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   OLG Saarbrücken, 10.07.1990 - 2 U 79/88   

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https://dejure.org/1990,2702
OLG Saarbrücken, 10.07.1990 - 2 U 79/88 (https://dejure.org/1990,2702)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.07.1990 - 2 U 79/88 (https://dejure.org/1990,2702)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 2 U 79/88 (https://dejure.org/1990,2702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Zur Schadensersatzhaftung für Unfälle bei Go-Cart-Rennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährliche Sportveranstaltung; Go-Cart-Rennen; Haftung der Teilnehmer; Gewichtige Regelverstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74

    Basketballspieler - Verletzung eines Mitspielers - Foul

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.1990 - 2 U 79/88
    Das heißt aber, daß eine Haftung gegenüber dem Mitteilnehmer nur bei gewichtigen Regelverstößen in Betracht kommen kann (BGH, NJW 1976, 2161 ...).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    (2) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluß bei sportlicher Betätigung für den Fall, daß kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele bejaht (vgl. OLG Celle, VersR 1980, 874 - Motorsport mit Gelände-Motorrädern - OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 210 - Trabrennen - VersR 1996, 343 - organisierte Radwanderung - NJW-RR 1997, 408 - GoKart-Fahrt - OLG Düsseldorf, DAR 2000, 566 - ADAC-500 km-Rennen auf dem Nürburgring - OLG Hamm, VersR 1985, 296 - Squash-Trainingsspiel - OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 - Gokart-Rennen -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 16. April 1991 - VI ZR 260/90 - nicht angenommen; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366 - Radtrainingsfahrt -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 14. Juni 1994 - VI ZR 242/93 - nicht angenommen; anders etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1990, 925 - Segelwettkampf - OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 - Hochgebirgstour - VersR 1990, 1405 - Abschlußtraining bei Fahrerlehrgang eines Motorsportclubs - OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1369 - Motorradrallye auf dem Nürburgring -).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05

    Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt;

    Diese ursprünglich im Bereich der "Kampfspiele" entwickelten Grundsätze hat die Rechtsprechung auf den übrigen Wettkampfbereich erstreckt (BGH NJW 2003, 2018 - Motorsportveranstaltung mit Wettbewerbscharakter; OLG Celle VersR 1980, 974 - Geländemotorräder; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 - Gokartrennen), aber auch auf andere Fälle gemeinsamer sportlicher Betätigung ohne Wettkampfcharakter übertragen (OLG Hamm, VersR 1995, 296 - Squash-Training; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366 - Radtrainingsfahrt; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 343 = NZV 1996, 236 - organisierte Radwanderung; LG Krefeld, VersR 2003, 380 - Radtrainingsgruppe).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für organisierte Kraftfahrzeugrennen und ähnliche Veranstaltungen (vgl. BGH, NJW 2003, 2018, 2020; 2008, 1591, 1592; NJW-RR 2009, 812; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 408; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248).
  • LG Duisburg, 22.10.2004 - 7 S 129/04

    Haftung für Verletzungen bei einem Kfz-Rennen im Straßenverkehr

    Nicht jede noch so geringfügige Beeinträchtigung eines anderen Sportlers ist als sorgfaltswidrig zu bewerten; eine Haftung kommt nur bei gewichtigen Regelverstößen in Betracht (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 m.w. Nachw.).

    Daraus folgt einerseits, dass auch die Teilnehmer eines privaten Rennens sich dem Regelwerk, das bei organisierten Rennveranstaltungen Anwendung findet, stillschweigend unterwerfen, und andererseits, dass, wie bei jeder besonders gefährlichen Sportart, die nebeneinander betrieben wird, zwar keine auf die Verletzungsgefahr bezogene Risikoübernahme wie bei Sportarten, die gegeneinander betrieben werden, vorliegt, so aber doch die stillschweigende, wenn auch unbewußte Übereinkunft getroffen wird, dass eine Haftung nur bei schuldhaften Regelverstößen in Betracht kommt (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248; Pardey, VersR 1994, 145 u. ZfS 1995 283 f.).

  • OLG Koblenz, 26.04.2004 - 12 U 62/02

    Haftung für Kart-Unfall durch Minderjährigen

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  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 114/96

    Haftung für Schäden bei Fahrten auf einer Go-Kart-Bahn

    Dem steht nicht entgegen, daß die Parteien - anders als in dem der Entscheidung OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 , zugrundeliegenden Fall - nicht an einem gemeinsamen Training für ein Go-Cart-Rennen teilnahmen.
  • AG Rheine, 15.06.2000 - 3 C 40/00

    Anspruch auf Schadensersatz ; Überhöhte Geschwindigkeit beim Fahren mit einem

    Leichte Regelverstöße, die die Grenze zur leichten Fahrlässigkeit überschreiten, können "jedem passieren", so daß eine Situation vorliegt, die mit der schadensgeneigten Arbeit im Arbeitsrecht vergleichbar ist (OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 [OLG Saarbrücken 10.07.1990 - 2 U 79/88] [248]).

    Die Haftungsminderung gilt auch innerhalb der Ausübung des Go-Kart-Sports, da auch diese Betätigung als gefährliche Sportart zu qualifizieren ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 408 [OLG Düsseldorf 29.11.1996 - 22 U 114/96] [408]; OLG Saarbrücken, VersR 92, 248 [248]).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2002 - 2 U 4387/01

    Haftung bei Ausübung einer gefährlichen Sportart

    Die Wertung des streitgegenständlichen Schadensereignisses als Sportunfall ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Parteien - anders als z.B. in der von ihnen zitierten grundsätzlichen Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 1992, S. 248) - weder an einem Wettkampf noch an einem Vorbereitungstraining hierfür teilnahmen.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 10 U 60/05
    Dass ein gewichtiger Regelverstoß vorliegt, hat der Verletzte zu beweisen ( OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.1990 - 2 U 79/88 , zitiert nach Legios; Geigel / Hübinger, a.a.O., Rn. 6).
  • LG Krefeld, 11.04.2002 - 3 S 76/01

    Zusammenstoß bei einer Trainingsfahrt von Radrennfahrern

    Eine Haftung kommt vielmehr nur bei einem gewichtigen Regelverstoß in Betracht (OLG Saarbrücken VersR 1992, 248; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 408).
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