Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 25.09.1991 - 4 U 4081/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsichtsfähigkeit eines 8-jährigen Kindes; Betriebsgefahr eines Kinderfahrrades; Mitfahrt auf Gepäckträger eines Kinderfahrrades
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 9; BGB § 254
Kollision eines Pkw mit fahrradfahrendem Kind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kollision eines PKW mit einer 8 Jahre alten Radfahrerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.11.1990 - 8 O 3791/89
- OLG Nürnberg, 25.09.1991 - 4 U 4081/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1533
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89
Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.1991 - 4 U 4081/90
Ein normal entwickeltes Kind im Alter der Klägerin konnte hier die Gefährlichkeit ihres Tuns, die Straße ohne Beachtung des fließenden Verkehrs zu überqueren, voraussehen und sich entsprechend verhalten (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 1483 = VersR 1990, 535 ).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2009 - 8 O 7837/07 Ist damit auf Seiten der Klägerin ein Mitverschulden durch den Vorfahrtsverstoß anzusetzen und auf Seiten der Beklagten "nur" eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 13 km/h, so entspricht die von den Beklagten zugestandene Haftung mit 1/3 der Rechtslage (vgl. OLG Nürnberg VersR 1992, 1533 und OLG Nürnberg VersR 1999, 247).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.10.1991 - 10 U 103/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung; Schadensersatz; Gesperrte Straße; Fahrradfahrer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 254 § 823; StVO § 8 § 10
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer
Papierfundstellen
- NZV 1992, 189
- VersR 1992, 1533
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg; …
Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).