Rechtsprechung
LG Berlin, 07.02.1989 - 20 O 368/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 276
Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit bei Gefälligkeitshandlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 697
Wird zitiert von ...
- AG Dortmund, 29.04.2003 - 125 C 9372/02
Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz für die Zerstörung eines Fernsehers …
In der lnstanzrechtsprechung ist dann jedoch des Öfteren angenommen worden, dass in der unentgeltlichen Obernahme von Tätigkeiten aus Gefälligkeit für eine Person zugleich auch eine konkludente Vereinbarung über den Haftungsmaßstab zustande gekommen ist (z. B. LG Berlin, VersR 1991, 697 oder AG Lindau RuS 1999, 151).