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   OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 185/89   

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https://dejure.org/1991,4367
OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 185/89 (https://dejure.org/1991,4367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.1991 - 17 U 185/89 (https://dejure.org/1991,4367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1991 - 17 U 185/89 (https://dejure.org/1991,4367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251 Abs. 2
    Schadensminderungspflicht bei Verwertung eines Unfallfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 254 Abs. 2
    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Sachverständigengutachten; Vorlage bei der Haftpflichtversicherung; Mietwagen; Schadenminderungspflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 620
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Vielmehr ist der mögliche Umfang der Nutzung für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (OLG Frankfurt VersR 1992, S. 620; OLG Hamm NZV 2002, S. 82).
  • LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04

    Verwertung des Restwerts eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs

    Allerdings ist dem Kläger vom Grundsatz her darin zuzustimmen, daß der im Gutachten eines Sachverständigen ausgewiesene Wert in der Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung auch desjenigen Betrages bietet, in dessen Höhe dem Geschädigten durch den Unfall - wegen verbleibenden Restwerts - kein Vermögensnachteil entstanden ist (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot beschleunigter Realisierung des Restwertes einerseits und dem Interesse an einer bestmöglichen Verwertung andererseits ist der Geschädigte zumindest gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geben (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).

    Denn das Verlangen an den Geschädigten, mit der Veräußerung der Beschädigten Sache zumindest so lange zu warten, bis der Schädiger oder dessen Versicherer von einem Gutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte abrechnen will, Kenntnis genommen und entschieden hat, ob er die Schadensangaben überprüfen will, entspricht den auch bei der Abwicklung eines Unfallgeschehens zu beachtendem Gebot von Treu und Glauben, wie es insbesondere in § 254 Abs. 2 BGB ausgeprägt ist (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.).

  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00

    Teilschuld eines Linksabbiegers bei Unfall mit einem bei Rot den Kreuzungsbereich

    Dann hätte sich ihr die Erkenntnis aufdrängen müssen, daß Mietwagenkosten von weit mehr als 2.000,00 DM unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter 500, 00 DM liegen (vgl. hierzu auch OLG Hamm - 13. ZS - r+s 95, 417 = OLGR 95, 76; OLG Frankfurt, OLGR 96, 61; VersR 92, 620; OLG München, VersR 93, 768 - OLGR 92, 114; Möller/Durst, VersR 93, 1070; Greger, NZV 94, 11, 13).

    Der Umfang dieser Nutzung ist für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt VersR 92, 620).

  • AG Bremen, 13.12.2012 - 9 C 330/11

    Zur Zumutbarkeit der Taxibenutzung statt eines Mietwagens

    Zwar besteht soll bei geringem Fahrbedarf in der Regel kein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten bestehen; die Grenze wird bei 20 km/Tag angesetzt (Palandt, 71. A., § 249, Rn. 35 m.w.N.; OLG Frankfurt, VersR 1992, 620).
  • OLG Naumburg, 19.08.2004 - 4 U 66/04

    Keine zugängliche Nachbesserung gem. § 637 Abs. I BGB bei Mangelfolgeschäden

    Einen geringen Fahrbedarf, der der Inanspruchnahme eines Mietwagens entgegensteht, kann aber erst bei einer täglichen Fahrleistung von etwa 20 km und weniger angenommen werden (OLG Frankfurt, VersR 1992, 620; OLG München, VersR 1993, 769; OLG Hamm, DAR 2001, 389).
  • AG Mannheim, 29.12.2006 - 3 C 469/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Pflicht zur Berücksichtigung des

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn offensichtliche Zweifel an der Richtigkeit des angegebenen Restwertes bestehen, d.h. wenn sich ihm konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Schätzung aufdrängen müssen (so auch BGH, Urteil vom 6. April 1993, VI ZR 181/92 und OLG Frankfurt/M., Urteil vom 6. November 1991 - 17 U 185/89).

    Davon ausgehend ist der Geschädigte zu einer angemessenen und zumutbaren Wartezeit verpflichtet (so auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04; LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04 mit weiteren Nachweisen; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. November 1991 - 17 U 185/89; LG Aachen, Urteil vom 12. April 1991 - 5 S 30/91 mit weiteren Nachweisen; Huber, DAR 2002, 385 ff).

  • LG Stendal, 20.10.2005 - 22 S 86/05

    Höhe des Freistellungsanspruchs bei Anmietung eines Mietfahrzeugs zum sog.

    Denn bei der von der Rechtsprechung zugrunde gelegten Tageskilometerleistung von 20 km (vgl. Nachweise bei Heinrichs: in Palandt, BGB , 63. A., § 249 , Rdnr 31; s. auch OLG Frankfurt a. M. VersR 1992, 620 ; OLG München VersR 1993, 769 ; OLG Hamm DAR 2001, 389; AG Berlin-Mitte VersR 2005, 521 ff) handelt es sich nicht um eine starre Grenze (vgl. LG Gera, Schaden-Praxis 2002, 277).
  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Sie kann aber zur Durchsetzung ihrer Restwertvorstellungen den Geschädigten auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit durch Vorlage eines konkreten und verbindlichen Restwertangebots, das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, verweisen (vgl. BGHZ 143, 189, 194; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; OLG Düsseldorf VersR 1998, 518, 519; OLG Frankfurt VersR 1992, 620; LG Koblenz NZV 2005, 46; Speer VersR 2002, 17, 22).
  • LG Köln, 15.01.2003 - 19 S 166/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Totalschaden-Abrechnung

    Der teilweise - ohne weitergehende Begründung - in der Rechtsprechung vertretenen entgegenstehenden Auffassung, derzufolge der Geschädigte gehalten sein soll, vor der Veräußerung des Unfallfahrzeugs dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, eine günstigere Verwertung des Unfallfahrzeugs nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1992, 620, der grundlegenden Entscheidung des BGH in VersR 1993, 769 zu dieser Thematik indessen zeitlich vorgehend; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Auflage, § 251 BGB Rdnr. 16) schließt sich die Kammer aus den vorstehenden Erwägungen nicht an.
  • LG Regensburg, 12.05.2015 - 2 S 221/14

    Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht durch vorschnelle Verwertung des

    Insoweit wird auf ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 06.11.1991, Aktenzeichen 17 U 185/89, verwiesen.
  • AG Kassel, 28.04.2021 - 421 C 3709/21
  • LG Düsseldorf, 13.09.2000 - 23 S 626/99

    Anrechnung des Restwerts des beschädigten Kraftfahrzeuges bei einer

  • LG Darmstadt, 10.01.2012 - 6 S 115/11

    Verkehrsunfall - Unfallfahrzeugverkauf ohne Unterrichtung der

  • OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 140/93
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