachbG NW im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz, so dass im Übrigen die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen hinzunehmen sind (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341).

  • LG Duisburg, 07.01.1994 - 4 S 69/93
    Der Überwuchs von Bäumen stellt grundsätzlich eine Eigentumsbeeinträchtigung dar, lediglich ganz unerhebliche Störungen scheiden aus (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177; OLG Oldenburg, VersR 1991, 556).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9708
OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90 (https://dejure.org/1991,9708)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.1991 - 13 U 243/90 (https://dejure.org/1991,9708)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 13 U 243/90 (https://dejure.org/1991,9708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn; Langwanzenbefall von Gebäuden

  • rabüro.de

    Zum Beseitigungsanspruch des Nachbarn gegen das Eindringen von Langwanzen auf sein Grundstück

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 906 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Abwehranspruch des Grundstückseigentümers gegen Langwanzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Der Senat folgt damit nicht der vom Oberlandesgericht Köln vertretenen gegenteiligen Auffassung (Langwanzenbefall, OLGZ 92, 121 ff; ablehnend auch Staudinger/Gursky, BGB, 13. Bearbeitung, § 1004 Rdn. 61).
  • OLG München, 10.04.2019 - 15 U 138/18

    Kein Anspruch Unterlassung der Weideviehhaltung auf einem Grundstück

    Auch wenn man zugunsten des Klägers davon ausgeht, dass die Beklagte zu 1) als Störerin für die im räumlichen Zusammenhang mit der Weideviehhaltung auftretenden Insekten verantwortlich sein sollte (vgl. OLG Köln OLGZ 1992, 121; siehe aber auch die in der Ladungsverfügung vom 29.06.2018 zitierte Rechtsprechung), trägt der Kläger keine durch die Beklagte zu 1) ursächlich hervorgerufene "wesentliche Beeinträchtigung" seines Grundstücks i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB vor.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10

    Amtshaftung: Allgemeine Verpflichtung staatlicher Stellen zum Schutz seiner

    b) Auch aus dem von ihm zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 1991 (13 U 243/90, VersR 1991, 556) - dem sich der Bundesgerichtshof im Übrigen ausdrücklich nicht angeschlossen hat (BGH, a. a. O., juris-Tz. 8) - kann der Kläger etwas ihm Günstiges nicht herleiten.
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