Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3924
OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92 (https://dejure.org/1992,3924)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1992 - 27 W 12/92 (https://dejure.org/1992,3924)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1992 - 27 W 12/92 (https://dejure.org/1992,3924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    ASrztsachverständiger Voreingenommenheit Haftpflichtversicherer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 406 ABS. 1
    ASrztsachverständiger Voreingenommenheit Haftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständiger; Chefarzt; Wirtschaftlich; Unabhängig; Haftpflichtversicherung; Arzt; Besorgnis der Voreingenommenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1
    Tätigkeit für einen Haftpflichtversicherer macht nicht befangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 13 O 271/89
  • OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 58
  • VersR 1992, 849
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92
    Für eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit genügt vielmehr der bei dem ablehnenden Prozeßbeteiligten erweckte Anschein der Parteilichkeit (BGH NJW 1975, 1363).
  • KG, 09.05.2017 - 21 U 97/15

    VOB-Vertrag über die Errichtung einer Autobahnbrücke: Zusatzvergütung für als

    Allein der Umstand, dass der Sachverständige in anderen Angelegenheiten bereits als Privatgutachter für die Gegenpartei tätig war, genügt dafür nicht (OLG Celle, Beschluss vom 18.1.2002, 14 W 45/01; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.1992, 27 W 12/92; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.1.1992, 4 W 2/92).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13

    Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten

    Da die Schiedsgutachter die Aufgabe hätten, die Interessen der sie benennenden Partei weitgehend im Verfahren zu vertreten, und der Zwang, die beiderseitigen Ansichten aufeinander abzustimmen bzw. sie der endgültigen Entscheidung des Obmanns zu unterbreiten, willkürliche und sachfremde Ergebnisse weitgehend ausscheiden, sei es grundsätzlich kein Mangel in der Person des Sachverständigen, wenn er zu der ihn benennenden Partei bereits in geschäftlichen Beziehungen gestanden habe und insbesondere bei der Regulierung des gleichen Schadenfalls bereits tätig gewesen sei (so auch OLG Köln VersR 1992, 849).
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Maßgebend dafür ist allerdings die objektive Sicht einer vernünftig und verständig urteilenden Partei, es ist ein sog. parteiobjektiver Maßstab anzulegen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 849, 850; OLG Klön VersR 1992, 517/518; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 79 - 80 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 1996, 1086 - 1088 zitiert nach juris; Damrau in Münchener Kommentar, ZPO, § 406 ZPO Rdn. 4; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 406 ZPO Rdn. 8).
  • LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09

    Sozialgerichtsverfahren - Sachverständiger - keine Besorgnis der Befangenheit -

    Nicht einmal ein häufiges Tätigwerden für den konkreten Prozessgegner reicht für die Besorgnis der Befangenheit aus, wenn insoweit eine wirtschaftliche Unabhängigkeit besteht (OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1992 - 27 W 12/92 - VersR 1992, 58).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines ärztlichen Gutachters wegen

    Auch das häufige Tätigwerden für den konkreten Prozessgegner reicht für die Besorgnis der Befangenheit nicht aus, wenn insoweit eine wirtschaftliche Unabhängigkeit besteht (OLG Köln, Beschluss vom 4. März 1992 - 27 W 12/92 - VersR 1992, 58).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 B 31/04
    Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob und unter welchen Umständen die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Sachverständigen im konkreten Fall Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit begründet (verneinend im Hinblick auf die Tätig-keit eines Sachverständigen für einen Haftpflichtversicherer OLG Köln, VersR 1992 S 849).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1991 - IV ZB 11/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9480
BGH, 13.11.1991 - IV ZB 11/91 (https://dejure.org/1991,9480)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1991 - IV ZB 11/91 (https://dejure.org/1991,9480)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 (https://dejure.org/1991,9480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsbegründungspflicht - Rechtsanwaltspflicht - Fristversäumung - Irrtümliche Verwechslung der Eingangsstelle - Einlaufstelle des OLG

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

    Sie wendet sich auch nicht gegen die zutreffende Auffassung des Oberlandesgerichts, das aus der Unkenntnis dieser Vorschriften erwachsene Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten werde durch eine etwaige Verzögerung der Abgabe durch das Landgericht nicht ausgeräumt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 - VersR 1990, 799;Beschlüsse vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 - VersR 1992, 849 undvom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154).
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