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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90   

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https://dejure.org/1990,3229
OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90 (https://dejure.org/1990,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1990 - 20 U 177/90 (https://dejure.org/1990,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 20 U 177/90 (https://dejure.org/1990,3229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines Fahrzeugdiebstahls; Prognose über die Glaubwürdigkeit einer Partei sowie über die Glaubhaftigkeit der erwarteten Aussage i.R. einer Parteivernehmung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; ZPO § 448
    Anforderungen an den Entwendungsnachweis mittels Parteivernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Diesen unverzichtbaren (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229) Beweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt, hat der Kläger nicht erbringen können.

    Ebenso wie der Anzeige bei der Polizei kein indizieller Beweiswert zukommt (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229; 84, 727), ist auch die bloße Äußerung gegenüber dem Lebenspartner oder einem nahen Angehörigen noch kein signifikanter Hinweis auf eine tatsächlich stattgefundene Fahrzeugentwendung.

    Diese setzt nämlich einerseits voraus, daß die Partei uneingeschränkt glaubwürdig ist, und andererseits, daß für die Darstellung der Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BGH VersR 76, 587, 588 m.w.N.; 80, 229), daß insoweit schon ein gewisser "Anbeweis" geliefert ist, sei es auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der Lebenserfahrung.

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Diesen unverzichtbaren (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229) Beweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt, hat der Kläger nicht erbringen können.

    Ebenso wie der Anzeige bei der Polizei kein indizieller Beweiswert zukommt (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229; 84, 727), ist auch die bloße Äußerung gegenüber dem Lebenspartner oder einem nahen Angehörigen noch kein signifikanter Hinweis auf eine tatsächlich stattgefundene Fahrzeugentwendung.

  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 186/65

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Nur dann kann sich der Tatrichter im Rahmen der vorab anzustellenden Prognose über die Glaubwürdigkeit der Partei und die Glaubhaftigkeit ihrer erwarteten Aussage einen Überzeugungswert von der Parteivernehmung versprechen (BGH WM 68, 406).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Diese setzt nämlich einerseits voraus, daß die Partei uneingeschränkt glaubwürdig ist, und andererseits, daß für die Darstellung der Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BGH VersR 76, 587, 588 m.w.N.; 80, 229), daß insoweit schon ein gewisser "Anbeweis" geliefert ist, sei es auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der Lebenserfahrung.
  • OLG Hamm, 19.09.1990 - 20 U 42/90
    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Die vorstehend dargelegten Beweisgrundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (zulezt Urt. v. 19.9.1990 - 20 U 42/90 -).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
    Allerdings sind an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen Fahrzeugdiebstahl keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der Versicherungsnehmer sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrages schutzlos wäre (BGH VersR 84, 29; 87, 146; 90, 45, 46).
  • OLG Hamm, 02.01.2019 - 20 U 145/18

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen

    Dies hätte nämlich eine gewisse, wenn auch nicht notwendigerweise hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung vorausgesetzt ("Anfangsbeweis", Senat, Urteil vom 05.12.1990 - 20 U 177/90, VersR 1992, 49, juris Rn. 30; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., § 448 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    a) Der Kläger hat den ihm von der Rechtsprechung in der Kaskoversicherung zugebilligten erleichterten Diebstahlsnachweis geführt: Dafür reicht grundsätzlich der Nachweis aus, daß das Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort nicht mehr vorgefunden wurde (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 49; Högen, VersR 1987, 22).
  • OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96

    Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers;

    Auch und insbesondere derjenige, der eine Fahrzeugentwendung nur vortäuscht, wird bemüht sein, Dritten gegenüber eine glaubhaft klingende Schilderung von der angeblichen Fahrzeugentwendung abzugeben ( OLG Hamm VersR 1992, 49; OLG Köln SP 1994, 22 ).
  • OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93

    Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ

    Dazu gehört als Mindest-Sachverhalt, daß das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden wurde (vgl. OLG Hamm, VersR 92, 49).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13068
OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)

    VGB § 6; VGB § 7; NwlG 80 § 3
    Verantwortlichkeit des VN für ausreichende Versicherungssumme

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Wegen eigener Sachkunde bzw. wegen Beratungsverzichts wurde die Verantwortlichkeit eines Versicherungsnehmers für eine Unterversicherung auch dann bejaht, wenn der Versicherungsnehmer sich beruflich mit Vermittlung und Verwaltung der zu versichernden Immobilien befasste (OLG Hamm, VersR 1992, 49) oder wenn er als Architekt in Kenntnis der Berechnungsfaktoren selbst eine Herabsetzung der Versicherungssumme zur Prämienersparnis beantragt hatte (OLG Köln, r+s 2000, 513).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2006 - 5 U 197/05

    Unterversicherung in der Gebäudeversicherung: Verneinung von Beratungspflichten

    Allerdings treffen den Versicherer nur dann derartige Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn ein entsprechendes Aufklärungs- und Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers besteht (Berliner Kommentar zum VVG/ Schauer, § 50 Rdn 12; Römer / Langheid/Römer, VVG, 2. Auflage, § 50 Rdn 6; OLG Oldenburg, r+s 93, 310, 311; OLG Hamm, VersR 92, 49, 50).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbst sachkundig ist oder von einem fachkundigen Dritten beraten wird (Berliner Kommentar zum VVG/Schauer, § 50 Rdn 12; Römer/Langheid/Römer, VVG, a.a.O., § 50 Rdn 6; OLG Oldenburg, r+s 93, 310, 311; OLG Hamm, VersR 92, 49, 50).

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