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   OLG Köln, 09.03.1992 - 27 U 144/91   

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https://dejure.org/1992,8200
OLG Köln, 09.03.1992 - 27 U 144/91 (https://dejure.org/1992,8200)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.1992 - 27 U 144/91 (https://dejure.org/1992,8200)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 1992 - 27 U 144/91 (https://dejure.org/1992,8200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 831; BGB § 823; BGB § 847
    Fehlerhafte Kraftentfaltung bei Zahnextraktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; BGB § 847
    Vermutung einer zu großen Kraftentfaltung bei Zerstörung eines Nachbarzahns im Falle des wiederholten Versuchs der Extraktion mittels eines Hebelinstruments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87

    Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1992 - 27 U 144/91
    Daß der Kläger in der Chefarztambulanz behandelt worden ist - wodurch eine Haftung der Beklagten ausscheiden würde (BGHZ 105, 189) -, trägt diese nicht vor.
  • LG Köln, 29.03.2007 - 24 S 42/06

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Schäden durch Gebrauch des versicherten Kfz:

    So gehört zum Gebrauch eines Kfz auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs (BGH VersR 1977, 418; VersR 1979, 956; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 10 Rn. 65 m.w.N.), die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten, wie z.B. Schweißarbeiten an dem Wagen (BGH NZV 1989, 110), die Beseitigung von Hindernissen, um die Fahrt fortsetzen zu können (Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 10 Rn. 72; dazu LG Düsseldorf, VersR 2001, 1018) sowie das Verschieben von anderen Fahrzeugen, um ein- oder ausparken zu können (OLG Hamm VersR 1992, 1475 = NJW-RR 1993, 994).
  • LG Bonn, 21.05.1997 - 5 S 12/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Behandlungsvertrag wegen Arzthaftung auf

    Bedenkt man, daß in der Rechtsprechung für mehrmonatige Gebißunannehmlichkeiten im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen prothetischen Behandlung bzw. für den Verlust eines Zahns in der Regel Beträge in der Größenordnung von DM 1.500,00 zuerkannt werden (vgl. OLG München VersR 1994, 862; OLG Köln VersR 1992, 1475), so rechtfertigt der vorliegende Fall eine Entschädigung von - lediglich - DM 1.000,00 als billigen Ausgleich des Nichtvermögensschadens.
  • AG Aachen, 06.07.2004 - 10 C 327/03

    Schmerzensgeld wegen eines Kunstfehlers durch den behandelnden Zahnarzt nach

    So hat das OLG Köln im Jahr 1992 für den Verlust eines gesunden Zahnes aufgrund fehlerhafter Zahnbehandlung ein Schmerzensgeld von 1.500 DM = ca. 750 EUR zugesprochen, während hier "lediglich" ein abgestorbener Zahn betroffen war (vgl. OLG Köln VersR 1992, 1475).
  • AG Aachen, 30.11.2004 - 10 C 273/04
    Ein Schmerzensgeld von 750 EUR erscheint angesichts der Tatsache, dass die noch minderjährige Klägerin lebenslang zwei - weitere - Oberkieferzähne (die Zähne 14 und 24 mussten bereits in der Vergangenheit extrahiert werden) entbehren muss, angemessen, auch wenn die entsprechenden Zahnlücken nicht unmittelbar nach außen sichtbar sind (vgl. auch OLG Köln VersR 1992, 1475).
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