Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.11.1990

Rechtsprechung
   LG Aachen, 19.10.1990 - 5 S 320/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10059
LG Aachen, 19.10.1990 - 5 S 320/90 (https://dejure.org/1990,10059)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.10.1990 - 5 S 320/90 (https://dejure.org/1990,10059)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 5 S 320/90 (https://dejure.org/1990,10059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 II Nr. 1; BHB A I
    Schädigung eines Dritten durch Selbstmordversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.1990 - 5 U 55/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13637
OLG Köln, 08.11.1990 - 5 U 55/90 (https://dejure.org/1990,13637)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1990 - 5 U 55/90 (https://dejure.org/1990,13637)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1990 - 5 U 55/90 (https://dejure.org/1990,13637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 871
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Zu keiner anderen Beurteilung zwingen die Entscheidungen des OLG Köln vom 8.11.1990, Az. 5 U 55/90 (in: VersR 1991, S. 871, RuS 1991, S. 6,7) und des OLG Koblenz vom 16.3.2001, Az. 10 U 187/00 (in: OLGR Koblenz 2001, S. 376 ff).

    Wie sich aus den in VersR 1991, S. 871 abgedruckten Entscheidungsgründen des Urteils des OLG Köln entnehmen lässt, wurden die erhöhten Cholesterinwerte, deren Höhe sich weder aus ärztlichen Bescheinigungen noch aus dem Parteivorbringen ergab, nicht als offenkundig gefahrrelevanter Umstand gewertet, sondern als sog. "nicht offenkundig gefahrrelevanter Umstand", hinsichtlich dessen die Versicherung, sofern -wie in dem dort entschiedenen Fall- der Versicherungsnehmer die Unerheblichkeit des Umstandes einwendet und auch nicht von einem auf der Hand liegenden schwerwiegenden Umstand ausgegangen werden kann, ihre für die Risikoprüfung maßgeblichen Grundsätze offen legen muss, was die dortige Beklagte mangels substantiierten Vortrages, so das OLG Köln, nicht getan hat.

  • LG Köln, 21.06.1995 - 25 O 100/92
    (vgl. OLG Köln 5 U 55/90, Urteil vom 8.11.1990) 166.9E6,00 DM.
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