Rechtsprechung
BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilnahme am allgemeinen Verkehr - Mitnahme eines Arbeitskollegen - Dienstfahrt im privateigenen KFZ
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 46 Abs. 2; ErwZulG § 1 Abs. 1; RVO § 636; RVO § 637
Mitnahme eines Kollegen auf Dienstfahrt im privateigenen Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 46 Abs. 2; ErwZulG § 1 Abs. 1; RVO § 626
Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am allgemeinen Verkehr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 116, 30
- NJW 1992, 572
- MDR 1992, 164
- NVwZ 1992, 405 (Ls.)
- NZV 1992, 112
- VersR 1992, 122
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs erscheint (vgl. Senatsurteil BGHZ 116, 30, 34 f.).Bei dieser Sachlage ist auch nach neuem Recht ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation (Werkverkehr, Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeugs, Fahrt auf dem Werksgelände) als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 330, 337; BGHZ 116, 30, 35; vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354; vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 173/67 - VersR 1968, 1193, 1194 f.; vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - VersR 1973, 736; Sächsisches LAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 2 Sa 597/01 - HVBG-INFO 2003, 729 - die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat das BAG durch das noch nicht veröffentlichte Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - zurückgewiesen).
- BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02
Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber …
Dienst- u. ArbUnfall § 1 Nr. 1; 5. November 1991 - VI ZR 20/91 - BGHZ 116, 30, 35 = NJW 1992, 572).Es sei nämlich auch bei der Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs gegenüber der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" darum gegangen, ob sich ein betriebliches Risiko oder ein "normales" Risiko verwirklicht habe, das nach dem Willen des Gesetzgebers aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einem Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger führen sollte (…BGH 12. Oktober 2000 - III ZR 39/00 - aaO; 5. November 1991 - VI ZR 20/91 - BGHZ 116, 30 = NJW 1992, 572).
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
Denn es ging auch bei der Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs gegenüber der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" darum, ob sich ein betriebliches Risiko oder ein "normales" Risiko verwirklichte, das nach dem Willen des Gesetzgebers aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einem Haftungsausschluß gegenüber dem Schädiger führen sollte (vgl. BGHZ 116, 30, 35).Die Fahrt eines Schülers zur Schule und zurück ist - wie die Fahrt zur Arbeitsstelle oder zum auswärtigen Beschäftigungsort (vgl. hierzu BGHZ 116, 30, 34) - in der Regel Privatsache.
Ein solcher Schülertransport ist - vergleichbar dem sogenannten Werksverkehr, bei dem der Unternehmer Betriebsangehörige laufend mit dem werkseigenen Fahrzeug zur Betriebsstätte bringen läßt (BGHZ 8, 330, 337 f; 19, 114, 119; 116, 30, 35) - als zu der versicherten Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII) zählender Betriebsweg zu beurteilen (…vgl. Wannagat/Waltermann aaO; Waltermann BG 1997, 310, 315; ders. NJW 1997, 3401, 3402; Maschmann SGb 1998, 54, 57; Stern-Krieger/Arnau VersR 1997, 408, 410; Otto NZV 1996, 473, 478;… a.A. Bereiter-Hahn/Mehrtens aaO Rn. 19.3;… KassKomm-Ricke aaO;… Hauk/Nehls aaO Rn. 30; Rolfs NJW 1996, 3177, 3179;… s. auch ders. VersR 1996, 1194, 1198 und Schmitt aaO § 104 Rn. 19).
- OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18
Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f. …
Anders ist das jedoch bei einem sog. "Sammeltransport" oder wenn der Weg in firmeneignen Fahrzeugen durchgeführt wird (…vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2003 - VI ZR 348/02, DAR 2004, 344, juris-Rdnr. 16 f.;… Urt. v. 12.10.2000 - III ZR 39/00, VersR 2001, 335, juris-Rdnr. 14 f.; Urt. v. 05.11.1991 - VI ZR 20/91, VersR 1992, 122, juris-Rdnr. 11 mwN) oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2008 - VI ZR 212/07, ZfS 2009, 16, Rdnr. 18 mwN). - BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90
Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland
War die Wanderung als solche Teil der schulischen Organisation, so beruhte der Absturz des Schülers sogar dann nicht auf einer Teilnahme am "allgemeinen Verkehr", wenn die Gruppe auf öffentlich zugänglichen Verkehrswegen ging (…vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 1976 - VI ZR 58/74, NJW 1976, 673, 674; v. 5. November 1991 - VI ZR 20/91, VersR 1992, 122, 123;… Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens aaO. § 636 Rdn. 11, 3. Abs. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII
Von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereiches erscheint (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 34 f.).Indes ist eine innerbetriebliche oder innerdienstliche Anordnung des Betriebsinhabers oder Dienstherrn zur Durchführung einer Fahrt kein zwingendes Kriterium für die Feststellung eines nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten Betriebsweges (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 35 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Grundsätzlich ist auch die Fahrt eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle oder zu einem auswärtigen Beschäftigungsort grundsätzlich Privatsache des Betroffenen (BGHZ 116, 30, 34; BGH VersR 2001, 335, 336).
Denn von einem Unfall auf einem Betriebsweg im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereiches erscheint (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 34 f. d.A.).
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02
Begriff des Betriebsweges
Danach ist zwar ein nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherter Betriebsweg nicht schon allein dann anzunehmen, wenn mit der Fahrt die Förderung eines betrieblichen Interesses verbunden war; von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs erscheint (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 30, 34 f. und vom 2. Dezember 2003 - VI ZR 348/02 - und - VI ZR 349/02). - BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs erscheint (vgl. Senatsurteil BGHZ 116, 30, 34 f.).Bei dieser Sachlage ist auch nach neuem Recht ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation (Werkverkehr, Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeugs, Fahrt auf dem Werksgelände) als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 330, 337; BGHZ 116, 30, 35; vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354; vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 173/67 - VersR 1968, 1193, 1194 f.; vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - VersR 1973, 736; Sächsisches LAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 2 Sa 597/01 - HVBG-INFO 2003, 729 - die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat das BAG durch das noch nicht veröffentlichte Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - zurückgewiesen).
- OLG München, 21.03.2012 - 10 U 3927/11
Haftungsprivileg des Unternehmers: Unfall des Arbeitnehmers beim Aussteigen aus …
Denn es ging auch bei der Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs gegenüber der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" darum, ob sich ein betriebliches Risiko oder ein "normales" Risiko verwirklichte, das nach dem Willen des Gesetzgebers aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einem Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger führen sollte (vgl. BGHZ 116, 30, 35).Ein Werksverkehr, bei dem der Unternehmer Betriebsangehörige laufend mit dem werkseigenen Fahrzeug zur Betriebsstätte bringen lässt, wird schon seit langem als zu der versicherten Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII) zählender Betriebsweg beurteilt (…vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 8, 330, 337 f; 19, 114, 119; 116, 30, 35).
- LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01 Da - wie sogleich weiter auszuführen ist - hier beide vorstehend genannten Regelungen greifen, bedarf es dabei auch keiner Entscheidung über das Konkurrenzverhältnis dieser spiegelbildlich konstruierten Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII mit einer Haftungsprivilegierung aus Schädigersicht einerseits und dem im Gegenzug allein aus Opfersicht mit einer Anspruchsbeschränkung formulierten § 46 Abs. 2 BeamtVG andererseits (u.U. für einen Vorrang des BeamtVG wohl BGH, Urt. v. 5.11.1991 - VI ZR 20/91, BGHZ 116, 30, 32 f.).
