Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,733
BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 (https://dejure.org/1992,733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ERwerbsschaden - Unternehmer - Ausfall von Arbeitskräften - Unfallbedingter Ausfall - Beweiserleichterungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 852
  • VersR 1992, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte ( BGH , Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Letzteres ist verneint worden z.B. für den Zeitaufwand vermehrter Zuwendung der Eltern während der Krankenhausbehandlung des Kindes (BGHZ 106, 28) und für die Arbeitsleistung eines Unternehmers, weil diese keinen objektiven Marktwert, sondern nur einen vom wirtschaftlichen Erfolg abhängigen Unternehmenswert habe (BGHZ 54, 55, 51; BGH, Urt. v. 31. März 1992, VI ZR 143/91, NJW-RR 1992, 852).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453, 454; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - VersR 1998, 772, 773; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - NJW 2001, 1640, 1641).

    Ist der Erwerbsschaden eines selbständig Tätigen festzustellen, so wird es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht sein, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO).

    Denn der zu ersetzende Schaden liegt nicht im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher, sondern setzt voraus, daß sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sich im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt hat (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - und vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - beide aaO).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen zwar im allgemeinen sowohl für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen (Urteil vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - und vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO) als auch in den Fällen, in denen die berufliche Laufbahn des Geschädigten noch am Anfang war, bei der Schätzung des Verdienstausfalls keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - aaO; vom 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96 - VersR 1998, 770, 772).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2683
OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 646
  • NZV 1992, 404 (Ls.)
  • VersR 1992, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

    In der Regel ist der Schätzung eines Sachverständigen der Vorzug vortabellarischen Berechnungsmethoden zu geben (Lemcke in van Bühren Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, Teil 3, Rdnr. 218 mit Hinweis auf OLG Köln VersR 1992, 973 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1563/18

    Merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung eines

    Jedoch ist anerkannt, dass immer die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so dass der Schätzung des merkantilen Minderwertes durch einen Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorrang gebührt (OLG Köln, Urteil vom 05. Juni 1992 - 19 U 253/91 -, [juris]; OLG Saarbrücken a.a.O.; Soergel/Martens BGB, 12. A., § 249 Rn. 85).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    "Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).".
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    Zwar ist bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs der Schätzung eines Sachverständigen, der das Fahrzeug begutachtet hat, der Vorrang vor tabellarischen Berechnungsmethoden zu geben (OLG Köln NZV 1992, 404).
  • AG Köln, 18.11.2011 - 269 C 149/11

    Anspruch auf Ersatz der Wertminderung als Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Köln bei merkantilem Minderwert bei Luxusfahrzeugen (OLG Köln, NZV 1992, 404) hier ist kein anderes Ergebnis gerechtfertigt.
  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 24 S 346/03

    Wertminderung - Ermittlung ist Sache des Sachverständigen

    Um immer den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden, ist die Kammer der Auffassung, dass der Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorrang gebührt (vgl. auch OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, 973 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht