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   BGH, 22.05.1991 - IV ZR 107/90   

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https://dejure.org/1991,2400
BGH, 22.05.1991 - IV ZR 107/90 (https://dejure.org/1991,2400)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1991 - IV ZR 107/90 (https://dejure.org/1991,2400)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - IV ZR 107/90 (https://dejure.org/1991,2400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einzug der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren - Konkludentes Vertragsangebot - Erloschenes Versicherungsangebot - Zusendung des Versicherungsscheins

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 5
    Einzug der Erstprämie als konkludentes Vertragsangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG vor §§ 1 ff.
    Einziehung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren nach Ablauf der Bindungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1177
  • MDR 1992, 238
  • VersR 1991, 910
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1975 - IV ZR 202/73
    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - IV ZR 107/90
    b) Das Berufungsgericht hat gesehen, daß Schriftform für den Abschluß von Versicherungsverträgen zwar nicht vorgeschrieben, aber üblich ist (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 202/73 - VersR 1975, 1090).
  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 32/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages und Herausgabe

    (2) Erfolgte die Annahmeerklärung der Beklagten hingegen nicht mehr rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 oder § 149 BGB, wäre das Angebot des Klägers gemäß § 146 BGB erloschen und die Übersendung des Versicherungsscheins mit Anlagen hätte einen neuen - inhaltlich unveränderten - Antrag der Beklagten auf Abschluss des Versicherungsvertrages dargestellt (§ 150 Abs. 1 BGB), der in der Folge einer - ausdrücklichen oder konkludenten - Annahme durch den Kläger bedurft hätte (vgl. Senatsurteile vom 11. Dezember 2019 - IV ZR 8/19, VersR 2020, 208 Rn. 27; vom 22. Mai 1991 - IV ZR 107/90, VersR 1991, 910 [juris Rn.10, 12]).
  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 125/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG

    Die Annahme des Klägers wäre in dem Fall durch den unterbliebenen Widerspruch erfolgt (vgl. BGH VersR 1991, 910).
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 U 1386/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Mit der (verspäteten) Übersendung der Versicherungspolice hat die Beklagte ein neues Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abgegeben, dass die Klägerin in der Folge durch Duldung des Einzugs der Versicherungsprämien konkludent angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - IV ZR 107/90 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 7 U 127/02

    Rentenversicherungsvertrag: Konkludente Annahme des Versicherungsantrags durch

    Da die Versicherungsbedingungen der Klägerin bei Antragstellung jedoch nicht ausgehändigt worden waren, war die erwähnte Klausel nicht Vertragsinhalt geworden, so dass mit dieser Begründung die Möglichkeit einer konkludenten Annahme des Versicherungsantrages durch die Beklagte nicht verneint werden kann (vgl. auch BGH VersR 1991, 910).
  • OLG Dresden, 15.11.2018 - 4 U 1386/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Mit der (verspäteten) Übersendung der Versicherungspolice hat die Beklagte ein neues Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abgegeben, dass die Klägerin in der Folge durch Duldung des Einzugs der Versicherungsprämien konkludent angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - IV ZR 107/90 -, juris).
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