Entscheidend ist, ob sich in dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten manifestiert oder ob zur dienstlichen bzw. betrieblichen Beziehung zwischen beiden kein oder nur ein loser Zusammenhang bestanden hat (BGH, Urt. v. 5.11.1991 - VI ZR 20/91, BGHZ 116, 30, 33 ff.;… Urt. v. 19.10.1979 - III ZR 59/77, VersR 1979, 32).
Damit ist dann zwar die Mitnahme im Privatfahrzeug zur Arbeitsstelle oder einem anderen Beschäftigungsort Teilnahme am allgemeinen Verkehr, weil solche Fahrten Privatsache sind (BGH, Urt. v. 5.11.1991 - VI ZR 20/91, BGHZ 116, 30, 34 ff.;… OLG Bamberg, Urt. v. 22.7.1986 - 5 U 32/86, RuS 1987, 198 f.).
In solchen Fällen erscheint die gemeinsame Fahrt als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs, wobei gerade der Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeugs als Abgrenzungskriterium von Bedeutung ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 5.11.1991 - VI ZR 20/91, BGHZ 116, 30, 35).
- BGH, 27.11.2003 - III ZR 54/03
Beamtentrecht - Unfall in der Mittagspause: Dienstunfall?
- OLG Saarbrücken, 19.12.2000 - 4 U 941/99
Verkehrsunfall von Arbeitskollegen auf dem Betriebsparkplatz
- OLG Celle, 12.05.2010 - 14 U 166/09
Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S.v. § 105 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch …
- OLG Karlsruhe, 24.05.2002 - 10 U 233/01
Haftungsprivileg bei Wegeunfall: Verkehrsunfall von Berufsschülern bei der Fahrt …
- OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14
Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines …
- OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
Zum Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII - Unfall auf einem Betriebsweg
- BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91
Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach …
- OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 38/02
Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr
- LAG Hessen, 23.05.2003 - 12 Sa 52/02
Arbeitsmetall
- OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 134/05
Haftungsbeschränkung nach den Regeln für den öffentlichen Dienst: Dienstunfall …
- OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 231/01
Haftungsbeschränkung; Wegeunfall; Innerbetrieblicher Vorgang; Betriebliche …
- LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01
Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des …
- OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21
Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach …
- OLG Naumburg, 16.02.2015 - 12 U 167/14
Haftungsprivileg des Arbeitgebers: Verkehrsunfall auf der gemeinsamen Heimfahrt …
- OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
Pferdehalter Gefälligkeit
- OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 14 U 44/00
Begriff des Betriebsweges
- OLG Oldenburg, 08.10.1992 - 8 U 81/92
Schadensersatz, Arbeitsunfall, Betriebsversammlung, Haftungsbeschränkung, …
- OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
Arbeitsrecht; Versicherungsrecht - Hinfahrt zum Ort der Güteraufnahme und die …
- BGH, 26.03.1992 - III ZR 81/91
"Ausgeweitete Schulaufsicht" aufgrund von winterlichen Straßenverhältnissen - …
- OLG Celle, 04.07.2005 - 14 W 18/05
Abgrenzung zwischen einem "normalen" Weg und einem in die Haftungsbeschränkung …
- OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99
Begriff des betriebsbedingten Unfalls
- LSG Hessen, 26.02.2004 - L 1 KR 618/02
Verband von Leistungserbringern - Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse wegen …
- LG Dresden, 16.04.2004 - 10 O 5837/03
- OLG Brandenburg, 16.03.2015 - 11 U 132/14
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht …
- OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 14 U 179/18
Haftungsausschluss für Personenschäden durch betriebliche Tätigkeit - …
- LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10
Ansprüche eines Beamten gegen dritte Verwaltungsträger werden durch mögliche …
- OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 14 U 99/01
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Stuttgart, 02.03.1998 - 5 U 190/97
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall (§§ 636 Abs. 1, 637 Abs. 1 RVO)
- OLG München, 14.07.1992 - 5 U 4098/90
Beendigung der Verjährungshemmung nach Abbruch wiederaufgenommener …