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OLG Düsseldorf, 15.10.1991 - 4 W 23/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91
Mehrwertsteuer auf anwaltliche Gebührenforderungen als notwendige Prozeßkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mehrwertsteuer; Versicherung; Rechtsanwalt; Rechtsschutz; Kostenfestsetzungsverfahren; Vorsteuer
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 420
- MDR 1992, 307
- VersR 1992, 1492
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.2016 - IV ZR 34/16
Rechtsschutzversicherung: Vorsteuerabzugsberechtigung des …
Anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VersR 1992, 1492) sind hier nicht Leistungen des Versicherers, sondern der Beklagten als Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 VVG zu beurteilen. - LG Kleve, 17.12.2015 - 6 S 40/15
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für gesondert ausgewiesene Steuern für …
Die Aufwendung wäre nicht angefallen, wenn der Versicherungsvertrag nicht bestanden hätte (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.10.1991, 4 W 23/91, Rn. 7-8 - zitiert nach juris).