Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.12.1990

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90   

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https://dejure.org/1991,2048
BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90 (https://dejure.org/1991,2048)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1991 - IV ZR 226/90 (https://dejure.org/1991,2048)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - IV ZR 226/90 (https://dejure.org/1991,2048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Rechtsfolgen der verspäteten Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 160
  • MDR 1992, 352
  • VersR 1991, 1397
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90
    das Gericht war demnach gehalten, eine etwaige Verspätung durch ihm zumutbare, vorbereitende Maßnahmen auszugleichen und durfte das Vorbringen auch dann nicht unberücksichtigt lassen, wenn eine Verspätung nicht genügend entschuldigt war (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. nur BGHZ 75, 138, 142 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90
    Mit dem Wirksamwerden des materiellen Versicherungsschutzes (zur Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung vgl. Senatsurteil vom 21. März 1991 - BGHZ 111, 44) endete der vorläufige Deckungsschutz.
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90
    Entgegen der in den Vorinstanzen von der Beklagten verfochtenen Ansicht ist das Berufungsgericht dabei (zutreffend, vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 [BGH 13.05.1987 - IV a ZR 8/86] unter I 3 c) davon ausgegangen, daß durch Umschulungsmaßnahmen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten des Klägers außer Betracht zu bleiben haben.
  • AG Bad Segeberg, 03.04.2014 - 17a C 32/11

    Private Krankenversicherung: Zustandekommen eines Versicherungsvertrags nach

    Zwar könnte in der Übersendung des Versicherungsscheins sowie des Schreibens vom 24.04.2009 ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages gesehen werden, wenn der Antrag des Beklagten vom 16.04.2009 unwirksam ist (vgl. für den Fall der Übersendung eines Versicherungsscheins nach Ablauf der Annahmefrist BGH, Urt. v. 16.10.1991 - IV ZR 226/90, NJW-RR 1992, 160, 161).
  • OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 12/10

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Sonderzahlungsversprechens zu Gunsten

    a) Eine Schenkung liegt nur dann vor, wenn sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (BGH, Urt. v. 26. November 1981, IX ZR 91/80, BGHZ 82, 227 ff.; Urt. v. 17. Juni 1992, XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566 ff.), wobei die hierfür vorauszusetzende tatsächliche Einigung der Parteien über die Unentgeltlichkeit (BGH, Urt. v. 27. November 1991, IV ZR 226/90, BGHZ 116, 178 ff.; Versäumnisurt. v. 25. November 2009, XII ZR 92/06, BGHZ 183, 242 ff.) auch stillschweigend erfolgen kann (RG, Urt. v. 25. Juni 1925, IV 39/25, RGZ 111, 151 ff.).
  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Damit entstand die gesetzliche Anzeigeobliegenheit des Klägers gemäß §§ 16ff. VVG erneut (Senatsurteil vom 16.10.1991 - IV ZR 226/90 - VersR 1991, 1397 = BGHR VVG § 16 Abs. 1 Anzeigepflicht 3).
  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 106/91

    Rückwärtsversicherung bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom bereits

    Im allgemeinen liegt in der verspäteten Zusendung des Versicherungsscheins ein erneutes Vertragsangebot (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - IV ZR 226/90 - VersR 1991, 1397 unter 2. c).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Die erste Revision des Klägers hat zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache geführt (Senatsurteil vom 16. Oktober 1991 - IV ZR 226/90 - VersR 91, 1397).
  • KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Dass im Einzelfall auch ohne eine ausdrückliche Belehrung über die Nachmeldepflicht die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt sein kann, und darüber hinausgehend auch die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung gegeben sein können, ergibt sich u. a. auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anzeigepflicht bei Annahme des Versicherungsantrags nach Ablauf der Bindungsfrist (VersR 1991, 1397) und bei Erhöhung der Prämiensumme (VersR 1993, 213).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung eines Elektromeisters auf den

    Weitere Zweifel an einer Eignung des Klägers beruhen darauf, dass der Kläger nicht über hinreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügt (vgl. BGH, VersR 1991, 1397 zu ausreichenden Deutschkenntnissen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 190/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3267
OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 190/90 (https://dejure.org/1990,3267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1990 - 20 U 190/90 (https://dejure.org/1990,3267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 20 U 190/90 (https://dejure.org/1990,3267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 190/90
    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr wartet (BGH VersR 77, 335).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08

    Unfallversicherung: Verjährung eines Invaliditätsanspruchs

    aa) Jedoch fällt die Hemmung der Verjährung gemäß § 242 BGB auch ohne schriftliche Entscheidung des Versicherers weg, wenn dieser davon ausgehen durfte, der Versicherungsnehmer verfolge die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche nicht mehr weiter und daher die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen endgültigen Bescheid überhaupt nicht mehr wartet (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1976 - VI ZR 1/76, VersR 1977, 335 (336); OLG Hamm, VersR 1991, 1397).
  • OLG Oldenburg, 09.02.2000 - 2 U 272/99

    Unfallversicherung; Fälligkeit; Anspruch; Entschädigung; Auszahlung; Erklärung;

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr wartet (BGH VersR 1977, 335, 336 zur vergleichbaren Regelung in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG; OLG Hamm r + s 1991, 289; OLG Düsseldorf r + s 1999, 397 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision, BGH IV ZR 101/98; Römer/Langheid a.a.O. § 12 Rdn. 25; BK/Gruber, § 12 VVG Rdn. 30).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 7 U 276/12

    Ansprüche aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen eines durch

    Das OLG Hamm (Urteil vom 19.12.1990, Az. 20 U 190/90; zitiert nach Juris) hat in einem Fall das vorzeitige Ende der Hemmungswirkung angenommen, in dem der Versicherungsnehmer trotz des ihm zweimal übersandten Schadensformulars untätig geblieben ist; es handelte sich zudem um eine Kaskoversicherung, bei der die Besonderheit besteht, dass Schäden oftmals erst vorsorglich gemeldet werden und in der Folge aufgrund der drohenden Rückstufung der Schaden doch nicht geltend gemacht wird.
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