Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90   

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https://dejure.org/1991,2888
OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 252
    Schadensberechnung bei gewerblicher Nutzung des beschädigten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Mithaftungsanteil des unter Verletzung des Sichtfahrgebots Auffahrenden von 1/3 bei Auffahren auf unbeleuchtet liegengebliebenes und unbeleuchtetes Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Nutzungsausfall Gewerbe-LKW

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Erstattung des Rabattschadens in der eigenen Vollkaskoversicherung bei Teilhaftung entsprechend der Haftungsquote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Schaden; Verkehrsunfall; Zukunftsschaden; Rückstufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 249 ff.; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen auf der Standspur der Autobahn abgestellten Sattelschlepper; Ersatzfähigkeit des Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90
    Der Umstand, daß der Geschädigte bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung bezüglich des ihm verbleibenden Schadensanteils denselben Prämienverlust erlitten hätte, ist vom BGH ausdrücklich für unbeachtlich erklärt worden (BGHZ 44, 382, 387).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Da der Unfall als das den Schaden begründende Ereignis teils von der Beklagten zu 2, teils von der Klägerin zu vertreten ist, ist auch der Rückstufungsschaden hälftig zu teilen (Senatsurteil BGHZ 44, 382, 387 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 67, 68; LG Ulm, VersR 1993, 334; vgl. Klunzinger, NJW 1969, 2113, 2116; Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., D 84; Geigel-Schlegelmilch, Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 13 Rn. 88).
  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem

    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).
  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

    Unter Zugrundelegung des unstreitigen bzw. nach Durchführung des Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts hält das Gericht unter Würdigung aller Umstände eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 1.2.2002 - 14 U 88/01, OLGR 2002, 470 ff. [30 %]; s. ferner OLG Celle, Urt. v. 9.11.2000 - 14 U 12/00, VRS 1000, 169 ff. zu einem - hinsichtlich der Verschuldensbeiträge - vergleichbaren Sachverhalt; für eine Haftungsquote von 40 : 60 bei einer Kollision mit "hoher" Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.7.1973 - 10 U 4/73, VersR 1974, 659 f.; ebenso AG Böblingen, Urt. v. 23.5.1997 - 21 C 311/97, Schaden-Praxis 1997, 387; für eine Mithaftung von lediglich 15 % bei unübersichtlicher Stelle AG Bernau, Urt. v. 17.3.1998 - 11 C 538/97, Schaden-Praxis 1998, 275; zu einer Alleinhaftung bei Geschwindigkeits- und Lenkzeitverstoßes LG Bochum, Urt. v. 25.11.1987 - 4 O 684/86, VRS 74, 324 f.; Haftung von 2/3 zu Lasten des Auffahrenden bei Befahren der Standspur mit überhöhter Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.2.1991 - 10 U 211/91, VersR 1992, 67 f.; für eine Schadensteilung bei Zweifeln über das Vorliegen eines Anscheinsbeweises Hamburg, Urt. v. 18.9.1998 - 331 O 159/98, Schaden-Praxis 1998, 454 f.; ferner , Urt. v. 8.12.1987 - VI ZR 82/87, NJW-RR 1988, 406 - juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 U 116/89   

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https://dejure.org/1989,3078
OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 U 116/89 (https://dejure.org/1989,3078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.1989 - 6 U 116/89 (https://dejure.org/1989,3078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 1989 - 6 U 116/89 (https://dejure.org/1989,3078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 189
  • VersR 1992, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Die Sorgfaltspflichten, die dem Linksabbieger bei Aufleuchten des grünen Pfeils obliegen, sind jedenfalls nicht von vornherein höher zu bewerten, als diejenigen, die den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer, der bei grünem Ampellicht in die Kreuzung einfährt, treffen (ebenso OLG Schleswig VersR 1984, 1098; OLG München DAR 1985, 382; OLG Hamm VersR 1992, 67).

    Die Annahme einer erhöhten Betriebsgefahr in einem solchem Fall liefe, wie das OLG Hamm zu Recht bemerkt hat (VersR 1992, 67), darauf hinaus, auf einem Umweg doch wieder die Sorgfaltsregelung des § 9 Abs. 3 StVO für den dem grünen Pfeil folgenden Linksabbieger einzuführen.

  • OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94

    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Auch fehlt es hier an einem Grünpfeilsignal, das in der vom OLG Hamm zu beurteilenden Fallgestaltung (VersR 1992, 67) die Aufklärung der objektiven Vorrangsituation und die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschloß.
  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 6 U 181/98

    Haftungsquote von 2/3 und 1/3 bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich einer

    Denn diese Regel würde gemäß § 37 I StVO der Regel des § 9 III 1 StVO, wonach der durchfahrende Gegenverkehr Vorrang hat, vorgehen (vgl. BGH NZV 97, 350; 96, 231; Senat NZV 90, 189 = VersR 92, 67).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1999 - 17 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Ampel geregelten

    Das Landgericht hat sich dabei der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, welche inzwischen von der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und auch von dem erkennenden Senat übernommen worden ist, wonach im Rahmen der Haftungsverteilung nach § 17 StVG vom Linksabbieger - hier dem Zweitbeklagten - nicht der Nachweis verlangt werden darf, dass und in welchem Umfange er seinen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 und 3 StVO nachgekommen ist, vielmehr der Linksabbieger in gleichem Maße auf den grünen Linksabbiegerpfeil wie der Geradeausfahrende auf das für ihn grüne Ampelsignal vertrauen darf und nicht mehr der sonst gebotenen Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr unterliegt (vgl. BGH, VersR 1992, 203 ; 1996, 513 ; 1997, 852; OLG München, DAR 1985, 382 ; OLG Schleswig, VersR 1984, 1098 ; OLG Hamm, NZV 1990, 189; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 311 ).
  • OLG Rostock, 02.09.1999 - 1 U 311/97

    Bei einer Kollision eines bei frühem Rot in den Kreuzungsbereich einfahrenden

    Dies entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZV 1992, S. 108; NZV 1996, S. 231; NZV 1997, S. 350) und verschiedener Oberlandesgerichte ( OLG Hamm, NZV 1990, S. 189 ; OLG Düsseldorf, NZV 1995, S. 311, 312; OLG Schleswig, VersR 1984, S. 1098 ; OLG München, DAR 1985, S. 382 ; abweichend hiervon das KG, VM 1986, S. 61; VM 1987, S. 37; VM 1990, S. 51; NZV 1991, S. 271; VM 1993, S. 67; NZV 1994, S. 31; DAR 1994, S. 153: 2/3-Haftung zu Lasten des Linksabbiegers), wie auch der des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 25.07.1996 - Az.: 1 U 230/95 ).
  • LG Göttingen, 14.05.2001 - 6 S 224/00

    30%; 70%; Geschwindigkeitsüberschreitung; Haftungsverteilung; Kfz-Unfall;

    Die zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 1992, 350 betrifft den Vertrauensschutz des Linksabbiegers bei Aufleuchten des "grünen Pfeils", während OLG Hamm DAR 1991, 177 die Kollision mit dem Gegenverkehr betrifft.
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   LG Mainz, 31.10.1989 - 6 S 184/88   

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https://dejure.org/1989,5640
LG Mainz, 31.10.1989 - 6 S 184/88 (https://dejure.org/1989,5640)
LG Mainz, Entscheidung vom 31.10.1989 - 6 S 184/88 (https://dejure.org/1989,5640)
LG Mainz, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 6 S 184/88 (https://dejure.org/1989,5640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249
    Entscheidung über merkantilen Minderwert ohne Sachverständigengutachten L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 67
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Rechtsprechung
   AG Neuss, 07.11.1990 - 30 C 22/90   

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https://dejure.org/1990,19586
AG Neuss, 07.11.1990 - 30 C 22/90 (https://dejure.org/1990,19586)
AG Neuss, Entscheidung vom 07.11.1990 - 30 C 22/90 (https://dejure.org/1990,19586)
AG Neuss, Entscheidung vom 07. November 1990 - 30 C 22/90 (https://dejure.org/1990,19586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 67
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Neuss, 30.10.1989 - 30 C 325/89
    Auszug aus AG Neuss, 07.11.1990 - 30 C 22/90
    Der unfallgeschädigte Kfz-Eigentümer kann gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er das beschädigte Fahrzeug übereilt einer möglichen Übernahme durch den zum Schadensersatz verpflichteten Versicherer oder durch den Schädiger selbst entzieht (vgl. AG Neuss VersR 1990, 1023).
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