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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91   

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https://dejure.org/1991,237
BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91 (https://dejure.org/1991,237)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1991 - VII ZB 4/91 (https://dejure.org/1991,237)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 (https://dejure.org/1991,237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Notierung der Rechtsmittelfristen in der Anwaltskanzlei - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer

    Urteilszustellung - Beginn der Rechtsmittelfrist - Berufungsfrist - Zustellungszeitpunkt - Anwaltspflicht - Fristennotierung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Zustellungszeitpunkt ist zuverlässig festzuhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 212 a, § 233
    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 574
  • MDR 1992, 305
  • VersR 1992, 764
  • AnwBl 1992, 272
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
    Bei der Zustellung eines Urteils nach § 212a ZPO muß der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist in zuverlässiger Weise festgehalten werden (i. A. an BGH VersR 80, 865 (867).

    So muß unter anderem gewährleistet werden, daß der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist in zuverlässiger Weise festgehalten wird, etwa durch Vermerk auf dem zugestellten Urteil oder sonst in den Handakten (vgl. BGH Beschluß vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 = VersR 1980, 865, 867).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Frist - Urlaub

    Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
    Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 87, 710).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
    Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 = VersR 88, 1161, m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
    Im allgemeinen kann er ferner darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte auch mündliche Weisungen richtig befolgt (vgl. BGH Beschluß vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 88, 185).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - VersR 1992, 764, 765).

    Wenn ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung einer Berufungsfrist nur mündlich vermittelt wird, dann bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - aaO).

  • BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung

    Dieses Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - aaO; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    a) Die ordnungsgemäße und insbesondere fristgerechte Erteilung des Rechtsmittelauftrags machte es nämlich erforderlich, das für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebliche Datum der Urteilszustellung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu ermitteln und festzuhalten (vgl. Senatsbeschluß vom 7. März 1995 - VI ZB 3/95 - VersR 1995, 931, 932; BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 16/93 - VersR 1994, 873, 874; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93 - VersR 1994, 956).

    Dieses Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 -, aaO).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 10 U 162/90   

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https://dejure.org/1991,9089
OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 10 U 162/90 (https://dejure.org/1991,9089)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.1991 - 10 U 162/90 (https://dejure.org/1991,9089)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 10 U 162/90 (https://dejure.org/1991,9089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Entscheidung; Urteil

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 07.11.2008 - L 17 B 549/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung - unrichtige Gerichtsentscheidung -

    Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.02.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.02.1991 VersR 1992, 764).
  • LAG Berlin, 02.12.2005 - 13 Sa 1348/05

    Vollstreckungsgegenklage; Rechtskraftdurchbrechung

    a) Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.2.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.2.1991 VersR 1992, 764).
  • OLG Bremen, 16.08.2010 - 3 U 33/09

    ZwVollstr. aus evident unrichtiger Kostenentscheidung

    Jedoch gelten diese Grundsätze auch dann, wenn eine Partei durch ihr nachlässiges Verhalten verhindert, dass es zu einer Korrektur der falschen Entscheidung kommt (OLG Düss, Urt. v. 14.02.1991, 10 U 162/90, in JURIS RN 2).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91   

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https://dejure.org/1991,12357
OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91 (https://dejure.org/1991,12357)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.1991 - 27 W 3/91 (https://dejure.org/1991,12357)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 27 W 3/91 (https://dejure.org/1991,12357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Dauerschaden; Fehlerhafte Geburtshilfe; Feststellungsklage; Eigenständige Leistungsklage; Vor Klage entstandene Schäden; Leistungsanspruch

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 764
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00

    Schmerzensgeld

    Ebensowenig wie ein Kläger gehalten ist, von einer zulässigen Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, wenn im Verlauf des Prozesses die Bezifferung des Schadens möglich wäre, soll er gezwungen sein, den vor der Klageerhebung liegenden Schaden zu beziffern, wenn die künftige Entwicklung noch nicht abzusehen ist und die Schadenshöhe ohnehin notfalls in einem weiteren Prozess geklärt werden müsste (so OLG Köln VersR 1992, 764 mit weiteren Hinweisen auf die Rspr.; vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 175; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 240).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

    Vermag der Kläger seinen Schadensersatzanspruch insgesamt noch nicht zu beziffern, insbesondere, weil sich dieser in der Entwicklung befindet, dann darf er, auch wenn ein Teil des Schadens bereits entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist, in vollem Umfang Feststellungsklage erheben (BGH, NJW 1988, 3268 m. w. Nachw.; OLG Köln, VersR 1992, 764; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 256 Rdn. 29).
  • OLG Hamm, 18.09.2000 - 6 U 65/00

    Haftungsverteilung und Schmerzensgeld bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem

    Denn ist - wie in der vorliegenden Sache - bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungsklage und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 91, 788; OLG Hamm OLGR 94, 175; OLG Köln, VersR 92, 764).
  • LG Dortmund, 20.05.1999 - 11 S 33/99

    Anforderungen an eine regelmäßige Bodenreinigung i.R.d. Verkehrssicherungspflicht

    insgesamt auf Feststellung der Ersatzpflicht geklagt werden, (vgl. BGH VersR 1991, 788; OLG Köln VersR 1992, 764).
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