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   BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91   

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https://dejure.org/1992,638
BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91 (https://dejure.org/1992,638)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1992 - IV ZR 13/91 (https://dejure.org/1992,638)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 (https://dejure.org/1992,638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Deckungspflicht des Versicherers - Untätigkeit des Prozeßbevollmächtigten - Fristablauf - Zum Begriff "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Zur Einhaltung der Klagefrist bei "demnächst" erfolgter Zustellung der Klage

  • VersR (via Owlit)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 470
  • MDR 1992, 900
  • VersR 1992, 433
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Zwar sind beide nicht gehalten, von sich aus den Vorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen (BGHZ 69, 361, 363 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811 unter II 2 c), doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (BGHZ 69, aaO; BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 aaO; vom 11. Juli 2003 aaO und vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 3).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse in die maßgebliche 14-Tagesfrist nicht miteinzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

    Die gegenteilige Auffassung der Revision, die generell auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klage abstellen möchte, lässt unberücksichtigt, dass eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

    Anerkannt ist jedoch - hiervon geht auch das Berufungsgericht aus - dass ein Tätigwerden jedenfalls vor Ablauf von drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht in den Zeitraum der hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen miteinzurechnen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).
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